Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.denen Adulteris Schand-Steine anhenget/ und sie damit öffentlich darstellet. Olaus Magnus, & ex illo Cornel. Scribon. Graph. Epitom. lib. 6. c. 12. Huc spectant quoque, quae ex aliis habet Flamin. de Rubeis tr de Adulter. cap. 16. n. 4 pag. 156 & 160. Nec non Joh. Hering de molend. quaest. 4. n. 43. IX. In Peru muß derjenige Caciqua oder Fürst/ welcher seinen Unterthanen/ ohne Bewilligung des Jugae getödtet/ zur Straffe einen grossen Stein auf den Schultern tragen/ welches man vor eine grosse Schande hält. Begehet er dergleichen That hernach noch mehr/ im Fall nicht eine sonderliche Vorbitte ihn errettet/ wird er doch gleichwohl seines Standes entsetzet. Erasin. Francisic, im neu - polirten Kunst - und Sitten - Spiegel/ lib. 2. Discurs. 8 pag. 397. Ohrte Erlaubnis an verbothenen Orthen Jagen/ ist allda sträflich/ und muß ein solcher Wild - Räuber den Schand - Stein auf sich nehmen. Womit gleichfals derjenige zum erstenmahl beleget wird/ der allda die Gräntz - Steine auf den Acker verrückt/ oder Länderey/ so andern Leuthen angewiesen/ thätlicher weise eingenommen hat: An der Wiederhohlung dieser Thätligkeit hänget der gewisse Tod. Idem Francisci, pag. 397. Welcher Peruaner seinem Landes - Fürsten den gebührlichen Gehorsamnicht erweiset / der ist zum erstenmahl mit wilkürlicher Straffe angesehen/ zum andernmahl mit dem Schand/ Stein beschimpffet/ zum dritten des Lebens beraubet worden. idem d. loco. Einen Faulentzer oder Tages Schläffer gibt man zum Wecker und Aufmunterer einen Prügel/ oder auch wohl den Schand - Stein auf die Schulter. idem pag. 398. Es wird der Schand - Stein gleichfals demjenigen zuerkennet/ welcher aus Schwachheit/ unordentlicher Liebe und Bulschafft einen Fall gethan. idem pag 43. X. Christian Wurstius, in der Baseler Chronic. meldet/ daß zu Müllhausen in Ober - Elsas [so andere zum Sündgow ziehen] wenn ein Weibesbild irgend die andere neidischer Weise falschlich verklaget/ oder denen Adulteris Schand-Steine anhenget/ und sie damit öffentlich darstellet. Olaus Magnus, & ex illo Cornel. Scribon. Graph. Epitom. lib. 6. c. 12. Huc spectant quoque, quae ex aliis habet Flamin. de Rubeis tr de Adulter. cap. 16. n. 4 pag. 156 & 160. Nec non Joh. Hering de molend. quaest. 4. n. 43. IX. In Peru muß derjenige Caciqua oder Fürst/ welcher seinen Unterthanen/ ohne Bewilligung des Jugae getödtet/ zur Straffe einen grossen Stein auf den Schultern tragen/ welches man vor eine grosse Schande hält. Begehet er dergleichen That hernach noch mehr/ im Fall nicht eine sonderliche Vorbitte ihn errettet/ wird er doch gleichwohl seines Standes entsetzet. Erasin. Francisic, im neu - polirten Kunst - und Sitten - Spiegel/ lib. 2. Discurs. 8 pag. 397. Ohrte Erlaubnis an verbothenen Orthen Jagen/ ist allda sträflich/ und muß ein solcher Wild - Räuber den Schand - Stein auf sich nehmen. Womit gleichfals derjenige zum erstenmahl beleget wird/ der allda die Gräntz - Steine auf den Acker verrückt/ oder Länderey/ so andern Leuthen angewiesen/ thätlicher weise eingenommen hat: An der Wiederhohlung dieser Thätligkeit hänget der gewisse Tod. Idem Francisci, pag. 397. Welcher Peruaner seinem Landes - Fürsten den gebührlichen Gehorsamnicht erweiset / der ist zum erstenmahl mit wilkürlicher Straffe angesehen/ zum andernmahl mit dem Schand/ Stein beschimpffet/ zum dritten des Lebens beraubet worden. idem d. loco. Einen Faulentzer oder Tages Schläffer gibt man zum Wecker und Aufmunterer einen Prügel/ oder auch wohl den Schand - Stein auf die Schulter. idem pag. 398. Es wird der Schand - Stein gleichfals demjenigen zuerkennet/ welcher aus Schwachheit/ unordentlicher Liebe und Bulschafft einen Fall gethan. idem pag 43. X. Christian Wurstius, in der Baseler Chronic. meldet/ daß zu Müllhausen in Ober - Elsas [so andere zum Sündgow ziehen] wenn ein Weibesbild irgend die andere neidischer Weise falschlich verklaget/ oder <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0762" n="746"/> denen Adulteris Schand-Steine anhenget/ und sie damit öffentlich darstellet.</p> <p>Olaus Magnus, & ex illo Cornel. Scribon. Graph. Epitom. lib. 6. c. 12.</p> <p>Huc spectant quoque, quae ex aliis habet Flamin. de Rubeis tr de Adulter. cap. 16. n. 4 pag. 156 & 160. Nec non Joh. Hering de molend. quaest. 4. n. 43.</p> <p>IX. In Peru muß derjenige Caciqua oder Fürst/ welcher seinen Unterthanen/ ohne Bewilligung des Jugae getödtet/ zur Straffe einen grossen Stein auf den Schultern tragen/ welches man vor eine grosse Schande hält. Begehet er dergleichen That hernach noch mehr/ im Fall nicht eine sonderliche Vorbitte ihn errettet/ wird er doch gleichwohl seines Standes entsetzet.</p> <p>Erasin. Francisic, im neu - polirten Kunst - und Sitten - Spiegel/ lib. 2. Discurs. 8 pag. 397.</p> <p>Ohrte Erlaubnis an verbothenen Orthen Jagen/ ist allda sträflich/ und muß ein solcher Wild - Räuber den Schand - Stein auf sich nehmen. Womit gleichfals derjenige zum erstenmahl beleget wird/ der allda die Gräntz - Steine auf den Acker verrückt/ oder Länderey/ so andern Leuthen angewiesen/ thätlicher weise eingenommen hat: An der Wiederhohlung dieser Thätligkeit hänget der gewisse Tod.</p> <p>Idem Francisci, pag. 397.</p> <p>Welcher Peruaner seinem Landes - Fürsten den gebührlichen Gehorsamnicht erweiset / der ist zum erstenmahl mit wilkürlicher Straffe angesehen/ zum andernmahl mit dem Schand/ Stein beschimpffet/ zum dritten des Lebens beraubet worden.</p> <p>idem d. loco.</p> <p>Einen Faulentzer oder Tages Schläffer gibt man zum Wecker und Aufmunterer einen Prügel/ oder auch wohl den Schand - Stein auf die Schulter.</p> <p>idem pag. 398.</p> <p>Es wird der Schand - Stein gleichfals demjenigen zuerkennet/ welcher aus Schwachheit/ unordentlicher Liebe und Bulschafft einen Fall gethan.</p> <p>idem pag 43.</p> <p>X. Christian Wurstius, in der Baseler Chronic. meldet/ daß zu Müllhausen in Ober - Elsas [so andere zum Sündgow ziehen] wenn ein Weibesbild irgend die andere neidischer Weise falschlich verklaget/ oder </p> </div> </body> </text> </TEI> [746/0762]
denen Adulteris Schand-Steine anhenget/ und sie damit öffentlich darstellet.
Olaus Magnus, & ex illo Cornel. Scribon. Graph. Epitom. lib. 6. c. 12.
Huc spectant quoque, quae ex aliis habet Flamin. de Rubeis tr de Adulter. cap. 16. n. 4 pag. 156 & 160. Nec non Joh. Hering de molend. quaest. 4. n. 43.
IX. In Peru muß derjenige Caciqua oder Fürst/ welcher seinen Unterthanen/ ohne Bewilligung des Jugae getödtet/ zur Straffe einen grossen Stein auf den Schultern tragen/ welches man vor eine grosse Schande hält. Begehet er dergleichen That hernach noch mehr/ im Fall nicht eine sonderliche Vorbitte ihn errettet/ wird er doch gleichwohl seines Standes entsetzet.
Erasin. Francisic, im neu - polirten Kunst - und Sitten - Spiegel/ lib. 2. Discurs. 8 pag. 397.
Ohrte Erlaubnis an verbothenen Orthen Jagen/ ist allda sträflich/ und muß ein solcher Wild - Räuber den Schand - Stein auf sich nehmen. Womit gleichfals derjenige zum erstenmahl beleget wird/ der allda die Gräntz - Steine auf den Acker verrückt/ oder Länderey/ so andern Leuthen angewiesen/ thätlicher weise eingenommen hat: An der Wiederhohlung dieser Thätligkeit hänget der gewisse Tod.
Idem Francisci, pag. 397.
Welcher Peruaner seinem Landes - Fürsten den gebührlichen Gehorsamnicht erweiset / der ist zum erstenmahl mit wilkürlicher Straffe angesehen/ zum andernmahl mit dem Schand/ Stein beschimpffet/ zum dritten des Lebens beraubet worden.
idem d. loco.
Einen Faulentzer oder Tages Schläffer gibt man zum Wecker und Aufmunterer einen Prügel/ oder auch wohl den Schand - Stein auf die Schulter.
idem pag. 398.
Es wird der Schand - Stein gleichfals demjenigen zuerkennet/ welcher aus Schwachheit/ unordentlicher Liebe und Bulschafft einen Fall gethan.
idem pag 43.
X. Christian Wurstius, in der Baseler Chronic. meldet/ daß zu Müllhausen in Ober - Elsas [so andere zum Sündgow ziehen] wenn ein Weibesbild irgend die andere neidischer Weise falschlich verklaget/ oder
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |