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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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XXVI. Worbey ferner zuwissen/ daß wenn die Zunge einem Ubelthäter gar ausgeschnitten wird/ dieselbe hinten im Nacken pfleget abgelöset/ und heraus gezogen zu werden. Zuweilen muß wohl auf Befehl der Obrigkeit der Scharffrichter die herausgeschnittene Zunge/ wenn die ausgestossene Lästerungen gar zu groß / dem Delinquenten aufs Maul schlagen.

XXVII. Severus, Bischoff zu Alexandria, ein rechter Arrianer, als er ungescheuet viele Läster-Worte wieder Christum ausgegossen hatte/ ließ ihn Käyser Justinus sahen/ und einziehen/ und ließ ihm zur Straffe die Zunge aus dem Halse reißen.

Mich. Sachß. in der Käyser-Chronic. part. 2. fol. 30. Idem in Alph. Hist. lit. F. pag. 167.

XXVIII. Rudolphus, Pfaltzgraf am Rhein/ hatte einen Renthmeister/ Otto Wahndörffer genant/ der in grossen Gnaden und Ansehen bey ihm wahr/ welches er aber sehr gemißbrauchet/ und manchen ehrlichen Mann/ dem er nicht günstig wahr / mit falschen Bericht in Ungnade und Straffe brachte/ und also seinem Muthwillen an vielen übete/ weil er Audienz und Ansehen/ wie gedacht/ bey dem Hertzog hatte/ daß/ was er vorbrachte/ wahr seyn/ und gelten muste. Endlich kahm die wohlverdiente Straffe/ denn er auch des Hertzogen Frau Mutter einlappen/ und Mißverstände zwischen beyden anrichten wolte/ welche aber nebst andern treuen Dienern des Renthmeisters Untreu/ die er lange geübt / offenbahrte/ also daß das Bad über ihn ausgegossen ward. Denn der Hertzog ließ ihm erst die Augen aussiechen/ und die Zunge zum Nacken ausreissen/ daß er drüber schändlich und schmertzlich sterben muste.

Chron. Aventini, lib. 7. Calend. Sturmii, fol. 86.

XXIX. Nicht weit von Zeitz wurde einer von Adel/ Caspar von Heldorf/ von den muthwilligen Soldaten nicht allein ausgeplündert/ sondern auch gezwungen/ daß er geben solte und muste/ was doch nicht in seinem Vermögen wahr/ doch sagte er endlich zu/ ihnen zu geben: Als sie es nun haben wolten/ und ihn vorhielten / er hätte es ihnen ja versprochen/ doch die Unmüglichkeit da wahr/ er grimmete er im Gemüth also hefftig drüber/ daß er vor Sorge und Kümmernis ihm selbst die Zunge zum Maul heraus schnitte/ und solche den Soldaten vor die Füsse warf.

M. Schacher/ conc. 10. pag. 284. Matth. Hammer/ in virid. Hist. c. 17. pag. 264.

XXVI. Worbey ferner zuwissen/ daß wenn die Zunge einem Ubelthäter gar ausgeschnitten wird/ dieselbe hinten im Nacken pfleget abgelöset/ und heraus gezogen zu werden. Zuweilen muß wohl auf Befehl der Obrigkeit der Scharffrichter die herausgeschnittene Zunge/ wenn die ausgestossene Lästerungen gar zu groß / dem Delinquenten aufs Maul schlagen.

XXVII. Severus, Bischoff zu Alexandria, ein rechter Arrianer, als er ungescheuet viele Läster-Worte wieder Christum ausgegossen hatte/ ließ ihn Käyser Justinus sahen/ und einziehen/ und ließ ihm zur Straffe die Zunge aus dem Halse reißen.

Mich. Sachß. in der Käyser-Chronic. part. 2. fol. 30. Idem in Alph. Hist. lit. F. pag. 167.

XXVIII. Rudolphus, Pfaltzgraf am Rhein/ hatte einen Renthmeister/ Otto Wahndörffer genant/ der in grossen Gnaden und Ansehen bey ihm wahr/ welches er aber sehr gemißbrauchet/ und manchen ehrlichen Mann/ dem er nicht günstig wahr / mit falschen Bericht in Ungnade und Straffe brachte/ und also seinem Muthwillen an vielen übete/ weil er Audienz und Ansehen/ wie gedacht/ bey dem Hertzog hatte/ daß/ was er vorbrachte/ wahr seyn/ und gelten muste. Endlich kahm die wohlverdiente Straffe/ denn er auch des Hertzogen Frau Mutter einlappen/ und Mißverstände zwischen beyden anrichten wolte/ welche aber nebst andern treuen Dienern des Renthmeisters Untreu/ die er lange geübt / offenbahrte/ also daß das Bad über ihn ausgegossen ward. Denn der Hertzog ließ ihm erst die Augen aussiechen/ und die Zunge zum Nacken ausreissen/ daß er drüber schändlich und schmertzlich sterben muste.

Chron. Aventini, lib. 7. Calend. Sturmii, fol. 86.

XXIX. Nicht weit von Zeitz wurde einer von Adel/ Caspar von Heldorf/ von den muthwilligen Soldaten nicht allein ausgeplündert/ sondern auch gezwungen/ daß er geben solte und muste/ was doch nicht in seinem Vermögen wahr/ doch sagte er endlich zu/ ihnen zu geben: Als sie es nun haben wolten/ und ihn vorhielten / er hätte es ihnen ja versprochen/ doch die Unmüglichkeit da wahr/ er grimmete er im Gemüth also hefftig drüber/ daß er vor Sorge und Kümmernis ihm selbst die Zunge zum Maul heraus schnitte/ und solche den Soldaten vor die Füsse warf.

M. Schacher/ conc. 10. pag. 284. Matth. Hammer/ in virid. Hist. c. 17. pag. 264.

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        <p>XXVII. Severus, Bischoff zu Alexandria, ein rechter Arrianer, als er ungescheuet                      viele Läster-Worte wieder Christum ausgegossen hatte/ ließ ihn Käyser Justinus                      sahen/ und einziehen/ und ließ ihm zur Straffe die Zunge aus dem Halse                      reißen.</p>
        <p>Mich. Sachß. in der Käyser-Chronic. part. 2. fol. 30. Idem in Alph. Hist. lit. F.                      pag. 167.</p>
        <p>XXVIII. Rudolphus, Pfaltzgraf am Rhein/ hatte einen Renthmeister/ Otto                      Wahndörffer genant/ der in grossen Gnaden und Ansehen bey ihm wahr/ welches er                      aber sehr gemißbrauchet/ und manchen ehrlichen Mann/ dem er nicht günstig wahr                     / mit falschen Bericht in Ungnade und Straffe brachte/ und also seinem                      Muthwillen an vielen übete/ weil er Audienz und Ansehen/ wie gedacht/ bey dem                      Hertzog hatte/ daß/ was er vorbrachte/ wahr seyn/ und gelten muste. Endlich                      kahm die wohlverdiente Straffe/ denn er auch des Hertzogen Frau Mutter                      einlappen/ und Mißverstände zwischen beyden anrichten wolte/ welche aber nebst                      andern treuen Dienern des Renthmeisters Untreu/ die er lange geübt /                      offenbahrte/ also daß das Bad über ihn ausgegossen ward. Denn der Hertzog ließ                      ihm erst die Augen aussiechen/ und die Zunge zum Nacken ausreissen/ daß er                      drüber schändlich und schmertzlich sterben muste.</p>
        <p>Chron. Aventini, lib. 7. Calend. Sturmii, fol. 86.</p>
        <p>XXIX. Nicht weit von Zeitz wurde einer von Adel/ Caspar von Heldorf/ von den                      muthwilligen Soldaten nicht allein ausgeplündert/ sondern auch gezwungen/ daß                      er geben solte und muste/ was doch nicht in seinem Vermögen wahr/ doch sagte                      er endlich zu/ ihnen zu geben: Als sie es nun haben wolten/ und ihn vorhielten                     / er hätte es ihnen ja versprochen/ doch die Unmüglichkeit da wahr/ er                      grimmete er im Gemüth also hefftig drüber/ daß er vor Sorge und Kümmernis ihm                      selbst die Zunge zum Maul heraus schnitte/ und solche den Soldaten vor die                      Füsse warf.</p>
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[951/0957] XXVI. Worbey ferner zuwissen/ daß wenn die Zunge einem Ubelthäter gar ausgeschnitten wird/ dieselbe hinten im Nacken pfleget abgelöset/ und heraus gezogen zu werden. Zuweilen muß wohl auf Befehl der Obrigkeit der Scharffrichter die herausgeschnittene Zunge/ wenn die ausgestossene Lästerungen gar zu groß / dem Delinquenten aufs Maul schlagen. XXVII. Severus, Bischoff zu Alexandria, ein rechter Arrianer, als er ungescheuet viele Läster-Worte wieder Christum ausgegossen hatte/ ließ ihn Käyser Justinus sahen/ und einziehen/ und ließ ihm zur Straffe die Zunge aus dem Halse reißen. Mich. Sachß. in der Käyser-Chronic. part. 2. fol. 30. Idem in Alph. Hist. lit. F. pag. 167. XXVIII. Rudolphus, Pfaltzgraf am Rhein/ hatte einen Renthmeister/ Otto Wahndörffer genant/ der in grossen Gnaden und Ansehen bey ihm wahr/ welches er aber sehr gemißbrauchet/ und manchen ehrlichen Mann/ dem er nicht günstig wahr / mit falschen Bericht in Ungnade und Straffe brachte/ und also seinem Muthwillen an vielen übete/ weil er Audienz und Ansehen/ wie gedacht/ bey dem Hertzog hatte/ daß/ was er vorbrachte/ wahr seyn/ und gelten muste. Endlich kahm die wohlverdiente Straffe/ denn er auch des Hertzogen Frau Mutter einlappen/ und Mißverstände zwischen beyden anrichten wolte/ welche aber nebst andern treuen Dienern des Renthmeisters Untreu/ die er lange geübt / offenbahrte/ also daß das Bad über ihn ausgegossen ward. Denn der Hertzog ließ ihm erst die Augen aussiechen/ und die Zunge zum Nacken ausreissen/ daß er drüber schändlich und schmertzlich sterben muste. Chron. Aventini, lib. 7. Calend. Sturmii, fol. 86. XXIX. Nicht weit von Zeitz wurde einer von Adel/ Caspar von Heldorf/ von den muthwilligen Soldaten nicht allein ausgeplündert/ sondern auch gezwungen/ daß er geben solte und muste/ was doch nicht in seinem Vermögen wahr/ doch sagte er endlich zu/ ihnen zu geben: Als sie es nun haben wolten/ und ihn vorhielten / er hätte es ihnen ja versprochen/ doch die Unmüglichkeit da wahr/ er grimmete er im Gemüth also hefftig drüber/ daß er vor Sorge und Kümmernis ihm selbst die Zunge zum Maul heraus schnitte/ und solche den Soldaten vor die Füsse warf. M. Schacher/ conc. 10. pag. 284. Matth. Hammer/ in virid. Hist. c. 17. pag. 264.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 951. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/957>, abgerufen am 20.05.2024.