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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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hierauf wurd der Erhenckte unter der Thür-Schwelle durch den Hencker aus dem Hause gezogen/ und nach Gewonheit verbrandt.

CCLXXIX. Anno 1617. den 20. Junii ist eines alten Häußlers zu Großhartzdorff in Schlesien unzüchtiges Weib/ welche mit ihrem Sohne von 20. Jahren Blutschande getrieben/ sammt ihme geköpfft/ und nach mahls verbrand worden.

Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 254.

CCLXXX. Den 11. Aug. desselben Jahrs wurde ein Häußler zu Ludwigs-Dorff auch in Schlesien/ weil er mit einer Bäurin und der Tochter Blutschande begangen / erstlich decolliret, und hernach verbrand.

Idem pag. 255.

CCLXXXI. Anno 1507. den 19. Augusti hat ein Zimmermann den Brieg in Schlesien angesteckt/ und 69. Häuser dadurch in die Asche geleget/ er hatte die Brun-Schwengel nebst den Eymern abgehauen/ daß man nicht löschen konte/ er ward aber ertapt/ und verbrand.

Hern. Roch in der Schlesischen Chronic. pag. 156.

CCLXXXII. Anno 1567. lebte Stephan Hübener ein Einwohner zu Trautenau in Böhmen bey grossen Glück/ daß er viele sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete / daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete/ als einen grossen Freund des weltlichen Glücks.

Endlich legte er sich kranck ein und starb/ und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie / und drückte etliche so hart/ daß sie theils davon sturben/ thiels auch ertränckten.

Diese sagten alle aus/ daß sie der reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet/ daß es ein Teuffels-Wesen wäre / befahlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe/ wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet/ und ihm der Kopf abgehauen. Da sprang das Blut/ wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig riß/ ob er schon fünff Monath in der Erden gelegen. Wurde also der Cörper und das Hertz/ in Beyseyn einer grossen Menge Volcks/ zu Pulver verbrandt/ drauf hörete das Ubel auf.

Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 50. & 51.

CCLXXXIII. Daß die Strafe des Verbrennens auch denen Priestern zuerkannt werden könne/ die denen Communicanten eine vergifftete Hostie oder Kelch reichen/ ist ausser Zweiffel/ ob sie gleich in gemeinen beschriebenen

hierauf wurd der Erhenckte unter der Thür-Schwelle durch den Hencker aus dem Hause gezogen/ und nach Gewonheit verbrandt.

CCLXXIX. Anno 1617. den 20. Junii ist eines alten Häußlers zu Großhartzdorff in Schlesien unzüchtiges Weib/ welche mit ihrem Sohne von 20. Jahren Blutschande getrieben/ sammt ihme geköpfft/ und nach mahls verbrand worden.

Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 254.

CCLXXX. Den 11. Aug. desselben Jahrs wurde ein Häußler zu Ludwigs-Dorff auch in Schlesien/ weil er mit einer Bäurin und der Tochter Blutschande begangen / erstlich decolliret, und hernach verbrand.

Idem pag. 255.

CCLXXXI. Anno 1507. den 19. Augusti hat ein Zimmermann den Brieg in Schlesien angesteckt/ und 69. Häuser dadurch in die Asche geleget/ er hatte die Brun-Schwengel nebst den Eymern abgehauen/ daß man nicht löschen konte/ er ward aber ertapt/ und verbrand.

Hern. Roch in der Schlesischen Chronic. pag. 156.

CCLXXXII. Anno 1567. lebte Stephan Hübener ein Einwohner zu Trautenau in Böhmen bey grossen Glück/ daß er viele sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete / daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete/ als einen grossen Freund des weltlichen Glücks.

Endlich legte er sich kranck ein und starb/ und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie / und drückte etliche so hart/ daß sie theils davon sturben/ thiels auch ertränckten.

Diese sagten alle aus/ daß sie der reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet/ daß es ein Teuffels-Wesen wäre / befahlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe/ wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet/ und ihm der Kopf abgehauen. Da sprang das Blut/ wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig riß/ ob er schon fünff Monath in der Erden gelegen. Wurde also der Cörper und das Hertz/ in Beyseyn einer grossen Menge Volcks/ zu Pulver verbrandt/ drauf hörete das Ubel auf.

Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 50. & 51.

CCLXXXIII. Daß die Strafe des Verbrennens auch denen Priestern zuerkannt werden könne/ die denen Communicanten eine vergifftete Hostie oder Kelch reichen/ ist ausser Zweiffel/ ob sie gleich in gemeinen beschriebenen

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        <p>CCLXXIX. Anno 1617. den 20. Junii ist eines alten Häußlers zu Großhartzdorff in                      Schlesien unzüchtiges Weib/ welche mit ihrem Sohne von 20. Jahren Blutschande                      getrieben/ sammt ihme geköpfft/ und nach mahls verbrand worden.</p>
        <p>Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 254.</p>
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        <p>Idem pag. 255.</p>
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        <p>Hern. Roch in der Schlesischen Chronic. pag. 156.</p>
        <p>CCLXXXII. Anno 1567. lebte Stephan Hübener ein Einwohner zu Trautenau in Böhmen                      bey grossen Glück/ daß er viele sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete /                      daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete/ als einen grossen Freund des                      weltlichen Glücks.</p>
        <p>Endlich legte er sich kranck ein und starb/ und wurde herrlich begraben. Kurtz                      hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie /                      und drückte etliche so hart/ daß sie theils davon sturben/ thiels auch                      ertränckten.</p>
        <p>Diese sagten alle aus/ daß sie der reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde                      von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet/ daß es ein Teuffels-Wesen wäre /                      befahlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches                      geschahe/ wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet/ und ihm der Kopf                      abgehauen. Da sprang das Blut/ wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm                      der Hencker das Hertze blutig riß/ ob er schon fünff Monath in der Erden                      gelegen. Wurde also der Cörper und das Hertz/ in Beyseyn einer grossen Menge                      Volcks/ zu Pulver verbrandt/ drauf hörete das Ubel auf.</p>
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[585/0595] hierauf wurd der Erhenckte unter der Thür-Schwelle durch den Hencker aus dem Hause gezogen/ und nach Gewonheit verbrandt. CCLXXIX. Anno 1617. den 20. Junii ist eines alten Häußlers zu Großhartzdorff in Schlesien unzüchtiges Weib/ welche mit ihrem Sohne von 20. Jahren Blutschande getrieben/ sammt ihme geköpfft/ und nach mahls verbrand worden. Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 254. CCLXXX. Den 11. Aug. desselben Jahrs wurde ein Häußler zu Ludwigs-Dorff auch in Schlesien/ weil er mit einer Bäurin und der Tochter Blutschande begangen / erstlich decolliret, und hernach verbrand. Idem pag. 255. CCLXXXI. Anno 1507. den 19. Augusti hat ein Zimmermann den Brieg in Schlesien angesteckt/ und 69. Häuser dadurch in die Asche geleget/ er hatte die Brun-Schwengel nebst den Eymern abgehauen/ daß man nicht löschen konte/ er ward aber ertapt/ und verbrand. Hern. Roch in der Schlesischen Chronic. pag. 156. CCLXXXII. Anno 1567. lebte Stephan Hübener ein Einwohner zu Trautenau in Böhmen bey grossen Glück/ daß er viele sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete / daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete/ als einen grossen Freund des weltlichen Glücks. Endlich legte er sich kranck ein und starb/ und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie / und drückte etliche so hart/ daß sie theils davon sturben/ thiels auch ertränckten. Diese sagten alle aus/ daß sie der reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet/ daß es ein Teuffels-Wesen wäre / befahlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe/ wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet/ und ihm der Kopf abgehauen. Da sprang das Blut/ wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig riß/ ob er schon fünff Monath in der Erden gelegen. Wurde also der Cörper und das Hertz/ in Beyseyn einer grossen Menge Volcks/ zu Pulver verbrandt/ drauf hörete das Ubel auf. Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 50. & 51. CCLXXXIII. Daß die Strafe des Verbrennens auch denen Priestern zuerkannt werden könne/ die denen Communicanten eine vergifftete Hostie oder Kelch reichen/ ist ausser Zweiffel/ ob sie gleich in gemeinen beschriebenen

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 585. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/595>, abgerufen am 24.11.2024.