Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.ris. §. consecratione dist. 4. tragen müssen/ davon kan der curiöse Leser Nachricht finden bey dem LVIII. Et qvamvis durum, ita tamen est, qvamvis rigotosum ita tamen scriptum! Sit illis Fati solatium, Voluntas ultra Fatum! LIX. Jedoch haben sie ja noch ein Mittel dadurch sie ihren Kummer stillen/ und den Unfall besänfftigen können/ wenn sie nemlich in andere Länder sich begeben / da hervor thun und Dienste suchen/ Artem enim qvaevis terra alit. wie dorten Nero sagte/ hat man auch viele Exempel daß solche Söhne/ wenn sie fromm gewesen/ und GOtt gefürchtet/ sehr wohl ankommen/ und vornehme Ministri worden. LX. Worbey zu erinnern daß nur bloß und alleine die Söhne von des Vaters infamia participiren/ und von der Succession der Väterlichen Güter ausgeschlossen werden/ nicht aber die Töchter/ denn diesen bleibt die Legitima, sive testata, sive intestata mater decesserit d. L. 5. §. 3. C. ad L. J. M. Aurea Bulla c. 24. §. über das soll den Töchtern. & c. LXI. Qvae Legitima hodie est triens vel Semis pro liberorum numero. Nov. 18. c. 1. LXII. Die Ursache dessen ist weil die Weibesbilder blöde sind/ und nicht davor gehalten wird/ daß sie was gefährliches wieder den Staat oder die hohe Obrigkeit vornehmen können. Brunnemann ad. L. 5. C. ad L. J. M. n. 21. LXIII. Uber dieses wird der Geschlechts-Nahme in den Weidesbildern nicht/ als die andere Männer beyrathen/ sondern nur in den Söhnen fortgepglantzet und im Andencken erhalten. Juxta L. 195. §. fin. de V. S. LXIV. Die filii adoptivi aber/ wie auch die Nepotes sind hiervon befreyet. Vide Gerlach. soepe dict. disp. th. 22. & 23. LXV. So schadet es auch dem Vater weiter nichts/ wenn sein Sohn ein Perduellis ist/ als daß er des Sohns Güter nicht erbet/ welche der Fiscus eingezogen. ris. §. consecratione dist. 4. tragen müssen/ davon kan der curiöse Leser Nachricht finden bey dem LVIII. Et qvamvis durum, ita tamen est, qvamvis rigotosum ita tamen scriptum! Sit illis Fati solatium, Voluntas ultra Fatum! LIX. Jedoch haben sie ja noch ein Mittel dadurch sie ihren Kummer stillen/ und den Unfall besänfftigen können/ wenn sie nemlich in andere Länder sich begeben / da hervor thun und Dienste suchen/ Artem enim qvaevis terra alit. wie dorten Nero sagte/ hat man auch viele Exempel daß solche Söhne/ wenn sie fromm gewesen/ und GOtt gefürchtet/ sehr wohl ankommen/ und vornehme Ministri worden. LX. Worbey zu erinnern daß nur bloß und alleine die Söhne von des Vaters infamia participiren/ und von der Succession der Väterlichen Güter ausgeschlossen werden/ nicht aber die Töchter/ denn diesen bleibt die Legitima, sive testata, sive intestata mater decesserit d. L. 5. §. 3. C. ad L. J. M. Aurea Bulla c. 24. §. über das soll den Töchtern. & c. LXI. Qvae Legitima hodie est triens vel Semis pro liberorum numero. Nov. 18. c. 1. LXII. Die Ursache dessen ist weil die Weibesbilder blöde sind/ und nicht davor gehalten wird/ daß sie was gefährliches wieder den Staat oder die hohe Obrigkeit vornehmen können. Brunnemann ad. L. 5. C. ad L. J. M. n. 21. LXIII. Uber dieses wird der Geschlechts-Nahme in den Weidesbildern nicht/ als die andere Männer beyrathen/ sondern nur in den Söhnen fortgepglantzet und im Andencken erhalten. Juxta L. 195. §. fin. de V. S. LXIV. Die filii adoptivi aber/ wie auch die Nepotes sind hiervon befreyet. Vide Gerlach. soepè dict. disp. th. 22. & 23. LXV. So schadet es auch dem Vater weiter nichts/ wenn sein Sohn ein Perduellis ist/ als daß er des Sohns Güter nicht erbet/ welche der Fiscus eingezogen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0664" n="654"/> ris. §. consecratione dist. 4. tragen müssen/ davon kan der curiöse Leser Nachricht finden bey dem</p> <l>Grotio de J. B. & P. lib. 2. c. 21. §. 13.</l> <l>Wissenbach ad ff. dissert. 34. th. 12.</l> <l>Puffendorf. de J. N. & G. lib. 8. c. 3. §. fin.</l> <l>Eccolt. ad ff. tit. ad L. Jul. Maj. §. 12.</l> <l>Limnoeo ad A. B. c. 24. obs. 14. & 15. §. 1.</l> <l>Thomas. in not. ad Strauch dissert. ult. th. 4.</l> <l>Gerlach disp. de damn. mem. th. 20.</l> <p>LVIII. Et qvamvis durum, ita tamen est, qvamvis rigotosum ita tamen scriptum! Sit illis Fati solatium, Voluntas ultra Fatum!</p> <p>LIX. Jedoch haben sie ja noch ein Mittel dadurch sie ihren Kummer stillen/ und den Unfall besänfftigen können/ wenn sie nemlich in andere Länder sich begeben / da hervor thun und Dienste suchen/ Artem enim qvaevis terra alit. wie dorten Nero sagte/ hat man auch viele Exempel daß solche Söhne/ wenn sie fromm gewesen/ und GOtt gefürchtet/ sehr wohl ankommen/ und vornehme Ministri worden.</p> <p>LX. Worbey zu erinnern daß nur bloß und alleine die Söhne von des Vaters infamia participiren/ und von der Succession der Väterlichen Güter ausgeschlossen werden/ nicht aber die Töchter/ denn diesen bleibt die Legitima, sive testata, sive intestata mater decesserit d. L. 5. §. 3. C. ad L. J. M.</p> <p>Aurea Bulla c. 24. §. über das soll den Töchtern. & c.</p> <p>LXI. Qvae Legitima hodie est triens vel Semis pro liberorum numero.</p> <p>Nov. 18. c. 1.</p> <p>LXII. Die Ursache dessen ist weil die Weibesbilder blöde sind/ und nicht davor gehalten wird/ daß sie was gefährliches wieder den Staat oder die hohe Obrigkeit vornehmen können.</p> <p>Brunnemann ad. L. 5. C. ad L. J. M. n. 21.</p> <p>LXIII. Uber dieses wird der Geschlechts-Nahme in den Weidesbildern nicht/ als die andere Männer beyrathen/ sondern nur in den Söhnen fortgepglantzet und im Andencken erhalten.</p> <p>Juxta L. 195. §. fin. de V. S.</p> <p>LXIV. Die filii adoptivi aber/ wie auch die Nepotes sind hiervon befreyet.</p> <p>Vide Gerlach. soepè dict. disp. th. 22. & 23.</p> <p>LXV. So schadet es auch dem Vater weiter nichts/ wenn sein Sohn ein Perduellis ist/ als daß er des Sohns Güter nicht erbet/ welche der Fiscus eingezogen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [654/0664]
ris. §. consecratione dist. 4. tragen müssen/ davon kan der curiöse Leser Nachricht finden bey dem
Grotio de J. B. & P. lib. 2. c. 21. §. 13. Wissenbach ad ff. dissert. 34. th. 12. Puffendorf. de J. N. & G. lib. 8. c. 3. §. fin. Eccolt. ad ff. tit. ad L. Jul. Maj. §. 12. Limnoeo ad A. B. c. 24. obs. 14. & 15. §. 1. Thomas. in not. ad Strauch dissert. ult. th. 4. Gerlach disp. de damn. mem. th. 20. LVIII. Et qvamvis durum, ita tamen est, qvamvis rigotosum ita tamen scriptum! Sit illis Fati solatium, Voluntas ultra Fatum!
LIX. Jedoch haben sie ja noch ein Mittel dadurch sie ihren Kummer stillen/ und den Unfall besänfftigen können/ wenn sie nemlich in andere Länder sich begeben / da hervor thun und Dienste suchen/ Artem enim qvaevis terra alit. wie dorten Nero sagte/ hat man auch viele Exempel daß solche Söhne/ wenn sie fromm gewesen/ und GOtt gefürchtet/ sehr wohl ankommen/ und vornehme Ministri worden.
LX. Worbey zu erinnern daß nur bloß und alleine die Söhne von des Vaters infamia participiren/ und von der Succession der Väterlichen Güter ausgeschlossen werden/ nicht aber die Töchter/ denn diesen bleibt die Legitima, sive testata, sive intestata mater decesserit d. L. 5. §. 3. C. ad L. J. M.
Aurea Bulla c. 24. §. über das soll den Töchtern. & c.
LXI. Qvae Legitima hodie est triens vel Semis pro liberorum numero.
Nov. 18. c. 1.
LXII. Die Ursache dessen ist weil die Weibesbilder blöde sind/ und nicht davor gehalten wird/ daß sie was gefährliches wieder den Staat oder die hohe Obrigkeit vornehmen können.
Brunnemann ad. L. 5. C. ad L. J. M. n. 21.
LXIII. Uber dieses wird der Geschlechts-Nahme in den Weidesbildern nicht/ als die andere Männer beyrathen/ sondern nur in den Söhnen fortgepglantzet und im Andencken erhalten.
Juxta L. 195. §. fin. de V. S.
LXIV. Die filii adoptivi aber/ wie auch die Nepotes sind hiervon befreyet.
Vide Gerlach. soepè dict. disp. th. 22. & 23.
LXV. So schadet es auch dem Vater weiter nichts/ wenn sein Sohn ein Perduellis ist/ als daß er des Sohns Güter nicht erbet/ welche der Fiscus eingezogen.
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