ja nach dem Auspruch Pauli 2. ad Thessalonic. cap. 3. v. 10. wer nicht arbeitet / auch nicht essen solle. Oder wenn das Betteln nicht zureichen wil/ sie sich auf das Stehlen in Felde/ Gärten und Häusern begeben.
Zorer, d. q. 18. n. 4098.
Drum höchst-not- und nüßlich/ daß diese inutilia terrae pondera an solche Oerther gebracht werden/ da sie arbeiten müssen/ wenn sie nicht hungern oder geprügelt seyn wollen/ welches geschicht/ wenn sie ihr vorgegebenes Tagewerck nicht verrichten und zum Ende bringen.
Schönborn. lib. 3. polit. c. 14. Lather, de Censu lib. 3. c. 19. Dither. in contin. Thes. pr. Besold. v. Zuchthaus.
denn zum Müßiggang gehören entweder grasse Zinsen/ oder hohe Galgen.
Anton. Wilh. Freudenberg, de Rescript. morat. tit. 10. concl. 68. n. 107.
Käyser Antonius Pius ließ seinen faulen Dienern die Besoldungen einziehen/ und nichts mehr geben/ sagende: Nihil esse sordidius, imo crudelius, quam si Remp. arroderentii, qui in eam suo labore nihil conferrent.
Jul. capitol. in ipsius vita.
König Amasis in Egypten machte ein Gesetze/ daß ein jedweder seiner Unterthanen Jährlich denen Land-Voigten und Beambten/ unter welche er gehörete/ anzeigen muste/ wie und auf was Arth und Weise/ und womit er sich ernehrete. Wenn derselbe nun nicht richtige Rede und Antwort geben konte/ oder überwiesen ware / daß er nicht gearbeitet/ sondern den Müßiggang nach gehenget hatte/ wurd er getödtet/ und also aus dem Wege geräumet.
Herodot. lib. 2. AElian. lib 4 var. Hist. 1. Alex. ab Alexand. lib. 3. Genial. dier. c. 13. Diodor. Sicul. lib. 1.
welches Gesetze Solon von den Egyptern entlehnet/ bey denen Atheniensern auch eingeführet.
Heigius. p. 2. q. 27 n. 4. 5. & seq. Rittershus. ad Nov. p. 12. c. 15. Christoph. Peller, in annot. ad c. 102. Casp. Klock, de AErario n. 10. p. 908.
Andere schreiben solches dem Pisitrato, Plutarh in Solon, nnd einige dem Draconi zu. Lysias in Orat. contr. Niciam. Denn weil dessen Gesetze/ wegen der Strenge und Schärffe mit Menschen Blut geschrieben genennet wur-
ja nach dem Auspruch Pauli 2. ad Thessalonic. cap. 3. v. 10. wer nicht arbeitet / auch nicht essen solle. Oder wenn das Betteln nicht zureichen wil/ sie sich auf das Stehlen in Felde/ Gärten und Häusern begeben.
Zorer, d. q. 18. n. 4098.
Drum höchst-not- und nüßlich/ daß diese inutilia terrae pondera an solche Oerther gebracht werden/ da sie arbeiten müssen/ wenn sie nicht hungern oder geprügelt seyn wollen/ welches geschicht/ wenn sie ihr vorgegebenes Tagewerck nicht verrichten und zum Ende bringen.
Schönborn. lib. 3. polit. c. 14. Lather, de Censu lib. 3. c. 19. Dither. in contin. Thes. pr. Besold. v. Zuchthaus.
denn zum Müßiggang gehören entweder grasse Zinsen/ oder hohe Galgen.
Anton. Wilh. Freudenberg, de Rescript. morat. tit. 10. concl. 68. n. 107.
Käyser Antonius Pius ließ seinen faulen Dienern die Besoldungen einziehen/ und nichts mehr geben/ sagende: Nihil esse sordidius, imò crudelius, quàm si Remp. arroderentii, qui in eam suo labore nihil conferrent.
Jul. capitol. in ipsius vita.
König Amasis in Egypten machte ein Gesetze/ daß ein jedweder seiner Unterthanen Jährlich denen Land-Voigten und Beambten/ unter welche er gehörete/ anzeigen muste/ wie und auf was Arth und Weise/ und womit er sich ernehrete. Wenn derselbe nun nicht richtige Rede und Antwort geben konte/ oder überwiesen ware / daß er nicht gearbeitet/ sondern den Müßiggang nach gehenget hatte/ wurd er getödtet/ und also aus dem Wege geräumet.
Herodot. lib. 2. AElian. lib 4 var. Hist. 1. Alex. ab Alexand. lib. 3. Genial. dier. c. 13. Diodor. Sicul. lib. 1.
welches Gesetze Solon von den Egyptern entlehnet/ bey denen Atheniensern auch eingeführet.
Heigius. p. 2. q. 27 n. 4. 5. & seq. Rittershus. ad Nov. p. 12. c. 15. Christoph. Peller, in annot. ad c. 102. Casp. Klock, de AErario n. 10. p. 908.
Andere schreiben solches dem Pisitrato, Plutarh in Solon, nnd einige dem Draconi zu. Lysias in Orat. contr. Niciam. Denn weil dessen Gesetze/ wegen der Strenge und Schärffe mit Menschen Blut geschrieben genennet wur-
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ja nach dem Auspruch Pauli 2. ad Thessalonic. cap. 3. v. 10. wer nicht arbeitet / auch nicht essen solle. Oder wenn das Betteln nicht zureichen wil/ sie sich auf das Stehlen in Felde/ Gärten und Häusern begeben.</p><p>Zorer, d. q. 18. n. 4098.</p><p>Drum höchst-not- und nüßlich/ daß diese inutilia terrae pondera an solche Oerther gebracht werden/ da sie arbeiten müssen/ wenn sie nicht hungern oder geprügelt seyn wollen/ welches geschicht/ wenn sie ihr vorgegebenes Tagewerck nicht verrichten und zum Ende bringen.</p><p>Schönborn. lib. 3. polit. c. 14. Lather, de Censu lib. 3. c. 19. Dither. in contin. Thes. pr. Besold. v. Zuchthaus.</p><p>denn zum Müßiggang gehören entweder grasse Zinsen/ oder hohe Galgen.</p><p>Anton. Wilh. Freudenberg, de Rescript. morat. tit. 10. concl. 68. n. 107.</p><p>Käyser Antonius Pius ließ seinen faulen Dienern die Besoldungen einziehen/ und nichts mehr geben/ sagende: Nihil esse sordidius, imò crudelius, quàm si Remp. arroderentii, qui in eam suo labore nihil conferrent.</p><p>Jul. capitol. in ipsius vita.</p><p>König Amasis in Egypten machte ein Gesetze/ daß ein jedweder seiner Unterthanen Jährlich denen Land-Voigten und Beambten/ unter welche er gehörete/ anzeigen muste/ wie und auf was Arth und Weise/ und womit er sich ernehrete. Wenn derselbe nun nicht richtige Rede und Antwort geben konte/ oder überwiesen ware / daß er nicht gearbeitet/ sondern den Müßiggang nach gehenget hatte/ wurd er getödtet/ und also aus dem Wege geräumet.</p><p>Herodot. lib. 2. AElian. lib 4 var. Hist. 1. Alex. ab Alexand. lib. 3. Genial. dier. c. 13. Diodor. Sicul. lib. 1.</p><p>welches Gesetze Solon von den Egyptern entlehnet/ bey denen Atheniensern auch eingeführet.</p><p>Heigius. p. 2. q. 27 n. 4. 5. & seq. Rittershus. ad Nov. p. 12. c. 15. Christoph. Peller, in annot. ad c. 102. Casp. Klock, de AErario n. 10. p. 908.</p><p>Andere schreiben solches dem Pisitrato, Plutarh in Solon, nnd einige dem Draconi zu. Lysias in Orat. contr. Niciam. Denn weil dessen Gesetze/ wegen der Strenge und Schärffe mit Menschen Blut geschrieben genennet wur-
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ja nach dem Auspruch Pauli 2. ad Thessalonic. cap. 3. v. 10. wer nicht arbeitet / auch nicht essen solle. Oder wenn das Betteln nicht zureichen wil/ sie sich auf das Stehlen in Felde/ Gärten und Häusern begeben.
Zorer, d. q. 18. n. 4098.
Drum höchst-not- und nüßlich/ daß diese inutilia terrae pondera an solche Oerther gebracht werden/ da sie arbeiten müssen/ wenn sie nicht hungern oder geprügelt seyn wollen/ welches geschicht/ wenn sie ihr vorgegebenes Tagewerck nicht verrichten und zum Ende bringen.
Schönborn. lib. 3. polit. c. 14. Lather, de Censu lib. 3. c. 19. Dither. in contin. Thes. pr. Besold. v. Zuchthaus.
denn zum Müßiggang gehören entweder grasse Zinsen/ oder hohe Galgen.
Anton. Wilh. Freudenberg, de Rescript. morat. tit. 10. concl. 68. n. 107.
Käyser Antonius Pius ließ seinen faulen Dienern die Besoldungen einziehen/ und nichts mehr geben/ sagende: Nihil esse sordidius, imò crudelius, quàm si Remp. arroderentii, qui in eam suo labore nihil conferrent.
Jul. capitol. in ipsius vita.
König Amasis in Egypten machte ein Gesetze/ daß ein jedweder seiner Unterthanen Jährlich denen Land-Voigten und Beambten/ unter welche er gehörete/ anzeigen muste/ wie und auf was Arth und Weise/ und womit er sich ernehrete. Wenn derselbe nun nicht richtige Rede und Antwort geben konte/ oder überwiesen ware / daß er nicht gearbeitet/ sondern den Müßiggang nach gehenget hatte/ wurd er getödtet/ und also aus dem Wege geräumet.
Herodot. lib. 2. AElian. lib 4 var. Hist. 1. Alex. ab Alexand. lib. 3. Genial. dier. c. 13. Diodor. Sicul. lib. 1.
welches Gesetze Solon von den Egyptern entlehnet/ bey denen Atheniensern auch eingeführet.
Heigius. p. 2. q. 27 n. 4. 5. & seq. Rittershus. ad Nov. p. 12. c. 15. Christoph. Peller, in annot. ad c. 102. Casp. Klock, de AErario n. 10. p. 908.
Andere schreiben solches dem Pisitrato, Plutarh in Solon, nnd einige dem Draconi zu. Lysias in Orat. contr. Niciam. Denn weil dessen Gesetze/ wegen der Strenge und Schärffe mit Menschen Blut geschrieben genennet wur-
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 705. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/721>, abgerufen am 22.11.2024.
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