Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.tavit. GLADIUS enim SINE GRAVIORI CRUCIATU COMPENDIOSA MORTE VITAM FINIRE NOVIT. V. Wie auch die Glossa Saxon. ad Weichbild. art. 8. n. 16. §. 1. also ist er nicht würdig der Ehrlichen Poen des Schwerds. VI. Drumb man auch vor Alters nur den Vornehmen/ wenn sie das Leben verwirckt hatten/ mit den Schwerd/ den Geringern aber mit den Beil den Kopfabhieb. Petr. Faber lib. 2. Semeftr. c. 6. pag. 69. VII. Massen dann jener Franzose daher seinen Adel behaupten wolte/ weil seine Vor Eltern alle mit den Schwerd gerichtet worden/ anbey vermeinende der Apostel Paulus/ dem unter Käyser Nerone der Kopf abgeschlagen/ hätte gleichfalls daher seinen Adel wohlerweisen können. Zeiler Epist 505. pag. Edit. in fol. 585. VIII. Eben wie Johannes Flachsbinder Bürgermeister zu H. in Preussen so Anno 1548 gestorben/ aus diesem Fundament darthun wolte daß er ein Ritter wäre/ weil er schon achtmahl. f. v. die Franzosen gehabt hätte. Casp. Henneberg. in Erklärung der Preußischen grössern Land-Tafel/ pag. 155. IX. Bey den Juden war die Strafe des Schwerds auch üblich/ wie Lib. 2. Reg. c. 6. Matthaei c. 14. & Marci c. 6. wie auch Lib. 2. Maccabaeor. c. 15. v. 30. & 33.zu sehen/ an welchem letztern Ort Judas Maccabaeus dem erschlagenen Nicanor den Kopf und die Hand sammt den Schultern abhauen/ solche mit nach Jerusalem nehmen / die Zunge ihm abschneiden und zu Stücken vor die Vogel zerhauen/ die Hand aber/ welche er vermessener Weise/ wieder den heiligen Tempel des Allmächtigen ausgestreckt hatte/ gegen ermeltem Gottes-Hause aufhengen lassen. X. Sie strafften auch mit dem Schwerd oder Strick den vorsetzlichen Todschläger: Item denjenigen welcher seine Eltern schlug. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 381. XI. Die Heit nische Kayser bey den Römern gebrauchten sich derselben auch sehr offte und viel in Verfolgung der Christen/ wie davon bey dem Gal- tavit. GLADIUS enim SINE GRAVIORI CRUCIATU COMPENDIOSA MORTE VITAM FINIRE NOVIT. V. Wie auch die Glossa Saxon. ad Weichbild. art. 8. n. 16. §. 1. also ist er nicht würdig der Ehrlichen Poen des Schwerds. VI. Drumb man auch vor Alters nur den Vornehmen/ wenn sie das Leben verwirckt hatten/ mit den Schwerd/ den Geringern aber mit den Beil den Kopfabhieb. Petr. Faber lib. 2. Semeftr. c. 6. pag. 69. VII. Massen dann jener Franzose daher seinen Adel behaupten wolte/ weil seine Vor Eltern alle mit den Schwerd gerichtet worden/ anbey vermeinende der Apostel Paulus/ dem unter Käyser Nerone der Kopf abgeschlagen/ hätte gleichfalls daher seinen Adel wohlerweisen können. Zeiler Epist 505. pag. Edit. in fol. 585. VIII. Eben wie Johannes Flachsbinder Bürgermeister zu H. in Preussen so Anno 1548 gestorben/ aus diesem Fundament darthun wolte daß er ein Ritter wäre/ weil er schon achtmahl. f. v. die Franzosen gehabt hätte. Casp. Henneberg. in Erklärung der Preußischen grössern Land-Tafel/ pag. 155. IX. Bey den Juden war die Strafe des Schwerds auch üblich/ wie Lib. 2. Reg. c. 6. Matthaei c. 14. & Marci c. 6. wie auch Lib. 2. Maccabaeor. c. 15. v. 30. & 33.zu sehen/ an welchem letztern Ort Judas Maccabaeus dem erschlagenen Nicanor den Kopf und die Hand sammt den Schultern abhauen/ solche mit nach Jerusalem nehmen / die Zunge ihm abschneiden und zu Stücken vor die Vogel zerhauen/ die Hand aber/ welche er vermessener Weise/ wieder den heiligen Tempel des Allmächtigen ausgestreckt hatte/ gegen ermeltem Gottes-Hause aufhengen lassen. X. Sie strafften auch mit dem Schwerd oder Strick den vorsetzlichen Todschläger: Item denjenigen welcher seine Eltern schlug. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 381. XI. Die Heit nische Kayser bey den Römern gebrauchten sich derselben auch sehr offte und viel in Verfolgung der Christen/ wie davon bey dem Gal- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0084" n="74"/> tavit. GLADIUS enim SINE GRAVIORI CRUCIATU COMPENDIOSA MORTE VITAM FINIRE NOVIT.</p> <p>V. Wie auch die Glossa Saxon. ad Weichbild. art. 8. n. 16. §. 1. also ist er nicht würdig der Ehrlichen Poen des Schwerds.</p> <p>VI. Drumb man auch vor Alters nur den Vornehmen/ wenn sie das Leben verwirckt hatten/ mit den Schwerd/ den Geringern aber mit den Beil den Kopfabhieb.</p> <p>Petr. Faber lib. 2. Semeftr. c. 6. pag. 69.</p> <p>VII. Massen dann jener Franzose daher seinen Adel behaupten wolte/ weil seine Vor Eltern alle mit den Schwerd gerichtet worden/ anbey vermeinende der Apostel Paulus/ dem unter Käyser Nerone der Kopf abgeschlagen/ hätte gleichfalls daher seinen Adel wohlerweisen können.</p> <p>Zeiler Epist 505. pag. Edit. in fol. 585.</p> <p>VIII. Eben wie Johannes Flachsbinder Bürgermeister zu H. in Preussen so Anno 1548 gestorben/ aus diesem Fundament darthun wolte daß er ein Ritter wäre/ weil er schon achtmahl. f. v. die Franzosen gehabt hätte.</p> <p>Casp. Henneberg. in Erklärung der Preußischen grössern Land-Tafel/ pag. 155.</p> <p>IX. Bey den Juden war die Strafe des Schwerds auch üblich/ wie</p> <l>Lib. 2. Reg. c. 6.</l> <l>Matthaei c. 14. &</l> <l>Marci c. 6. wie auch</l> <l>Lib. 2. Maccabaeor. c. 15. v. 30. & 33.</l> <p>zu sehen/ an welchem letztern Ort Judas Maccabaeus dem erschlagenen Nicanor den Kopf und die Hand sammt den Schultern abhauen/ solche mit nach Jerusalem nehmen / die Zunge ihm abschneiden und zu Stücken vor die Vogel zerhauen/ die Hand aber/ welche er vermessener Weise/ wieder den heiligen Tempel des Allmächtigen ausgestreckt hatte/ gegen ermeltem Gottes-Hause aufhengen lassen.</p> <p>X. Sie strafften auch mit dem Schwerd oder Strick den vorsetzlichen Todschläger: Item denjenigen welcher seine Eltern schlug.</p> <p>Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 381.</p> <p>XI. Die Heit nische Kayser bey den Römern gebrauchten sich derselben auch sehr offte und viel in Verfolgung der Christen/ wie davon bey dem Gal- </p> </div> </body> </text> </TEI> [74/0084]
tavit. GLADIUS enim SINE GRAVIORI CRUCIATU COMPENDIOSA MORTE VITAM FINIRE NOVIT.
V. Wie auch die Glossa Saxon. ad Weichbild. art. 8. n. 16. §. 1. also ist er nicht würdig der Ehrlichen Poen des Schwerds.
VI. Drumb man auch vor Alters nur den Vornehmen/ wenn sie das Leben verwirckt hatten/ mit den Schwerd/ den Geringern aber mit den Beil den Kopfabhieb.
Petr. Faber lib. 2. Semeftr. c. 6. pag. 69.
VII. Massen dann jener Franzose daher seinen Adel behaupten wolte/ weil seine Vor Eltern alle mit den Schwerd gerichtet worden/ anbey vermeinende der Apostel Paulus/ dem unter Käyser Nerone der Kopf abgeschlagen/ hätte gleichfalls daher seinen Adel wohlerweisen können.
Zeiler Epist 505. pag. Edit. in fol. 585.
VIII. Eben wie Johannes Flachsbinder Bürgermeister zu H. in Preussen so Anno 1548 gestorben/ aus diesem Fundament darthun wolte daß er ein Ritter wäre/ weil er schon achtmahl. f. v. die Franzosen gehabt hätte.
Casp. Henneberg. in Erklärung der Preußischen grössern Land-Tafel/ pag. 155.
IX. Bey den Juden war die Strafe des Schwerds auch üblich/ wie
Lib. 2. Reg. c. 6. Matthaei c. 14. & Marci c. 6. wie auch Lib. 2. Maccabaeor. c. 15. v. 30. & 33. zu sehen/ an welchem letztern Ort Judas Maccabaeus dem erschlagenen Nicanor den Kopf und die Hand sammt den Schultern abhauen/ solche mit nach Jerusalem nehmen / die Zunge ihm abschneiden und zu Stücken vor die Vogel zerhauen/ die Hand aber/ welche er vermessener Weise/ wieder den heiligen Tempel des Allmächtigen ausgestreckt hatte/ gegen ermeltem Gottes-Hause aufhengen lassen.
X. Sie strafften auch mit dem Schwerd oder Strick den vorsetzlichen Todschläger: Item denjenigen welcher seine Eltern schlug.
Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 8. pag. 381.
XI. Die Heit nische Kayser bey den Römern gebrauchten sich derselben auch sehr offte und viel in Verfolgung der Christen/ wie davon bey dem Gal-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |