Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.flochten/ und zwar darum/ daß andere dran spiegeln/ von bösen Thaten abstehen und sich davor hüten sollen. Prosper Farinac. Part. 1. Oper. Crim. qvaest. 20. n. 134. Petr. Gregor. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. Univers. cap. 13. n. 8. XXX. Zuweilen bekömmt ein solcher Ubelthäter/ aus gewissen erheblichen Ursachen von der hohen Landes-Obrigkeit dergestaltige Gnade/ daß ihm erst der Kopf abgeschlagen/ hernach der Leib aufs Rad geleget/ und der Kopf oben drauf gesteckt wird. XXXI. Ja es wird auch noch vor eine grosse Gnade gerechnet/ wenn das Rädern von oben herab geschieher/ so daß ein sothaner armer Mensch/ auf der Erden liegend / mit Stricken fest angezogen wird/ in eine so genannte Krippen beissen muß / da denn in einem Stoß mit dem Rade ihm das gantze Maul aufgerissen/ das Genicke zerqvetschet/ hernach die Brust und das Hertz zerschmettert wird/ und also der Marter desto eher abkommet. XXXII. Wenn er aber von unten auf gerädert wird/ sind die Schmertzen desto grösser/ lebet auch umb so viel länger/ ehe das Hertze zerstossen und zermaimet wird. XXXIII. Hoc Supplicium ob Criminum atrocitatem ad excitandos & augendos dolores fuit excogitatum. Justum namqve fuit visum Carolo V. in ordinatione Criminali multis Casibus hanc poenam decernenti, in omnibus fere membris Reos affligi & cruciatus sentire. Carpzov. d. qvaest. 128. n. eod. XXIV. Hinc jubet hoc Rotae supplicium dictare hisce verbis, art. 192. Mit dem Rade durch Zerstossung seiner Glieder vom Leben zum Tode gerichtet/ und | förter öffentlich drauf geleget werden soll. Scabini qvandoqve ob enormitatem criminis hoc augmentum addere solent, in hunc modum respondentes: So möchte er/ wegen solcher Verbrechung/ mit dem Rade: iedoch wenn zuvor ihme damit die Gleider/ nemlich die Schenckel und Arm/ von unten auf zerstossen / von Leben zum Tod gerichtet und gestrafet werden. V. R. W. Vel etiam hisce formalibus: So möchte Inqvisit mit dem Rade von unten auf zerstossen/ und also vom Leben zum Tode gestrafft und hingerichtet/ und nach volbrachter Execution, der Cörper / andern zum Abscheu/ aufs Rad geleget und geflochten werden. V. R. W. flochten/ und zwar darum/ daß andere dran spiegeln/ von bösen Thaten abstehen und sich davor hüten sollen. Prosper Farinac. Part. 1. Oper. Crim. qvaest. 20. n. 134. Petr. Gregor. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. Univers. cap. 13. n. 8. XXX. Zuweilen bekömmt ein solcher Ubelthäter/ aus gewissen erheblichen Ursachen von der hohen Landes-Obrigkeit dergestaltige Gnade/ daß ihm erst der Kopf abgeschlagen/ hernach der Leib aufs Rad geleget/ und der Kopf oben drauf gesteckt wird. XXXI. Ja es wird auch noch vor eine grosse Gnade gerechnet/ wenn das Rädern von oben herab geschieher/ so daß ein sothaner armer Mensch/ auf der Erden liegend / mit Stricken fest angezogen wird/ in eine so genannte Krippen beissen muß / da denn in einem Stoß mit dem Rade ihm das gantze Maul aufgerissen/ das Genicke zerqvetschet/ hernach die Brust und das Hertz zerschmettert wird/ und also der Marter desto eher abkommet. XXXII. Wenn er aber von unten auf gerädert wird/ sind die Schmertzen desto grösser/ lebet auch umb so viel länger/ ehe das Hertze zerstossen und zermaimet wird. XXXIII. Hoc Supplicium ob Criminum atrocitatem ad excitandos & augendos dolores fuit excogitatum. Justum namqve fuit visum Carolo V. in ordinatione Criminali multis Casibus hanc poenam decernenti, in omnibus ferè membris Reos affligi & cruciatus sentire. Carpzov. d. qvaest. 128. n. eod. XXIV. Hinc jubet hoc Rotae supplicium dictare hisce verbis, art. 192. Mit dem Rade durch Zerstossung seiner Glieder vom Leben zum Tode gerichtet/ und | förter öffentlich drauf geleget werden soll. Scabini qvandoqve ob enormitatem criminis hoc augmentum addere solent, in hunc modum respondentes: So möchte er/ wegen solcher Verbrechung/ mit dem Rade: iedoch wenn zuvor ihme damit die Gleider/ nemlich die Schenckel und Arm/ von unten auf zerstossen / von Leben zum Tod gerichtet und gestrafet werden. V. R. W. Vel etiam hisce formalibus: So möchte Inqvisit mit dem Rade von unten auf zerstossen/ und also vom Leben zum Tode gestrafft und hingerichtet/ und nach volbrachter Execution, der Cörper / andern zum Abscheu/ aufs Rad geleget und geflochten werden. V. R. W. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0331" n="321"/> flochten/ und zwar darum/ daß andere dran spiegeln/ von bösen Thaten abstehen und sich davor hüten sollen.</p> <p>Prosper Farinac. Part. 1. Oper. Crim. qvaest. 20. n. 134.</p> <p>Petr. Gregor. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. Univers. cap. 13. n. 8.</p> <p>XXX. Zuweilen bekömmt ein solcher Ubelthäter/ aus gewissen erheblichen Ursachen von der hohen Landes-Obrigkeit dergestaltige Gnade/ daß ihm erst der Kopf abgeschlagen/ hernach der Leib aufs Rad geleget/ und der Kopf oben drauf gesteckt wird.</p> <p>XXXI. Ja es wird auch noch vor eine grosse Gnade gerechnet/ wenn das Rädern von oben herab geschieher/ so daß ein sothaner armer Mensch/ auf der Erden liegend / mit Stricken fest angezogen wird/ in eine so genannte Krippen beissen muß / da denn in einem Stoß mit dem Rade ihm das gantze Maul aufgerissen/ das Genicke zerqvetschet/ hernach die Brust und das Hertz zerschmettert wird/ und also der Marter desto eher abkommet.</p> <p>XXXII. Wenn er aber von unten auf gerädert wird/ sind die Schmertzen desto grösser/ lebet auch umb so viel länger/ ehe das Hertze zerstossen und zermaimet wird.</p> <p>XXXIII. Hoc Supplicium ob Criminum atrocitatem ad excitandos & augendos dolores fuit excogitatum. Justum namqve fuit visum Carolo V. in ordinatione Criminali multis Casibus hanc poenam decernenti, in omnibus ferè membris Reos affligi & cruciatus sentire.</p> <p>Carpzov. d. qvaest. 128. n. eod.</p> <p>XXIV. Hinc jubet hoc Rotae supplicium dictare hisce verbis, art. 192. Mit dem Rade durch Zerstossung seiner Glieder vom Leben zum Tode gerichtet/ und | förter öffentlich drauf geleget werden soll.</p> <p>Scabini qvandoqve ob enormitatem criminis hoc augmentum addere solent, in hunc modum respondentes:</p> <p>So möchte er/ wegen solcher Verbrechung/ mit dem Rade: iedoch wenn zuvor ihme damit die Gleider/ nemlich die Schenckel und Arm/ von unten auf zerstossen / von Leben zum Tod gerichtet und gestrafet werden. V. R. W.</p> <p>Vel etiam hisce formalibus:</p> <p>So möchte Inqvisit mit dem Rade von unten auf zerstossen/ und also vom Leben zum Tode gestrafft und hingerichtet/ und nach volbrachter Execution, der Cörper / andern zum Abscheu/ aufs Rad geleget und geflochten werden. V. R. W.</p> </div> </body> </text> </TEI> [321/0331]
flochten/ und zwar darum/ daß andere dran spiegeln/ von bösen Thaten abstehen und sich davor hüten sollen.
Prosper Farinac. Part. 1. Oper. Crim. qvaest. 20. n. 134.
Petr. Gregor. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. Univers. cap. 13. n. 8.
XXX. Zuweilen bekömmt ein solcher Ubelthäter/ aus gewissen erheblichen Ursachen von der hohen Landes-Obrigkeit dergestaltige Gnade/ daß ihm erst der Kopf abgeschlagen/ hernach der Leib aufs Rad geleget/ und der Kopf oben drauf gesteckt wird.
XXXI. Ja es wird auch noch vor eine grosse Gnade gerechnet/ wenn das Rädern von oben herab geschieher/ so daß ein sothaner armer Mensch/ auf der Erden liegend / mit Stricken fest angezogen wird/ in eine so genannte Krippen beissen muß / da denn in einem Stoß mit dem Rade ihm das gantze Maul aufgerissen/ das Genicke zerqvetschet/ hernach die Brust und das Hertz zerschmettert wird/ und also der Marter desto eher abkommet.
XXXII. Wenn er aber von unten auf gerädert wird/ sind die Schmertzen desto grösser/ lebet auch umb so viel länger/ ehe das Hertze zerstossen und zermaimet wird.
XXXIII. Hoc Supplicium ob Criminum atrocitatem ad excitandos & augendos dolores fuit excogitatum. Justum namqve fuit visum Carolo V. in ordinatione Criminali multis Casibus hanc poenam decernenti, in omnibus ferè membris Reos affligi & cruciatus sentire.
Carpzov. d. qvaest. 128. n. eod.
XXIV. Hinc jubet hoc Rotae supplicium dictare hisce verbis, art. 192. Mit dem Rade durch Zerstossung seiner Glieder vom Leben zum Tode gerichtet/ und | förter öffentlich drauf geleget werden soll.
Scabini qvandoqve ob enormitatem criminis hoc augmentum addere solent, in hunc modum respondentes:
So möchte er/ wegen solcher Verbrechung/ mit dem Rade: iedoch wenn zuvor ihme damit die Gleider/ nemlich die Schenckel und Arm/ von unten auf zerstossen / von Leben zum Tod gerichtet und gestrafet werden. V. R. W.
Vel etiam hisce formalibus:
So möchte Inqvisit mit dem Rade von unten auf zerstossen/ und also vom Leben zum Tode gestrafft und hingerichtet/ und nach volbrachter Execution, der Cörper / andern zum Abscheu/ aufs Rad geleget und geflochten werden. V. R. W.
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