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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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Chur-Fürsten Moritzen zu Sachsen/ daß er/ wegen intercipirten Schreiben/ niemands habe etwas entgelten lassen.

Zeiler. Epist. 20. pag. 23.

CCLXXI. Der ertzbischoff von Tours Ponchetus hat dem König in Franckreich zum Verbrennen angehetzet. ist aber selbst von einem hitzigen Fieber/ so nicht zu curiren war/ verbrennet worden/ wie Crolfius tom. 2 lect. memorab. fol. 72. meldet. So gehet es gemeiniglich deren/ welche bösen. Rath geben/ qvalia enim qvisqve facit, talis finis manet ipsum.

Et

Justa malis haec admisso pro Crimine poena est.

Siqvae fecerunt, eadem patiantur & ipsi.

CCLXXII. Dreyhundert fünf und siebentzig Jahr vor Christi Geburth hat in Sina ein Könischer oder Fürst regiret/ Nahmens Quei, welcher ein vor treflich kluger Herr gewesen/ und mit grosser Sorgfalt aller seiner Ministern Verhaltung beobachtet: Zu welchem Ende er dann gewisse/ treue Leute hatten/ die alles in Geheim untersuchten und ihm wieder vorbrachten. Unter andern hatte er zween Land-Voigte/ einen in der Herrschafft Me, den andern zu Oo. Der erste hatte viele gute Freunde zu Hoff/ denen er die Hände schmierete/ die ihn täglich bey dem Quei rühmten/ lobten und priesen/ der zu Oo aber/ der ein ehrlicher rechtschaffener Mann war/ und dem Herrn treu dienete/ ward immer eingehackt und schwartz gemacht/ als aber Fürst Quei durch obgedachte heimliche Nachforschung das Gegentheil erfuhr/ hat er den zu Oo zu weit höhern Diensten befördert und erhoben/ den zu Me aber/ nebst denen so/ ihn fälschlich und üms Geld recommendiret, lebendig verbrennen lassen/ und dadurch solche Furcht unter seine Diener gebracht/ daß keiner sich weiter gelüsten lassen ihm Unwarheit vorzubringen.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten- Spiegel/ lib. 2. pag. 387. & 388.

CCLXXIII. Wenn bey den alten Preussen als sie noch Heyden waren/ ein Mann einen Ehebruch begieng/ wurd er lebendig verbrand/ damit aber denen Männern keine Ursache gegeben würde zu solcher unzuläßigen Liebe/ so ward dieses scharf von den Weibern erfodert/ daß sich keine unterstehen durffte ihrem Manne die Eheliche Pflicht zu versagen/ sonst hat man sie auch verbrennenmögen.

M. Christoph. Hartknoch in den Preußischen Histor. part. 1. cap. 11. pag. 178.

Chur-Fürsten Moritzen zu Sachsen/ daß er/ wegen intercipirten Schreiben/ niemands habe etwas entgelten lassen.

Zeiler. Epist. 20. pag. 23.

CCLXXI. Der ertzbischoff von Tours Ponchetus hat dem König in Franckreich zum Verbrennen angehetzet. ist aber selbst von einem hitzigen Fieber/ so nicht zu curiren war/ verbrennet worden/ wie Crolfius tom. 2 lect. memorab. fol. 72. meldet. So gehet es gemeiniglich deren/ welche bösen. Rath geben/ qvalia enim qvisqve facit, talis finis manet ipsum.

Et

Justa malis haec admisso pro Crimine poena est.

Siqvae fecerunt, eadem patiantur & ipsi.

CCLXXII. Dreyhundert fünf und siebentzig Jahr vor Christi Geburth hat in Sina ein Könischer oder Fürst regiret/ Nahmens Quei, welcher ein vor treflich kluger Herr gewesen/ und mit grosser Sorgfalt aller seiner Ministern Verhaltung beobachtet: Zu welchem Ende er dann gewisse/ treue Leute hatten/ die alles in Geheim untersuchten und ihm wieder vorbrachten. Unter andern hatte er zween Land-Voigte/ einen in der Herrschafft Me, den andern zu Oo. Der erste hatte viele gute Freunde zu Hoff/ denen er die Hände schmierete/ die ihn täglich bey dem Quei rühmten/ lobten und priesen/ der zu Oo aber/ der ein ehrlicher rechtschaffener Mann war/ und dem Herrn treu dienete/ ward immer eingehackt und schwartz gemacht/ als aber Fürst Quei durch obgedachte heimliche Nachforschung das Gegentheil erfuhr/ hat er den zu Oo zu weit höhern Diensten befördert und erhoben/ den zu Me aber/ nebst denen so/ ihn fälschlich und üms Geld recommendiret, lebendig verbrennen lassen/ und dadurch solche Furcht unter seine Diener gebracht/ daß keiner sich weiter gelüsten lassen ihm Unwarheit vorzubringen.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten- Spiegel/ lib. 2. pag. 387. & 388.

CCLXXIII. Wenn bey den alten Preussen als sie noch Heyden waren/ ein Mann einen Ehebruch begieng/ wurd er lebendig verbrand/ damit aber denen Männern keine Ursache gegeben würde zu solcher unzuläßigen Liebe/ so ward dieses scharf von den Weibern erfodert/ daß sich keine unterstehen durffte ihrem Manne die Eheliche Pflicht zu versagen/ sonst hat man sie auch verbrennenmögen.

M. Christoph. Hartknoch in den Preußischen Histor. part. 1. cap. 11. pag. 178.

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[583/0593] Chur-Fürsten Moritzen zu Sachsen/ daß er/ wegen intercipirten Schreiben/ niemands habe etwas entgelten lassen. Zeiler. Epist. 20. pag. 23. CCLXXI. Der ertzbischoff von Tours Ponchetus hat dem König in Franckreich zum Verbrennen angehetzet. ist aber selbst von einem hitzigen Fieber/ so nicht zu curiren war/ verbrennet worden/ wie Crolfius tom. 2 lect. memorab. fol. 72. meldet. So gehet es gemeiniglich deren/ welche bösen. Rath geben/ qvalia enim qvisqve facit, talis finis manet ipsum. Et Justa malis haec admisso pro Crimine poena est. Siqvae fecerunt, eadem patiantur & ipsi. CCLXXII. Dreyhundert fünf und siebentzig Jahr vor Christi Geburth hat in Sina ein Könischer oder Fürst regiret/ Nahmens Quei, welcher ein vor treflich kluger Herr gewesen/ und mit grosser Sorgfalt aller seiner Ministern Verhaltung beobachtet: Zu welchem Ende er dann gewisse/ treue Leute hatten/ die alles in Geheim untersuchten und ihm wieder vorbrachten. Unter andern hatte er zween Land-Voigte/ einen in der Herrschafft Me, den andern zu Oo. Der erste hatte viele gute Freunde zu Hoff/ denen er die Hände schmierete/ die ihn täglich bey dem Quei rühmten/ lobten und priesen/ der zu Oo aber/ der ein ehrlicher rechtschaffener Mann war/ und dem Herrn treu dienete/ ward immer eingehackt und schwartz gemacht/ als aber Fürst Quei durch obgedachte heimliche Nachforschung das Gegentheil erfuhr/ hat er den zu Oo zu weit höhern Diensten befördert und erhoben/ den zu Me aber/ nebst denen so/ ihn fälschlich und üms Geld recommendiret, lebendig verbrennen lassen/ und dadurch solche Furcht unter seine Diener gebracht/ daß keiner sich weiter gelüsten lassen ihm Unwarheit vorzubringen. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten- Spiegel/ lib. 2. pag. 387. & 388. CCLXXIII. Wenn bey den alten Preussen als sie noch Heyden waren/ ein Mann einen Ehebruch begieng/ wurd er lebendig verbrand/ damit aber denen Männern keine Ursache gegeben würde zu solcher unzuläßigen Liebe/ so ward dieses scharf von den Weibern erfodert/ daß sich keine unterstehen durffte ihrem Manne die Eheliche Pflicht zu versagen/ sonst hat man sie auch verbrennenmögen. M. Christoph. Hartknoch in den Preußischen Histor. part. 1. cap. 11. pag. 178.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 583. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/593>, abgerufen am 24.11.2024.