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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Schloß nicht einlassen/ auch nicht daraus weichen/ es wäre dann/ daß der König zuvor ihn die begangene That verzeihete. Worauf der von Morlier aus denen umbliegenden Guarnisonen etlich Volck zu sich nahm/ in Willens sich des Schlosses mit Gewalt zu bemächtigen / und des Königs Befehl zu exeqviren. Mussardus aber/ welcher niemand bey sich hatte/ als einen Knecht und eine schöne Dame, die er für seine Concubin hielte / und mit ihr ein Töchterlein erzeuget hatte/ wehrete sich dergestalt/ daß strack im Anfang etliche erleger wurden.

Drauf gedachte Morlier der Sachen ein kurtz Ende zu geben/ und ließ ihm 2. Petarden herbey bringen/ doch ehe er sich derselben gebrauchte/ Mussardum auf ein Neues mit aller wohlmeinenden Erinnerung zur Ergebung ermahnen: Da solches auch nicht helffen wolte/ schickte er gedachter Concubinen Mutter hinein/ ihn durch dieselbe zu bewegen/ daß er sich dem König stellen solte. Aber sie richtete auch nichts aus/ erhielte doch so viel bey ihm/ daß er ihr den Knecht und sein junges Töchlerlein/ weil der von Morlier solches bewilliget/ aus dem Schloß folgen ließ/ welches zwar auch der Concubinen, weil das Schloß nunmehr mit Gewalt solte angegriffen werden/ erlaubt: aber sie wolte von ihrem Liebhaber nicht weichen/ sondern bey demselben leben und sterben/ bath allein die Mutter/ daß sie GOtt für sie bitten wolte.

Wie sie nun den Abschied von einander genommen/ begab sie sich mit Mussardo in der untern Gemächern eins/ trugen in dasselbe einen grossen Hauffen dürr Holtz und Stroh/ setzten sich drauf/ nahmen zwo Pistolen/ welche Muslardus schon zuvor zu solchem Ende fertig gemacht/ und als sie höreten/ daß die Pforte mit Petarden aufgesprengt wurde/ steckten sie das Holtz unter ihnen mit Feuer an / schossen drauf zugleich auf einander loß/ und fielen also tod zusammen: Stürtzte sich also Mussardus sammt seiner Concubinin, in dem er der zeitlichen / wegen seines begangenen Mords/ Schand entgehen wollen/ aus Verzweiffelung ins zeitliche und ewige Verderben. Da Morlier ins Schloß hinein kam/ und dieses schrecklichen spectaculs gewahr wurde/ ließ er eilend das Feuer dämpffen/ und die Cörper dieser beyden unseligen Liebhabenden vom Holtz herab nehmen/ welche hernach in ein Grab zusammen gelegt wurden/ und hat der König selbst diese unerhörte That sehr betrauret.

Boterej. lib. 15. Gottefrid. pag. 1109.

Schloß nicht einlassen/ auch nicht daraus weichen/ es wäre dann/ daß der König zuvor ihn die begangene That verzeihete. Worauf der von Morlier aus denen umbliegenden Guarnisonen etlich Volck zu sich nahm/ in Willens sich des Schlosses mit Gewalt zu bemächtigen / und des Königs Befehl zu exeqviren. Mussardus aber/ welcher niemand bey sich hatte/ als einen Knecht und eine schöne Dame, die er für seine Concubin hielte / und mit ihr ein Töchterlein erzeuget hatte/ wehrete sich dergestalt/ daß strack im Anfang etliche erleger wurden.

Drauf gedachte Morlier der Sachen ein kurtz Ende zu geben/ und ließ ihm 2. Petarden herbey bringen/ doch ehe er sich derselben gebrauchte/ Mussardum auf ein Neues mit aller wohlmeinenden Erinnerung zur Ergebung ermahnen: Da solches auch nicht helffen wolte/ schickte er gedachter Concubinen Mutter hinein/ ihn durch dieselbe zu bewegen/ daß er sich dem König stellen solte. Aber sie richtete auch nichts aus/ erhielte doch so viel bey ihm/ daß er ihr den Knecht und sein junges Töchlerlein/ weil der von Morlier solches bewilliget/ aus dem Schloß folgen ließ/ welches zwar auch der Concubinen, weil das Schloß nunmehr mit Gewalt solte angegriffen werden/ erlaubt: aber sie wolte von ihrem Liebhaber nicht weichen/ sondern bey demselben leben und sterben/ bath allein die Mutter/ daß sie GOtt für sie bitten wolte.

Wie sie nun den Abschied von einander genommen/ begab sie sich mit Mussardo in der untern Gemächern eins/ trugen in dasselbe einen grossen Hauffen dürr Holtz und Stroh/ setzten sich drauf/ nahmen zwo Pistolen/ welche Muslardus schon zuvor zu solchem Ende fertig gemacht/ und als sie höreten/ daß die Pforte mit Petarden aufgesprengt wurde/ steckten sie das Holtz unter ihnen mit Feuer an / schossen drauf zugleich auf einander loß/ und fielen also tod zusammen: Stürtzte sich also Mussardus sammt seiner Concubinin, in dem er der zeitlichen / wegen seines begangenen Mords/ Schand entgehen wollen/ aus Verzweiffelung ins zeitliche und ewige Verderben. Da Morlier ins Schloß hinein kam/ und dieses schrecklichen spectaculs gewahr wurde/ ließ er eilend das Feuer dämpffen/ und die Cörper dieser beyden unseligen Liebhabenden vom Holtz herab nehmen/ welche hernach in ein Grab zusammen gelegt wurden/ und hat der König selbst diese unerhörte That sehr betrauret.

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[621/0631] Schloß nicht einlassen/ auch nicht daraus weichen/ es wäre dann/ daß der König zuvor ihn die begangene That verzeihete. Worauf der von Morlier aus denen umbliegenden Guarnisonen etlich Volck zu sich nahm/ in Willens sich des Schlosses mit Gewalt zu bemächtigen / und des Königs Befehl zu exeqviren. Mussardus aber/ welcher niemand bey sich hatte/ als einen Knecht und eine schöne Dame, die er für seine Concubin hielte / und mit ihr ein Töchterlein erzeuget hatte/ wehrete sich dergestalt/ daß strack im Anfang etliche erleger wurden. Drauf gedachte Morlier der Sachen ein kurtz Ende zu geben/ und ließ ihm 2. Petarden herbey bringen/ doch ehe er sich derselben gebrauchte/ Mussardum auf ein Neues mit aller wohlmeinenden Erinnerung zur Ergebung ermahnen: Da solches auch nicht helffen wolte/ schickte er gedachter Concubinen Mutter hinein/ ihn durch dieselbe zu bewegen/ daß er sich dem König stellen solte. Aber sie richtete auch nichts aus/ erhielte doch so viel bey ihm/ daß er ihr den Knecht und sein junges Töchlerlein/ weil der von Morlier solches bewilliget/ aus dem Schloß folgen ließ/ welches zwar auch der Concubinen, weil das Schloß nunmehr mit Gewalt solte angegriffen werden/ erlaubt: aber sie wolte von ihrem Liebhaber nicht weichen/ sondern bey demselben leben und sterben/ bath allein die Mutter/ daß sie GOtt für sie bitten wolte. Wie sie nun den Abschied von einander genommen/ begab sie sich mit Mussardo in der untern Gemächern eins/ trugen in dasselbe einen grossen Hauffen dürr Holtz und Stroh/ setzten sich drauf/ nahmen zwo Pistolen/ welche Muslardus schon zuvor zu solchem Ende fertig gemacht/ und als sie höreten/ daß die Pforte mit Petarden aufgesprengt wurde/ steckten sie das Holtz unter ihnen mit Feuer an / schossen drauf zugleich auf einander loß/ und fielen also tod zusammen: Stürtzte sich also Mussardus sammt seiner Concubinin, in dem er der zeitlichen / wegen seines begangenen Mords/ Schand entgehen wollen/ aus Verzweiffelung ins zeitliche und ewige Verderben. Da Morlier ins Schloß hinein kam/ und dieses schrecklichen spectaculs gewahr wurde/ ließ er eilend das Feuer dämpffen/ und die Cörper dieser beyden unseligen Liebhabenden vom Holtz herab nehmen/ welche hernach in ein Grab zusammen gelegt wurden/ und hat der König selbst diese unerhörte That sehr betrauret. Boterej. lib. 15. Gottefrid. pag. 1109.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/631>, abgerufen am 24.11.2024.