Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.ist gleichfals der [unleserliches Material]/ daß man die Diebe nicht hencken/ sondern auff ihr Lebelang in Ketten und Banden arbeiten lassen solte/ weil dieselbe gemeiniglich junge starcke Kerls wären/ die man darzu wohl brauchen könte. Drum werden auch in Holland sehr selten die Diebe aufgeknüpfft/ sondern entweder gestäupet oder gebrandmahlet/ oder mehrentheils in das Rasp-Haus gebracht/ drinn sie mit harter Arbeit beleget/ auch durch Hunger und Schläge gebändiget werden/ daß mancher sich lieber auffhencken liesse/ als daß er stets ein so mühseliges und geplagtes Leben führen solte. Mittantur igitur fures ad S. Raspinum, non ad carnificem! exclamat Henel. d. c. & §. p. 326. XVII. Es sind aber dergleichen Häuser vieler Orthen zu finden/ sonderlich in den Niederlanden fast in allen Städten/ bevorab zu Amsterdam/ Alckmar/ Gröningen / Lewarden/ Leiden sc. Zeiler, im Hand-Buch/ p. 1. pag. 612. Henel. cit. loc. Besold de AErario c. 3. §. 13. Item zu Londen in Engelland. Deßgleichen zu Hamburg/ Lübeck und Bremen. Wolf. in Colleg. Polit. Disp. de Legihus [unleserliches Material] Sanctione th. 23. n. 9. Ferner zu Braunschweig und Leipzig. Wie auch zu Nürnberg/ da es das Springer-Hauß genennet wird/ in welches gleichfals die starcke Bettler und andere Delinquenten, die was hartes/ aber doch nicht das Leben verbrochen / gethan und geschlossen werden/ doch also/ daß sie zugleich ohne Hinderung drinn arbeiten und die Strassen reinigen können/ man henget ihnen auch wohl Schellen an/ daß man sie höre und dran erkenne/ und werden in gemein din Springers-Buben/ der Orth aber/ wo sie ihre Schlaffstelle haben/ der Bettelstock genennet. Es ist auch daselbst vor das Weibesvolck ein Spinhauß / und Anno 1670. vor das Mannesvolck ein Zuchthaus angerichtet/ drinnen diese Tabac spinnen müssen/ haben nebst denen Inspectoribus-so aus dem Rath sind / einen Vorsteher/ wie auch einen eignen Pfarrer/ der ihnen prediget/ und die Sacramenta reichet. An dem eusersten Thor solches neuerbauten Zuchthauses stehen folgende Reimen: Den Bösen ist zu gut diß Arbeit-Hauß erbauet / Wer nie viel guts gethan/ und wem für Arbeit grauet / Der find hie Wercks genug: Hierinnen wohnt die Zucht / Die einig und allein der Bösen Bestes sucht. ist gleichfals der [unleserliches Material]/ daß man die Diebe nicht hencken/ sondern auff ihr Lebelang in Ketten und Banden arbeiten lassen solte/ weil dieselbe gemeiniglich junge starcke Kerls wären/ die man darzu wohl brauchen könte. Drum werden auch in Holland sehr selten die Diebe aufgeknüpfft/ sondern entweder gestäupet oder gebrandmahlet/ oder mehrentheils in das Rasp-Haus gebracht/ drinn sie mit harter Arbeit beleget/ auch durch Hunger und Schläge gebändiget werden/ daß mancher sich lieber auffhencken liesse/ als daß er stets ein so mühseliges und geplagtes Leben führen solte. Mittantur igitur fures ad S. Raspinum, non ad carnificem! exclamat Henel. d. c. & §. p. 326. XVII. Es sind aber dergleichen Häuser vieler Orthen zu finden/ sonderlich in den Niederlanden fast in allen Städten/ bevorab zu Amsterdam/ Alckmar/ Gröningen / Lewarden/ Leiden sc. Zeiler, im Hand-Buch/ p. 1. pag. 612. Henel. cit. loc. Besold de AErario c. 3. §. 13. Item zu Londen in Engelland. Deßgleichen zu Hamburg/ Lübeck und Bremen. Wolf. in Colleg. Polit. Disp. de Legihus [unleserliches Material] Sanctione th. 23. n. 9. Ferner zu Braunschweig und Leipzig. Wie auch zu Nürnberg/ da es das Springer-Hauß genennet wird/ in welches gleichfals die starcke Bettler und andere Delinquenten, die was hartes/ aber doch nicht das Leben verbrochen / gethan und geschlossen werden/ doch also/ daß sie zugleich ohne Hinderung drinn arbeiten und die Strassen reinigen können/ man henget ihnen auch wohl Schellen an/ daß man sie höre und dran erkenne/ und werden in gemein din Springers-Buben/ der Orth aber/ wo sie ihre Schlaffstelle haben/ der Bettelstock genennet. Es ist auch daselbst vor das Weibesvolck ein Spinhauß / und Anno 1670. vor das Mannesvolck ein Zuchthaus angerichtet/ drinnen diese Tabac spinnen müssen/ haben nebst denen Inspectoribus-so aus dem Rath sind / einen Vorsteher/ wie auch einen eignen Pfarrer/ der ihnen prediget/ und die Sacramenta reichet. An dem eusersten Thor solches neuerbauten Zuchthauses stehen folgende Reimen: Den Bösen ist zu gut diß Arbeit-Hauß erbauet / Wer nie viel guts gethan/ und wem für Arbeit grauet / Der find hie Wercks genug: Hierinnen wohnt die Zucht / Die einig und allein der Bösen Bestes sucht. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0732" n="716"/> <p>ist gleichfals der <gap reason="illegible"/>/ daß man die Diebe nicht hencken/ sondern auff ihr Lebelang in Ketten und Banden arbeiten lassen solte/ weil dieselbe gemeiniglich junge starcke Kerls wären/ die man darzu wohl brauchen könte. Drum werden auch in Holland sehr selten die Diebe aufgeknüpfft/ sondern entweder gestäupet oder gebrandmahlet/ oder mehrentheils in das Rasp-Haus gebracht/ drinn sie mit harter Arbeit beleget/ auch durch Hunger und Schläge gebändiget werden/ daß mancher sich lieber auffhencken liesse/ als daß er stets ein so mühseliges und geplagtes Leben führen solte. Mittantur igitur fures ad S. Raspinum, non ad carnificem! exclamat</p> <p>Henel. d. c. & §. p. 326.</p> <p>XVII. Es sind aber dergleichen Häuser vieler Orthen zu finden/ sonderlich in den Niederlanden fast in allen Städten/ bevorab zu Amsterdam/ Alckmar/ Gröningen / Lewarden/ Leiden sc.</p> <p>Zeiler, im Hand-Buch/ p. 1. pag. 612. Henel. cit. loc. Besold de AErario c. 3. §. 13.</p> <p>Item zu Londen in Engelland. Deßgleichen zu Hamburg/ Lübeck und Bremen.</p> <p>Wolf. in Colleg. Polit. Disp. de Legihus <gap reason="illegible"/> Sanctione th. 23. n. 9.</p> <p>Ferner zu Braunschweig und Leipzig. Wie auch zu Nürnberg/ da es das Springer-Hauß genennet wird/ in welches gleichfals die starcke Bettler und andere Delinquenten, die was hartes/ aber doch nicht das Leben verbrochen / gethan und geschlossen werden/ doch also/ daß sie zugleich ohne Hinderung drinn arbeiten und die Strassen reinigen können/ man henget ihnen auch wohl Schellen an/ daß man sie höre und dran erkenne/ und werden in gemein din Springers-Buben/ der Orth aber/ wo sie ihre Schlaffstelle haben/ der Bettelstock genennet. Es ist auch daselbst vor das Weibesvolck ein Spinhauß / und Anno 1670. vor das Mannesvolck ein Zuchthaus angerichtet/ drinnen diese Tabac spinnen müssen/ haben nebst denen Inspectoribus-so aus dem Rath sind / einen Vorsteher/ wie auch einen eignen Pfarrer/ der ihnen prediget/ und die Sacramenta reichet. An dem eusersten Thor solches neuerbauten Zuchthauses stehen folgende Reimen:</p> <p>Den Bösen ist zu gut diß Arbeit-Hauß erbauet /</p> <p>Wer nie viel guts gethan/ und wem für Arbeit grauet /</p> <p>Der find hie Wercks genug: Hierinnen wohnt die Zucht /</p> <p>Die einig und allein der Bösen Bestes sucht.</p> </div> </body> </text> </TEI> [716/0732]
ist gleichfals der _ / daß man die Diebe nicht hencken/ sondern auff ihr Lebelang in Ketten und Banden arbeiten lassen solte/ weil dieselbe gemeiniglich junge starcke Kerls wären/ die man darzu wohl brauchen könte. Drum werden auch in Holland sehr selten die Diebe aufgeknüpfft/ sondern entweder gestäupet oder gebrandmahlet/ oder mehrentheils in das Rasp-Haus gebracht/ drinn sie mit harter Arbeit beleget/ auch durch Hunger und Schläge gebändiget werden/ daß mancher sich lieber auffhencken liesse/ als daß er stets ein so mühseliges und geplagtes Leben führen solte. Mittantur igitur fures ad S. Raspinum, non ad carnificem! exclamat
Henel. d. c. & §. p. 326.
XVII. Es sind aber dergleichen Häuser vieler Orthen zu finden/ sonderlich in den Niederlanden fast in allen Städten/ bevorab zu Amsterdam/ Alckmar/ Gröningen / Lewarden/ Leiden sc.
Zeiler, im Hand-Buch/ p. 1. pag. 612. Henel. cit. loc. Besold de AErario c. 3. §. 13.
Item zu Londen in Engelland. Deßgleichen zu Hamburg/ Lübeck und Bremen.
Wolf. in Colleg. Polit. Disp. de Legihus _ Sanctione th. 23. n. 9.
Ferner zu Braunschweig und Leipzig. Wie auch zu Nürnberg/ da es das Springer-Hauß genennet wird/ in welches gleichfals die starcke Bettler und andere Delinquenten, die was hartes/ aber doch nicht das Leben verbrochen / gethan und geschlossen werden/ doch also/ daß sie zugleich ohne Hinderung drinn arbeiten und die Strassen reinigen können/ man henget ihnen auch wohl Schellen an/ daß man sie höre und dran erkenne/ und werden in gemein din Springers-Buben/ der Orth aber/ wo sie ihre Schlaffstelle haben/ der Bettelstock genennet. Es ist auch daselbst vor das Weibesvolck ein Spinhauß / und Anno 1670. vor das Mannesvolck ein Zuchthaus angerichtet/ drinnen diese Tabac spinnen müssen/ haben nebst denen Inspectoribus-so aus dem Rath sind / einen Vorsteher/ wie auch einen eignen Pfarrer/ der ihnen prediget/ und die Sacramenta reichet. An dem eusersten Thor solches neuerbauten Zuchthauses stehen folgende Reimen:
Den Bösen ist zu gut diß Arbeit-Hauß erbauet /
Wer nie viel guts gethan/ und wem für Arbeit grauet /
Der find hie Wercks genug: Hierinnen wohnt die Zucht /
Die einig und allein der Bösen Bestes sucht.
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