Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 57. XV. Anno 615. den 18. Julii wurde einem Bürger zu Bauzen/ weil er eine Wittbe geschwängert/ und dieselbe nebst der Frucht/ mit einem Dolch im Leibe ertodtet hatte die rechte Hand abgehauen/ etliche mahl mit glüenden Zangen gezwicket / und endlich gerädert. Idem in den denck würdigen Geschichten des Marggrafthums Lausitz. pag. 426. XVI. Anno 1614. wurde den 28. April zu Friedland ein böser Mensch/ weil er sein in den sechs Wochen liegendes Weib erhenckt/ das Kind ermordet/ ein ander Weib geheyrathet und sie auch erschlagen/ Diebstahl und andere Mordthaten begangen / auch mit Pferden Sodomitisch gehandelt/ mit Zangen gerissen/ nachmahls gerädert und verbrannt. Henr. Roch in der N. Böhmischen Chronic. pag. 63 XVII. Zu Prage ist abermahl Anno 1618. in der alten Stadt ein Ertz-Mörder der 16. Morde allein verü[unleserliches Material]t/ abgethan worden/ mit vielen Rade stossen und allezeit einen Zwick mit glüenden Zangen darzwischen. Und sind solcher Gesellen innerhalb 14. Tagen 11. auf dergleichen Manier justificiret worden. Idem pag. 72. XVIII. Den 14. May 1650. erstach in Cadan ein berauschter Jude ein Christen-Kind von 5. Jahren/ dem ward die rechte Hand abgehauen/ die Zunge/ wegen darbey ausgestossenen Gottes-Lästerung/ ausgeschnitten/ die Brüste mit glüenden Zangen abgezwickt und von unten auf gerädert. Idem pag. 99. XIX. Anno 606. den 20. Septemb. sind zu Franckenstein wegen ausgestreuten Gifft-Pulvers 6. Männer und zwey Weiber mit glüenden Zangen an den Brüsten und Fingern gebrannt und gezwickt/ zweyen die Hände abgehauen/ der Principal gerädert/ nachmahls 4. verbrannt und an Seulen geschmeucht worden. XX. Den 24. October d. A. wurden wegen solchen Verbrechens aber zwey Weibes-Personen zu Franckenstein an Fingern und Brüsten mit glüenden Zangen gebrannt/ greulich gerissen/ und eine/ welche an der Wassersucht und Gefängniß gestorben auf einen Stoß Holtz zu Pulver verbrannt. Idem pag. 226. XXI. Anno 1613. wurde zu Klitzschdorff bey Buntzlau ein Weib/ welche 22. Morde gethan/ Kirchen erbrechen helffen/ auch Feuer angeleget/ mit ihren Sohn Unzucht getrieben und ihr eigene Kinder ermordet hatte/ erstlich mit Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 57. XV. Anno 615. den 18. Julii wurde einem Bürger zu Bauzen/ weil er eine Wittbe geschwängert/ und dieselbe nebst der Frucht/ mit einem Dolch im Leibe ertodtet hatte die rechte Hand abgehauen/ etliche mahl mit glüenden Zangen gezwicket / und endlich gerädert. Idem in den denck würdigen Geschichten des Marggrafthums Lausitz. pag. 426. XVI. Anno 1614. wurde den 28. April zu Friedland ein böser Mensch/ weil er sein in den sechs Wochen liegendes Weib erhenckt/ das Kind ermordet/ ein ander Weib geheyrathet und sie auch erschlagen/ Diebstahl und andere Mordthaten begangen / auch mit Pferden Sodomitisch gehandelt/ mit Zangen gerissen/ nachmahls gerädert und verbrannt. Henr. Roch in der N. Böhmischen Chronic. pag. 63 XVII. Zu Prage ist abermahl Anno 1618. in der alten Stadt ein Ertz-Mörder der 16. Morde allein verü[unleserliches Material]t/ abgethan worden/ mit vielen Rade stossen und allezeit einen Zwick mit glüenden Zangen darzwischen. Und sind solcher Gesellen innerhalb 14. Tagen 11. auf dergleichen Manier justificiret worden. Idem pag. 72. XVIII. Den 14. May 1650. erstach in Cadan ein berauschter Jude ein Christen-Kind von 5. Jahren/ dem ward die rechte Hand abgehauen/ die Zunge/ wegen darbey ausgestossenen Gottes-Lästerung/ ausgeschnitten/ die Brüste mit glüenden Zangen abgezwickt und von unten auf gerädert. Idem pag. 99. XIX. Anno 606. den 20. Septemb. sind zu Franckenstein wegen ausgestreuten Gifft-Pulvers 6. Männer und zwey Weiber mit glüenden Zangen an den Brüsten und Fingern gebrannt und gezwickt/ zweyen die Hände abgehauen/ der Principal gerädert/ nachmahls 4. verbrannt und an Seulen geschmeucht worden. XX. Den 24. October d. A. wurden wegen solchen Verbrechens aber zwey Weibes-Personen zu Franckenstein an Fingern und Brüsten mit glüenden Zangen gebrannt/ greulich gerissen/ und eine/ welche an der Wassersucht und Gefängniß gestorben auf einen Stoß Holtz zu Pulver verbrannt. Idem pag. 226. XXI. Anno 1613. wurde zu Klitzschdorff bey Buntzlau ein Weib/ welche 22. Morde gethan/ Kirchen erbrechen helffen/ auch Feuer angeleget/ mit ihren Sohn Unzucht getrieben und ihr eigene Kinder ermordet hatte/ erstlich mit <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0339" n="329"/> <p>Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 57.</p> <p>XV. Anno 615. den 18. Julii wurde einem Bürger zu Bauzen/ weil er eine Wittbe geschwängert/ und dieselbe nebst der Frucht/ mit einem Dolch im Leibe ertodtet hatte die rechte Hand abgehauen/ etliche mahl mit glüenden Zangen gezwicket / und endlich gerädert.</p> <p>Idem in den denck würdigen Geschichten des Marggrafthums Lausitz. pag. 426.</p> <p>XVI. Anno 1614. wurde den 28. April zu Friedland ein böser Mensch/ weil er sein in den sechs Wochen liegendes Weib erhenckt/ das Kind ermordet/ ein ander Weib geheyrathet und sie auch erschlagen/ Diebstahl und andere Mordthaten begangen / auch mit Pferden Sodomitisch gehandelt/ mit Zangen gerissen/ nachmahls gerädert und verbrannt.</p> <p>Henr. Roch in der N. Böhmischen Chronic. pag. 63</p> <p>XVII. Zu Prage ist abermahl Anno 1618. in der alten Stadt ein Ertz-Mörder der 16. Morde allein verü<gap reason="illegible"/>t/ abgethan worden/ mit vielen Rade stossen und allezeit einen Zwick mit glüenden Zangen darzwischen. Und sind solcher Gesellen innerhalb 14. Tagen 11. auf dergleichen Manier justificiret worden.</p> <p>Idem pag. 72.</p> <p>XVIII. Den 14. May 1650. erstach in Cadan ein berauschter Jude ein Christen-Kind von 5. Jahren/ dem ward die rechte Hand abgehauen/ die Zunge/ wegen darbey ausgestossenen Gottes-Lästerung/ ausgeschnitten/ die Brüste mit glüenden Zangen abgezwickt und von unten auf gerädert.</p> <p>Idem pag. 99.</p> <p>XIX. Anno 606. den 20. Septemb. sind zu Franckenstein wegen ausgestreuten Gifft-Pulvers 6. Männer und zwey Weiber mit glüenden Zangen an den Brüsten und Fingern gebrannt und gezwickt/ zweyen die Hände abgehauen/ der Principal gerädert/ nachmahls 4. verbrannt und an Seulen geschmeucht worden.</p> <p>XX. Den 24. October d. A. wurden wegen solchen Verbrechens aber zwey Weibes-Personen zu Franckenstein an Fingern und Brüsten mit glüenden Zangen gebrannt/ greulich gerissen/ und eine/ welche an der Wassersucht und Gefängniß gestorben auf einen Stoß Holtz zu Pulver verbrannt.</p> <p>Idem pag. 226.</p> <p>XXI. Anno 1613. wurde zu Klitzschdorff bey Buntzlau ein Weib/ welche 22. Morde gethan/ Kirchen erbrechen helffen/ auch Feuer angeleget/ mit ihren Sohn Unzucht getrieben und ihr eigene Kinder ermordet hatte/ erstlich mit </p> </div> </body> </text> </TEI> [329/0339]
Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. pag. 57.
XV. Anno 615. den 18. Julii wurde einem Bürger zu Bauzen/ weil er eine Wittbe geschwängert/ und dieselbe nebst der Frucht/ mit einem Dolch im Leibe ertodtet hatte die rechte Hand abgehauen/ etliche mahl mit glüenden Zangen gezwicket / und endlich gerädert.
Idem in den denck würdigen Geschichten des Marggrafthums Lausitz. pag. 426.
XVI. Anno 1614. wurde den 28. April zu Friedland ein böser Mensch/ weil er sein in den sechs Wochen liegendes Weib erhenckt/ das Kind ermordet/ ein ander Weib geheyrathet und sie auch erschlagen/ Diebstahl und andere Mordthaten begangen / auch mit Pferden Sodomitisch gehandelt/ mit Zangen gerissen/ nachmahls gerädert und verbrannt.
Henr. Roch in der N. Böhmischen Chronic. pag. 63
XVII. Zu Prage ist abermahl Anno 1618. in der alten Stadt ein Ertz-Mörder der 16. Morde allein verü_ t/ abgethan worden/ mit vielen Rade stossen und allezeit einen Zwick mit glüenden Zangen darzwischen. Und sind solcher Gesellen innerhalb 14. Tagen 11. auf dergleichen Manier justificiret worden.
Idem pag. 72.
XVIII. Den 14. May 1650. erstach in Cadan ein berauschter Jude ein Christen-Kind von 5. Jahren/ dem ward die rechte Hand abgehauen/ die Zunge/ wegen darbey ausgestossenen Gottes-Lästerung/ ausgeschnitten/ die Brüste mit glüenden Zangen abgezwickt und von unten auf gerädert.
Idem pag. 99.
XIX. Anno 606. den 20. Septemb. sind zu Franckenstein wegen ausgestreuten Gifft-Pulvers 6. Männer und zwey Weiber mit glüenden Zangen an den Brüsten und Fingern gebrannt und gezwickt/ zweyen die Hände abgehauen/ der Principal gerädert/ nachmahls 4. verbrannt und an Seulen geschmeucht worden.
XX. Den 24. October d. A. wurden wegen solchen Verbrechens aber zwey Weibes-Personen zu Franckenstein an Fingern und Brüsten mit glüenden Zangen gebrannt/ greulich gerissen/ und eine/ welche an der Wassersucht und Gefängniß gestorben auf einen Stoß Holtz zu Pulver verbrannt.
Idem pag. 226.
XXI. Anno 1613. wurde zu Klitzschdorff bey Buntzlau ein Weib/ welche 22. Morde gethan/ Kirchen erbrechen helffen/ auch Feuer angeleget/ mit ihren Sohn Unzucht getrieben und ihr eigene Kinder ermordet hatte/ erstlich mit
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