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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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CAPUT XXXIV.

Von Recantation und Wiederruf der ausgestossenen injurien und Schmach-Reden / auch Schlagung seines eigenen Mauls.

I.

JOhannis Catiensis, eines Cracauischen Theologi, so Anno 1473. gestorben / Symbolum ist/ wie bey dem Schickfusio, in der Schlesischen Chronic. lib. 1. fol. 145. zu lesen/ dieses gewesen:

Conturbare cave, Non est placare suave, Infamare cave, Nam revocare grave?

Das ist: beunruhige niemand/ denn es ist nicht so gar leicht/ einen erzörneien wieder versöhnen. Schmähe keinen denn der Wiederruf kömmer uns herbe an! Und Martinus Möller, im andern Theil der Erklär- und Betrachtung der Evangelien schreibet/ daß ein böses Maul mit einem Wort wohl achtfachen Schaden thun könne. Den erstlich verletzet er sein eigen Gewissen [2] ärgert er seinen Nähesten/ der es gehöret [3] schadet es deme/ den er beleugt. [4] erzürnet er GOtt/ und fält in seine Straffe [5] verjageter die heilige Engel/ [6] hofiret er dem Teuffel [7] kan er nicht mehr bethen/ und [8] verschertzet er seinen Segen/ und ziehet den Fluch auf sich/ drum

Hüt dich Unruh zu richten an /

Die man so bald nicht stillen kan /

Verunglimpff andre nimmermehr /

Denn wiederruffen schmertzet seht!

Zeiler, Epist. 61.

II. Dieses solten alle Schmitz- und Schmäh-Mäuler/ welche ehrliche Leuthe fälschlich beliegen/ und ihnen bald dieses/ bald jenes mit Unwarheit nachreden / wohl bedencken/ so dürfften sie hernach/ mit ihrer grösten Schade

CAPUT XXXIV.

Von Recantation und Wiederruf der ausgestossenen injurien und Schmach-Reden / auch Schlagung seines eigenen Mauls.

I.

JOhannis Catiensis, eines Cracauischen Theologi, so Anno 1473. gestorben / Symbolum ist/ wie bey dem Schickfusio, in der Schlesischen Chronic. lib. 1. fol. 145. zu lesen/ dieses gewesen:

Conturbare cave, Non est placare suave, Infamare cave, Nam revocare grave?

Das ist: beunruhige niemand/ denn es ist nicht so gar leicht/ einen erzörneien wieder versöhnen. Schmähe keinen denn der Wiederruf kömmer uns herbe an! Und Martinus Möller, im andern Theil der Erklär- und Betrachtung der Evangelien schreibet/ daß ein böses Maul mit einem Wort wohl achtfachen Schaden thun könne. Den erstlich verletzet er sein eigen Gewissen [2] ärgert er seinen Nähesten/ der es gehöret [3] schadet es deme/ den er beleugt. [4] erzürnet er GOtt/ und fält in seine Straffe [5] verjageter die heilige Engel/ [6] hofiret er dem Teuffel [7] kan er nicht mehr bethen/ und [8] verschertzet er seinen Segen/ und ziehet den Fluch auf sich/ drum

Hüt dich Unruh zu richten an /

Die man so bald nicht stillen kan /

Verunglimpff andre nimmermehr /

Denn wiederruffen schmertzet seht!

Zeiler, Epist. 61.

II. Dieses solten alle Schmitz- und Schmäh-Mäuler/ welche ehrliche Leuthe fälschlich beliegen/ und ihnen bald dieses/ bald jenes mit Unwarheit nachreden / wohl bedencken/ so dürfften sie hernach/ mit ihrer grösten Schade

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[824/0832] CAPUT XXXIV. Von Recantation und Wiederruf der ausgestossenen injurien und Schmach-Reden / auch Schlagung seines eigenen Mauls. I. JOhannis Catiensis, eines Cracauischen Theologi, so Anno 1473. gestorben / Symbolum ist/ wie bey dem Schickfusio, in der Schlesischen Chronic. lib. 1. fol. 145. zu lesen/ dieses gewesen: Conturbare cave, Non est placare suave, Infamare cave, Nam revocare grave? Das ist: beunruhige niemand/ denn es ist nicht so gar leicht/ einen erzörneien wieder versöhnen. Schmähe keinen denn der Wiederruf kömmer uns herbe an! Und Martinus Möller, im andern Theil der Erklär- und Betrachtung der Evangelien schreibet/ daß ein böses Maul mit einem Wort wohl achtfachen Schaden thun könne. Den erstlich verletzet er sein eigen Gewissen [2] ärgert er seinen Nähesten/ der es gehöret [3] schadet es deme/ den er beleugt. [4] erzürnet er GOtt/ und fält in seine Straffe [5] verjageter die heilige Engel/ [6] hofiret er dem Teuffel [7] kan er nicht mehr bethen/ und [8] verschertzet er seinen Segen/ und ziehet den Fluch auf sich/ drum Hüt dich Unruh zu richten an / Die man so bald nicht stillen kan / Verunglimpff andre nimmermehr / Denn wiederruffen schmertzet seht! Zeiler, Epist. 61. II. Dieses solten alle Schmitz- und Schmäh-Mäuler/ welche ehrliche Leuthe fälschlich beliegen/ und ihnen bald dieses/ bald jenes mit Unwarheit nachreden / wohl bedencken/ so dürfften sie hernach/ mit ihrer grösten Schade

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 824. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/832>, abgerufen am 23.11.2024.