Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.ausgestanden / abkommen möge. Worbey ermelter Hofmannus also exclamiret: O Anima, si in desperationem incidisti, qvam terribilem institues qverelam in extremo judicio contra Judicem tuum secularem, qvem non corporis tui sanguine satiare potuisti, sed temet ipsam, qvae ad immortalitatem condita es, ad immortalem interitum reservatam videbis. III. Galeatius Sfortia Hertzog zu Meyland hat einen seiner Unterthanen/ welcher einen Hasen geschossen/ gezwungen/ denselben mit Haut und Haar roh zu fressen / der aber dran gestorben. Corius Volum. 6. Histor. Mediol. Besold. in Thes. pract. Voc. Wilderer. pag. 1006.IV. König Heinrich II. und Richardus I. in Engeland haben den Wildprets-Schützen die Augen ausstechen/ und die membra genitalia abschneiden lassen. Anton. Seidensticker in tr. von Wild-Dieben §. 54. V. Als L. Domitius Landpfieger in Sicilien war/ und ihm eine grosse wilde Sau fürbracht ward/ hat er den Hirten/ der dieselbe gefället/ für sich kommen lassen/ und ihn gefraget/ wie? und womit er sie ümgebracht? Als er nun befunden/ daß es mit einem Schwein-Eisen geschehen/ hat er ihn alsbald aufhencken lassen/ denn es hatte dieser Land-Volgt kurtz zuvor ein gemein Edict und Geboth ausgehen lassen/ daß bey Verlust des Lebens/ niemand in der gantzen Insel ein mördlich Gewehr tragen solte/ die grausame Rauberey abzuschaffen / die biß daher in der Insel gewesen war/ dadurch sie auch bey nahe verwüstet worden. Valerius Maximus lib. 6. c. 3. titulo de Severitate. VI. Es hat auch einsmahls ein Herr seiner Unterthanen einen (weil er ein wild Schwein gefället) zu kalter Winters Zeit in den Rhein gesaget/ darin er so lange stehen müssen biß er eingefroren/ welches ihm sein Lebelang an der Gesundheit geschadet. VII. Ein ander Herr hat auch einen Bauren üm deß willen nackend anbinden und erfrieren lassen. Cyr. Spangenberg de Usu & Abusu venat. §. 7. pag. 30. VIII. Hertzog Vitolt in Littau ist so grausam gewesen/ daß er die jenige/ so er zum Tode verurtheilet/ in Bären-Häute einnehen/ und darnach mit Hunden hetzen und zerreissen lassen. Sabellicus lib. 8. c. 3. Exemplorum. ausgestanden / abkommen möge. Worbey ermelter Hofmannus also exclamiret: O Anima, si in desperationem incidisti, qvam terribilem institues qverelam in extremo judicio contra Judicem tuum secularem, qvem non corporis tui sanguine satiare potuisti, sed temet ipsam, qvae ad immortalitatem condita es, ad immortalem interitum reservatam videbis. III. Galeatius Sfortia Hertzog zu Meyland hat einen seiner Unterthanen/ welcher einen Hasen geschossen/ gezwungen/ denselben mit Haut und Haar roh zu fressen / der aber dran gestorben. Corius Volum. 6. Histor. Mediol. Besold. in Thes. pract. Voc. Wilderer. pag. 1006.IV. König Heinrich II. und Richardus I. in Engeland haben den Wildprets-Schützen die Augen ausstechen/ und die membra genitalia abschneiden lassen. Anton. Seidensticker in tr. von Wild-Dieben §. 54. V. Als L. Domitius Landpfieger in Sicilien war/ und ihm eine grosse wilde Sau fürbracht ward/ hat er den Hirten/ der dieselbe gefället/ für sich kommen lassen/ und ihn gefraget/ wie? und womit er sie ümgebracht? Als er nun befunden/ daß es mit einem Schwein-Eisen geschehen/ hat er ihn alsbald aufhencken lassen/ denn es hatte dieser Land-Volgt kurtz zuvor ein gemein Edict und Geboth ausgehen lassen/ daß bey Verlust des Lebens/ niemand in der gantzen Insel ein mördlich Gewehr tragen solte/ die grausame Rauberey abzuschaffen / die biß daher in der Insel gewesen war/ dadurch sie auch bey nahe verwüstet worden. Valerius Maximus lib. 6. c. 3. titulo de Severitate. VI. Es hat auch einsmahls ein Herr seiner Unterthanen einen (weil er ein wild Schwein gefället) zu kalter Winters Zeit in den Rhein gesaget/ darin er so lange stehen müssen biß er eingefroren/ welches ihm sein Lebelang an der Gesundheit geschadet. VII. Ein ander Herr hat auch einen Bauren üm deß willen nackend anbinden und erfrieren lassen. Cyr. Spangenberg de Usu & Abusu venat. §. 7. pag. 30. VIII. Hertzog Vitolt in Littau ist so grausam gewesen/ daß er die jenige/ so er zum Tode verurtheilet/ in Bären-Häute einnehen/ und darnach mit Hunden hetzen und zerreissen lassen. Sabellicus lib. 8. c. 3. Exemplorum. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0486" n="476"/> ausgestanden / abkommen möge. Worbey ermelter Hofmannus also exclamiret:</p> <p>O Anima, si in desperationem incidisti, qvam terribilem institues qverelam in extremo judicio contra Judicem tuum secularem, qvem non corporis tui sanguine satiare potuisti, sed temet ipsam, qvae ad immortalitatem condita es, ad immortalem interitum reservatam videbis.</p> <p>III. Galeatius Sfortia Hertzog zu Meyland hat einen seiner Unterthanen/ welcher einen Hasen geschossen/ gezwungen/ denselben mit Haut und Haar roh zu fressen / der aber dran gestorben.</p> <l>Corius Volum. 6. Histor. Mediol.</l> <l>Besold. in Thes. pract. Voc. Wilderer. pag. 1006.</l> <p>IV. König Heinrich II. und Richardus I. in Engeland haben den Wildprets-Schützen die Augen ausstechen/ und die membra genitalia abschneiden lassen.</p> <p>Anton. Seidensticker in tr. von Wild-Dieben §. 54.</p> <p>V. Als L. Domitius Landpfieger in Sicilien war/ und ihm eine grosse wilde Sau fürbracht ward/ hat er den Hirten/ der dieselbe gefället/ für sich kommen lassen/ und ihn gefraget/ wie? und womit er sie ümgebracht? Als er nun befunden/ daß es mit einem Schwein-Eisen geschehen/ hat er ihn alsbald aufhencken lassen/ denn es hatte dieser Land-Volgt kurtz zuvor ein gemein Edict und Geboth ausgehen lassen/ daß bey Verlust des Lebens/ niemand in der gantzen Insel ein mördlich Gewehr tragen solte/ die grausame Rauberey abzuschaffen / die biß daher in der Insel gewesen war/ dadurch sie auch bey nahe verwüstet worden.</p> <p>Valerius Maximus lib. 6. c. 3. titulo de Severitate.</p> <p>VI. Es hat auch einsmahls ein Herr seiner Unterthanen einen (weil er ein wild Schwein gefället) zu kalter Winters Zeit in den Rhein gesaget/ darin er so lange stehen müssen biß er eingefroren/ welches ihm sein Lebelang an der Gesundheit geschadet.</p> <p>VII. Ein ander Herr hat auch einen Bauren üm deß willen nackend anbinden und erfrieren lassen.</p> <p>Cyr. Spangenberg de Usu & Abusu venat. §. 7. pag. 30.</p> <p>VIII. Hertzog Vitolt in Littau ist so grausam gewesen/ daß er die jenige/ so er zum Tode verurtheilet/ in Bären-Häute einnehen/ und darnach mit Hunden hetzen und zerreissen lassen.</p> <p>Sabellicus lib. 8. c. 3. Exemplorum.</p> </div> </body> </text> </TEI> [476/0486]
ausgestanden / abkommen möge. Worbey ermelter Hofmannus also exclamiret:
O Anima, si in desperationem incidisti, qvam terribilem institues qverelam in extremo judicio contra Judicem tuum secularem, qvem non corporis tui sanguine satiare potuisti, sed temet ipsam, qvae ad immortalitatem condita es, ad immortalem interitum reservatam videbis.
III. Galeatius Sfortia Hertzog zu Meyland hat einen seiner Unterthanen/ welcher einen Hasen geschossen/ gezwungen/ denselben mit Haut und Haar roh zu fressen / der aber dran gestorben.
Corius Volum. 6. Histor. Mediol. Besold. in Thes. pract. Voc. Wilderer. pag. 1006. IV. König Heinrich II. und Richardus I. in Engeland haben den Wildprets-Schützen die Augen ausstechen/ und die membra genitalia abschneiden lassen.
Anton. Seidensticker in tr. von Wild-Dieben §. 54.
V. Als L. Domitius Landpfieger in Sicilien war/ und ihm eine grosse wilde Sau fürbracht ward/ hat er den Hirten/ der dieselbe gefället/ für sich kommen lassen/ und ihn gefraget/ wie? und womit er sie ümgebracht? Als er nun befunden/ daß es mit einem Schwein-Eisen geschehen/ hat er ihn alsbald aufhencken lassen/ denn es hatte dieser Land-Volgt kurtz zuvor ein gemein Edict und Geboth ausgehen lassen/ daß bey Verlust des Lebens/ niemand in der gantzen Insel ein mördlich Gewehr tragen solte/ die grausame Rauberey abzuschaffen / die biß daher in der Insel gewesen war/ dadurch sie auch bey nahe verwüstet worden.
Valerius Maximus lib. 6. c. 3. titulo de Severitate.
VI. Es hat auch einsmahls ein Herr seiner Unterthanen einen (weil er ein wild Schwein gefället) zu kalter Winters Zeit in den Rhein gesaget/ darin er so lange stehen müssen biß er eingefroren/ welches ihm sein Lebelang an der Gesundheit geschadet.
VII. Ein ander Herr hat auch einen Bauren üm deß willen nackend anbinden und erfrieren lassen.
Cyr. Spangenberg de Usu & Abusu venat. §. 7. pag. 30.
VIII. Hertzog Vitolt in Littau ist so grausam gewesen/ daß er die jenige/ so er zum Tode verurtheilet/ in Bären-Häute einnehen/ und darnach mit Hunden hetzen und zerreissen lassen.
Sabellicus lib. 8. c. 3. Exemplorum.
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