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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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XII. Bey den Türcken werden gleichfals die falsche Zeugen auf einen Esel rücklings gesetzet/ durch die Stadt geführet/ mit Koth geworffen/ und aufs ärgste geschimpffet. Die falsche Müntzer werden ebenmäßig so herum geführet / haben einen hohen weissen Hut mit Hörnern auf/ werden hernach grausam geprügelt / und müssen noch viel Geld zur Straffe erlegen/ wie schon im vorigen Capitel auch anführet.

Erasin. Francisci, im Neu-polirten Geschicht - Kunst - und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disq. 8. pag 404.

XIII. In Engelland hat sich einer vor etlichen Jahren öffentlich ausruffen lassen/ er wäre der Meßias/ dem auch eine schwermichte Rotte begleitete/ und mit dem Hosianna beglückwünschte/ welchen der Magistrat greiffen/ aber nicht am Leden straffen/ sondern rücklings auf einen Esel herum führen/ mit Ruthen biß aufs Blut züchtigen/ und endlich ins Gefängnis werffen lassen.

Idem Francisci, d. op. lib. 3. pag 1122.

XIV. Eben dieser Author führet pag. 1134. an/ daß in der Stadt Suringa in Japan einer/ Nahmens Daifacti, nebst seinem Weibe auf schäbichte Schind-Gäule gesetzet/ und zum Scheiter-Hauffen geführet/ das Weib zwar Gnade erlanget / und beym Leben blieben/ der Mann aber geschmeucht/ und langsam zu Tode gebraten worden.

XV. Augustinus Limmerus, in seiner Leipzig - Oesterreichischen Relation vom Jahr 1659. am 5. Blat schreibet/ daß/ als man damahls zu Rom das Carneval gehalten / unter andern Pabst Alexander VII. drey Pasquillanten auf Eseln/ mit dem Schwantz in der Hand/ durch die Stadt reithen lassen/ die über und über mit Pasquillon/ die wieder den Pabst/ seine Verwanthen und Cardinäle gemacht / behangen gewesen.

Author var. quaest. Cent. 4 quaest. 19 pag. 87.

XVI. Worbey incidenter zu melden/ daß Pasquillus ein Schneider zu Rom gewesen / welcher die Cardinäle/ ja auch den Pabst selbst/ wenn sei was unrechtes gethan / gantz frey und ungestrafft deswegen angegriffen hat/ und soll nach seinem Tod ihm zum andencken eine Säule mit einen Marmorsteinern Bild bey seiner Werckstat aufgerichtet worden seyn/ an welcher nachgehends des Nachtes allerhand Schmäh-Schrifften gehefftet worden/ welche dadurch den Nahmen Pasquille bekommen haben. In Beschreibung der Stadt Rom aber wird gemeldet/ daß ietztgedachts Mar-

XII. Bey den Türcken werden gleichfals die falsche Zeugen auf einen Esel rücklings gesetzet/ durch die Stadt geführet/ mit Koth geworffen/ und aufs ärgste geschimpffet. Die falsche Müntzer werden ebenmäßig so herum geführet / haben einen hohen weissen Hut mit Hörnern auf/ werden hernach grausam geprügelt / und müssen noch viel Geld zur Straffe erlegen/ wie schon im vorigen Capitel auch anführet.

Erasin. Francisci, im Neu-polirten Geschicht - Kunst - und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disq. 8. pag 404.

XIII. In Engelland hat sich einer vor etlichen Jahrẽ öffentlich ausruffen lassen/ er wäre der Meßias/ dem auch eine schwermichte Rotte begleitete/ und mit dem Hosianna beglückwünschte/ welchen der Magistrat greiffen/ aber nicht am Leden straffen/ sondern rücklings auf einen Esel herum führen/ mit Ruthen biß aufs Blut züchtigen/ und endlich ins Gefängnis werffen lassen.

Idem Francisci, d. op. lib. 3. pag 1122.

XIV. Eben dieser Author führet pag. 1134. an/ daß in der Stadt Suringa in Japan einer/ Nahmens Daifacti, nebst seinem Weibe auf schäbichte Schind-Gäule gesetzet/ und zum Scheiter-Hauffen geführet/ das Weib zwar Gnade erlanget / und beym Leben blieben/ der Mann aber geschmeucht/ und langsam zu Tode gebraten worden.

XV. Augustinus Limmerus, in seiner Leipzig - Oesterreichischen Relation vom Jahr 1659. am 5. Blat schreibet/ daß/ als man damahls zu Rom das Carneval gehalten / unter andern Pabst Alexander VII. drey Pasquillanten auf Eseln/ mit dem Schwantz in der Hand/ durch die Stadt reithen lassen/ die über und über mit Pasquillon/ die wieder den Pabst/ seine Verwanthen und Cardinäle gemacht / behangen gewesen.

Author var. quaest. Cent. 4 quaest. 19 pag. 87.

XVI. Worbey incidenter zu melden/ daß Pasquillus ein Schneider zu Rom gewesen / welcher die Cardinäle/ ja auch den Pabst selbst/ wenn sei was unrechtes gethan / gantz frey und ungestrafft deswegen angegriffen hat/ und soll nach seinem Tod ihm zum andencken eine Säule mit einen Marmorsteinern Bild bey seiner Werckstat aufgerichtet worden seyn/ an welcher nachgehends des Nachtes allerhand Schmäh-Schrifften gehefftet worden/ welche dadurch den Nahmen Pasquille bekommen haben. In Beschreibung der Stadt Rom aber wird gemeldet/ daß ietztgedachts Mar-

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[822/0830] XII. Bey den Türcken werden gleichfals die falsche Zeugen auf einen Esel rücklings gesetzet/ durch die Stadt geführet/ mit Koth geworffen/ und aufs ärgste geschimpffet. Die falsche Müntzer werden ebenmäßig so herum geführet / haben einen hohen weissen Hut mit Hörnern auf/ werden hernach grausam geprügelt / und müssen noch viel Geld zur Straffe erlegen/ wie schon im vorigen Capitel auch anführet. Erasin. Francisci, im Neu-polirten Geschicht - Kunst - und Sitten-Spiegel/ lib. 2. disq. 8. pag 404. XIII. In Engelland hat sich einer vor etlichen Jahrẽ öffentlich ausruffen lassen/ er wäre der Meßias/ dem auch eine schwermichte Rotte begleitete/ und mit dem Hosianna beglückwünschte/ welchen der Magistrat greiffen/ aber nicht am Leden straffen/ sondern rücklings auf einen Esel herum führen/ mit Ruthen biß aufs Blut züchtigen/ und endlich ins Gefängnis werffen lassen. Idem Francisci, d. op. lib. 3. pag 1122. XIV. Eben dieser Author führet pag. 1134. an/ daß in der Stadt Suringa in Japan einer/ Nahmens Daifacti, nebst seinem Weibe auf schäbichte Schind-Gäule gesetzet/ und zum Scheiter-Hauffen geführet/ das Weib zwar Gnade erlanget / und beym Leben blieben/ der Mann aber geschmeucht/ und langsam zu Tode gebraten worden. XV. Augustinus Limmerus, in seiner Leipzig - Oesterreichischen Relation vom Jahr 1659. am 5. Blat schreibet/ daß/ als man damahls zu Rom das Carneval gehalten / unter andern Pabst Alexander VII. drey Pasquillanten auf Eseln/ mit dem Schwantz in der Hand/ durch die Stadt reithen lassen/ die über und über mit Pasquillon/ die wieder den Pabst/ seine Verwanthen und Cardinäle gemacht / behangen gewesen. Author var. quaest. Cent. 4 quaest. 19 pag. 87. XVI. Worbey incidenter zu melden/ daß Pasquillus ein Schneider zu Rom gewesen / welcher die Cardinäle/ ja auch den Pabst selbst/ wenn sei was unrechtes gethan / gantz frey und ungestrafft deswegen angegriffen hat/ und soll nach seinem Tod ihm zum andencken eine Säule mit einen Marmorsteinern Bild bey seiner Werckstat aufgerichtet worden seyn/ an welcher nachgehends des Nachtes allerhand Schmäh-Schrifften gehefftet worden/ welche dadurch den Nahmen Pasquille bekommen haben. In Beschreibung der Stadt Rom aber wird gemeldet/ daß ietztgedachts Mar-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 822. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/830>, abgerufen am 21.11.2024.