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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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XIII. Welches so hefftig schmertzete/ daß viele davon sturben/ werwegen er die Zahl der Streiche/ solcher massen geringert/ daß man dem Verbrecher nur den dritten Theil/ der verdienten Straffe/ geben müssen.

P. Martin. Martini lib. 8. Sin. Hist. p. 292. Erasm. Francisci in Neupolirten Sitten-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 386.

XIV. Als Xerxes mit seinem grossen Heer in Anzuge war/ und in Lydiam kam/ nahm ihn der König Pythias mit Freuden an/ tractirte ihn herrlich und wohl/ und speisete sein gantzes Heer zehen mahl hundert tausend Mann/ zu aller Gnüge / liehe ihm auch zur Krieges-Kostung viermahl hundert tausend Gülden/ erbothe sich darzu 4. Söhne zu rüsten und mit zu schicken; alleine den Eltesten und Fünfften solte er bey ihm zu Hause lassen. Darüber erzürnete sich Xerxes also / daß er zwar Pythiam und seine 4. Söhne daheim und an Lecen ließ/ aber den Fünfften/ vor den der Vater gebeten hatte/ ließ er fahen in 2. Stück zerhauen / und die Stück an zwey Pfälen hengen/ daß sein gantzes Heer darzwischen hinziehen muste.

Herod. lib. 7. §. 172. Justin. lib. 2. c. 10. Acerr. Philolog c. 4. n. 20.

XV. Graf Gerhard von Holstein der Anno 1333. und die folgende Jahre die Dänen zimlich geklopfft/ wurde des Nachts durch einen Dänischen Edelmann im Schlos Randershausen/ so in Jütland liegt/ auf seinem Bett verrätherischer Weise erstochen. Diesen Tod zu rächen/ liessen ihnen seine 3. Söhne/ Graf Henrich / Nicolaus und Johannes/ wie billig zum höchsten angelegen seyn. Und als sie des Vaters Leichnam zu Izehoe bestatten lassen/ führete Graf Heinrich ein Theil des Holsteinischen Volcks in die Dänische Insel Seeland. Sein Bruder Graf Niclas vollführete den Krieg in Jütland/ der auch nicht nachließ biß er seines Vaters Mörder im Schlos Schaldenburg/ da bey die 2000. Dänen ümkommen/ ergriff/ die er in vier Stücke zerhauen/ die Viertel auf Räder legen und den Raben zur Speise praesentiren liesse.

Gotfrid. Hist. Chron. pag. 617.

XVI. Als sich Frau Jacoba von ihren Ehegemahl Hertzog Hansen von Braband und Limburg scheidete/ durch Getrieb ihrer Mutter und anderer: denn sie gaben für / sie könten nicht/ weil sie beyde Geschwister-Kinder wären/ eine rechte Ehe besitzen. Drumb zog Frau Jacoba mit ihrer Mutter aus Brabant in Engeland. Da hat aus Rath der Mutter die Tochter

XIII. Welches so hefftig schmertzete/ daß viele davon sturben/ werwegen er die Zahl der Streiche/ solcher massen geringert/ daß man dem Verbrecher nur den dritten Theil/ der verdienten Straffe/ geben müssen.

P. Martin. Martini lib. 8. Sin. Hist. p. 292. Erasm. Francisci in Neupolirten Sitten-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 386.

XIV. Als Xerxes mit seinem grossen Heer in Anzuge war/ und in Lydiam kam/ nahm ihn der König Pythias mit Freuden an/ tractirte ihn herrlich und wohl/ und speisete sein gantzes Heer zehen mahl hundert tausend Mann/ zu aller Gnüge / liehe ihm auch zur Krieges-Kostung viermahl hundert tausend Gülden/ erbothe sich darzu 4. Söhne zu rüsten und mit zu schicken; alleine den Eltesten und Fünfften solte er bey ihm zu Hause lassen. Darüber erzürnete sich Xerxes also / daß er zwar Pythiam und seine 4. Söhne daheim und an Lecen ließ/ aber den Fünfften/ vor den der Vater gebeten hatte/ ließ er fahen in 2. Stück zerhauen / und die Stück an zwey Pfälen hengen/ daß sein gantzes Heer darzwischen hinziehen muste.

Herod. lib. 7. §. 172. Justin. lib. 2. c. 10. Acerr. Philolog c. 4. n. 20.

XV. Graf Gerhard von Holstein der Anno 1333. und die folgende Jahre die Dänen zimlich geklopfft/ wurde des Nachts durch einen Dänischen Edelmann im Schlos Randershausen/ so in Jütland liegt/ auf seinem Bett verrätherischer Weise erstochen. Diesen Tod zu rächen/ liessen ihnen seine 3. Söhne/ Graf Henrich / Nicolaus und Johannes/ wie billig zum höchsten angelegen seyn. Und als sie des Vaters Leichnam zu Izehoe bestatten lassen/ führete Graf Heinrich ein Theil des Holsteinischen Volcks in die Dänische Insel Seeland. Sein Bruder Graf Niclas vollführete den Krieg in Jütland/ der auch nicht nachließ biß er seines Vaters Mörder im Schlos Schaldenburg/ da bey die 2000. Dänen ümkommen/ ergriff/ die er in vier Stücke zerhauen/ die Viertel auf Räder legen und den Raben zur Speise praesentiren liesse.

Gotfrid. Hist. Chron. pag. 617.

XVI. Als sich Frau Jacoba von ihren Ehegemahl Hertzog Hansen von Braband und Limburg scheidete/ durch Getrieb ihrer Mutter und anderer: denn sie gaben für / sie könten nicht/ weil sie beyde Geschwister-Kinder wären/ eine rechte Ehe besitzen. Drumb zog Frau Jacoba mit ihrer Mutter aus Brabant in Engeland. Da hat aus Rath der Mutter die Tochter

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        <p>XV. Graf Gerhard von Holstein der Anno 1333. und die folgende Jahre die Dänen                      zimlich geklopfft/ wurde des Nachts durch einen Dänischen Edelmann im Schlos                      Randershausen/ so in Jütland liegt/ auf seinem Bett verrätherischer Weise                      erstochen. Diesen Tod zu rächen/ liessen ihnen seine 3. Söhne/ Graf Henrich /                      Nicolaus und Johannes/ wie billig zum höchsten angelegen seyn. Und als sie des                      Vaters Leichnam zu Izehoe bestatten lassen/ führete Graf Heinrich ein Theil des                      Holsteinischen Volcks in die Dänische Insel Seeland. Sein Bruder Graf Niclas                      vollführete den Krieg in Jütland/ der auch nicht nachließ biß er seines Vaters                      Mörder im Schlos Schaldenburg/ da bey die 2000. Dänen ümkommen/ ergriff/ die                      er in vier Stücke zerhauen/ die Viertel auf Räder legen und den Raben zur                      Speise praesentiren liesse.</p>
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[345/0355] XIII. Welches so hefftig schmertzete/ daß viele davon sturben/ werwegen er die Zahl der Streiche/ solcher massen geringert/ daß man dem Verbrecher nur den dritten Theil/ der verdienten Straffe/ geben müssen. P. Martin. Martini lib. 8. Sin. Hist. p. 292. Erasm. Francisci in Neupolirten Sitten-Kunst und Wunder-Spiegel/ pag. 386. XIV. Als Xerxes mit seinem grossen Heer in Anzuge war/ und in Lydiam kam/ nahm ihn der König Pythias mit Freuden an/ tractirte ihn herrlich und wohl/ und speisete sein gantzes Heer zehen mahl hundert tausend Mann/ zu aller Gnüge / liehe ihm auch zur Krieges-Kostung viermahl hundert tausend Gülden/ erbothe sich darzu 4. Söhne zu rüsten und mit zu schicken; alleine den Eltesten und Fünfften solte er bey ihm zu Hause lassen. Darüber erzürnete sich Xerxes also / daß er zwar Pythiam und seine 4. Söhne daheim und an Lecen ließ/ aber den Fünfften/ vor den der Vater gebeten hatte/ ließ er fahen in 2. Stück zerhauen / und die Stück an zwey Pfälen hengen/ daß sein gantzes Heer darzwischen hinziehen muste. Herod. lib. 7. §. 172. Justin. lib. 2. c. 10. Acerr. Philolog c. 4. n. 20. XV. Graf Gerhard von Holstein der Anno 1333. und die folgende Jahre die Dänen zimlich geklopfft/ wurde des Nachts durch einen Dänischen Edelmann im Schlos Randershausen/ so in Jütland liegt/ auf seinem Bett verrätherischer Weise erstochen. Diesen Tod zu rächen/ liessen ihnen seine 3. Söhne/ Graf Henrich / Nicolaus und Johannes/ wie billig zum höchsten angelegen seyn. Und als sie des Vaters Leichnam zu Izehoe bestatten lassen/ führete Graf Heinrich ein Theil des Holsteinischen Volcks in die Dänische Insel Seeland. Sein Bruder Graf Niclas vollführete den Krieg in Jütland/ der auch nicht nachließ biß er seines Vaters Mörder im Schlos Schaldenburg/ da bey die 2000. Dänen ümkommen/ ergriff/ die er in vier Stücke zerhauen/ die Viertel auf Räder legen und den Raben zur Speise praesentiren liesse. Gotfrid. Hist. Chron. pag. 617. XVI. Als sich Frau Jacoba von ihren Ehegemahl Hertzog Hansen von Braband und Limburg scheidete/ durch Getrieb ihrer Mutter und anderer: denn sie gaben für / sie könten nicht/ weil sie beyde Geschwister-Kinder wären/ eine rechte Ehe besitzen. Drumb zog Frau Jacoba mit ihrer Mutter aus Brabant in Engeland. Da hat aus Rath der Mutter die Tochter

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/355>, abgerufen am 24.11.2024.