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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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[Spaltenumbruch] Hessischen von Adel nicht consideriret worden den man in Franckreich gehencket 233
Unwissenheit im Ehebruch mitigiret die ordentliche Straffe 110
Volgt so den Kayser Commode trotzig wiederspricht/ wird enthauptet 195. so eine Wachtel gebraten gessen wird aufgehengt 202
Volter vid. tortur.
Vormund ohne selbigen kan ein Weib ihren Mann Ehebruch gerichtlich remittiren und vor ihm intercediren 101
Urbs, dessen derivation 596
Urin/ von eines unschuldig Gehengten Urin sol ein Kraut wie Wegerich wachsen/ 263. vid. Wurtzel. darnach wächst sonst kein Kraut 264.
Urthel/ Carl I. Königs in Engeland 23. Graff von Stafforts, Obrists Sid. neuy beyder allda 24. 25. worinne wegen Ehebruchs auf die Ehescheidung erkant wird 115. welches die Ehescheidung erkennt/ wo die Weibs-Persohn nach der Hochzeit schwanger befunden wird 117. worinne ein Majorennis in puncto furti so er in Minorennitate begangen extraordinare bestrafft wird 230. erkennet/ auf eigentliche Erkundigung derer von einen Inqvisiten selbst angegebene Deuben 227. darinne wegen restitution deß Diebstahls auf die mitigation der Straffe gesprochen wird 225. darinne Statt der Straffe des Säckens aus Mangel Wassers/ das[Spaltenumbruch] Rädern erkannt worden 286. welches auf den an einen in Ehebruch erzeugten Kinde begangenen Mord/ die Straffe des Säckens erkennet 288. erkennet einer Frau so ihren Mann umgebracht das Säcken 190. und einer Braut/ die ihren Bräutigam mit Gifft vergeben/ daß sie decolliret und aufs Rad geleget werden solle 290. condemniret einen Bräutigam/ so seine hochschwangere Braut ersäufft/ daß er zur Fehmstadt geschleifft und gerädert werden solle 291. da eine Mutter 3. Kinder ermordet spricht zu 2. glüende Zangen Griffe wegen 2. Kindern und deß dritten halber das Säcken oder in Mangel deß Wassers das Rädern 291. darinne einer in Sack ersäufften Weibs Persohn/ so aber lebendig befunden worde ihren verigen Bräutigam zu ehel. nachgelassen 300. seq. Thomas Hertzog zu Nortfolck in Engel. wegen Hockverraths 310. darinne das Rädern von unten aufferkannt worden 321. im Mordbrand auch Sodomie zugleich auff glüende Zangen griffe und verbrennen 326. dreyer 1696. in Engelland hingerichteter Conspiranten 351. darinne 12. Wiedertäusfer wegen Auffruhrs zu Amsterdam zum Tod condemniret worden 346. des Revaillac der König Heinrich IV. in Franckreich erstochen 380. eines Mordbrenners 556. über Zerstöhrung der Stadt
[Spaltenumbruch] Hessischen von Adel nicht consideriret worden den man in Franckreich gehencket 233
Unwissenheit im Ehebruch mitigiret die ordentliche Straffe 110
Volgt so den Kayser Commode trotzig wiederspricht/ wird enthauptet 195. so eine Wachtel gebraten gessen wird aufgehengt 202
Volter vid. tortur.
Vormund ohne selbigen kan ein Weib ihren Mann Ehebruch gerichtlich remittiren und vor ihm intercediren 101
Urbs, dessen derivation 596
Urin/ von eines unschuldig Gehengten Urin sol ein Kraut wie Wegerich wachsen/ 263. vid. Wurtzel. darnach wächst sonst kein Kraut 264.
Urthel/ Carl I. Königs in Engeland 23. Graff von Stafforts, Obrists Sid. neuy beyder allda 24. 25. worinne wegen Ehebruchs auf die Ehescheidung erkant wird 115. welches die Ehescheidung erkennt/ wo die Weibs-Persohn nach der Hochzeit schwanger befunden wird 117. worinne ein Majorennis in puncto furti so er in Minorennitate begangen extraordinare bestrafft wird 230. erkennet/ auf eigentliche Erkundigung derer von einen Inqvisiten selbst angegebene Deuben 227. darinne wegen restitution deß Diebstahls auf die mitigation der Straffe gesprochen wird 225. darinne Statt der Straffe des Säckens aus Mangel Wassers/ das[Spaltenumbruch] Rädern erkannt worden 286. welches auf den an einen in Ehebruch erzeugten Kinde begangenen Mord/ die Straffe des Säckens erkennet 288. erkennet einer Frau so ihren Mann umgebracht das Säcken 190. und einer Braut/ die ihren Bräutigam mit Gifft vergeben/ daß sie decolliret und aufs Rad geleget werden solle 290. condemniret einen Bräutigam/ so seine hochschwangere Braut ersäufft/ daß er zur Fehmstadt geschleifft und gerädert werden solle 291. da eine Mutter 3. Kinder ermordet spricht zu 2. glüende Zangen Griffe wegen 2. Kindern und deß dritten halber das Säcken oder in Mangel deß Wassers das Rädern 291. darinne einer in Sack ersäufften Weibs Persohn/ so aber lebendig befunden wordë ihren verigen Bräutigam zu ehel. nachgelassen 300. seq. Thomas Hertzog zu Nortfolck in Engel. wegen Hockverraths 310. darinne das Rädern von unten aufferkannt worden 321. im Mordbrand auch Sodomie zugleich auff glüende Zangen griffe und verbrennen 326. dreyer 1696. in Engelland hingerichteter Conspiranten 351. darinne 12. Wiedertäusfer wegen Auffruhrs zu Amsterdam zum Tod condemniret worden 346. des Revaillac der König Heinrich IV. in Franckreich erstochen 380. eines Mordbrenners 556. über Zerstöhrung der Stadt
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Hessischen von Adel nicht                          consideriret worden den man in Franckreich gehencket 233</item>
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[0723] Hessischen von Adel nicht consideriret worden den man in Franckreich gehencket 233 Unwissenheit im Ehebruch mitigiret die ordentliche Straffe 110 Volgt so den Kayser Commode trotzig wiederspricht/ wird enthauptet 195. so eine Wachtel gebraten gessen wird aufgehengt 202 Volter vid. tortur. Vormund ohne selbigen kan ein Weib ihren Mann Ehebruch gerichtlich remittiren und vor ihm intercediren 101 Urbs, dessen derivation 596 Urin/ von eines unschuldig Gehengten Urin sol ein Kraut wie Wegerich wachsen/ 263. vid. Wurtzel. darnach wächst sonst kein Kraut 264. Urthel/ Carl I. Königs in Engeland 23. Graff von Stafforts, Obrists Sid. neuy beyder allda 24. 25. worinne wegen Ehebruchs auf die Ehescheidung erkant wird 115. welches die Ehescheidung erkennt/ wo die Weibs-Persohn nach der Hochzeit schwanger befunden wird 117. worinne ein Majorennis in puncto furti so er in Minorennitate begangen extraordinare bestrafft wird 230. erkennet/ auf eigentliche Erkundigung derer von einen Inqvisiten selbst angegebene Deuben 227. darinne wegen restitution deß Diebstahls auf die mitigation der Straffe gesprochen wird 225. darinne Statt der Straffe des Säckens aus Mangel Wassers/ das Rädern erkannt worden 286. welches auf den an einen in Ehebruch erzeugten Kinde begangenen Mord/ die Straffe des Säckens erkennet 288. erkennet einer Frau so ihren Mann umgebracht das Säcken 190. und einer Braut/ die ihren Bräutigam mit Gifft vergeben/ daß sie decolliret und aufs Rad geleget werden solle 290. condemniret einen Bräutigam/ so seine hochschwangere Braut ersäufft/ daß er zur Fehmstadt geschleifft und gerädert werden solle 291. da eine Mutter 3. Kinder ermordet spricht zu 2. glüende Zangen Griffe wegen 2. Kindern und deß dritten halber das Säcken oder in Mangel deß Wassers das Rädern 291. darinne einer in Sack ersäufften Weibs Persohn/ so aber lebendig befunden wordë ihren verigen Bräutigam zu ehel. nachgelassen 300. seq. Thomas Hertzog zu Nortfolck in Engel. wegen Hockverraths 310. darinne das Rädern von unten aufferkannt worden 321. im Mordbrand auch Sodomie zugleich auff glüende Zangen griffe und verbrennen 326. dreyer 1696. in Engelland hingerichteter Conspiranten 351. darinne 12. Wiedertäusfer wegen Auffruhrs zu Amsterdam zum Tod condemniret worden 346. des Revaillac der König Heinrich IV. in Franckreich erstochen 380. eines Mordbrenners 556. über Zerstöhrung der Stadt

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/723>, abgerufen am 24.11.2024.