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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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den gethan / und theils gar gesterbet/ wie nicht weniger deine eigene Kinder dem bösen Geist noch in Mutter-Leibe gewidmet/ deinen Ehe-Mann durch Hülffe deines Buhlen / Hansen/ üms Leben bracht/ Mäuse/ Raupen und Läuse gemacht/ auch andere Unthaten mehr verübt und begangen. Gleich wie du nun wohl gethan/ daß du alle deine Missethaten (wie wir hoffen) angesaget/ und von dienen Hertzen loßgebeichtet hast/ üm dein Gewissen dadurch zuerleichtern: also zweiffeln wir / die Gerichts-Persohnen/ gantz nicht/ du werdest/ wie du dich gutwillig anerkläret/ zugesagt und versprochen/ solche deine Urgicht/ welche dir ietzo von Wort zu Wort deutlich wieder vorgelesen werden soll/ nochmahls wiederholen / bejahen und bestätigen.

Drauf antwortete

Dieselbe /

Sie hätte einmahl ihr Bekäntniß gethan/ und ihr Gewissen erleichtert/ dabey wolte sie beständig verbleiben/ und nichts wieder leugnen.

Hierauf laß der Actuarius ihre Urgicht gantz deutlich/ und von einen membro zum andern ab/ und ihr vor/ von fol. - biß fol. - daran sie nicht das aller-geringste revocirte/ sondern alles wiederholete und bejahete. Und wie man sie befragte: ob sie noch was darbey zu erinnern hätte/ oder noch hinzu thun wolte? gab sie zur Antwort: sie hätte nichts darbey zu erinnern/ denn es wäre alles wahr/ und also ergangen/ wie niedergeschrieben worden. Nur dieses wolte sie noch anzeigen: sie hätte kein Geistlich Lieb singen/ vielweniger in der Bibel/ noch auch in einem Gebeth-Buche lesen dürffen/ sondern Hans der Buhle hätte ihr solches hart verbothen/ und eingeleget/ sagende: Er sey der Heiligen Schrifft gram/ und müste sie solche nicht üm/ noch bey sich haben.

[Vid. Carpzov. d. q. 50. n. 66. Sent. 28.]

Ja er hätte begehret/ sie solte kein Vater Unser bethen/ sondern den Teufel nennen und anruffen/ daß er ihr bringen und bescheren möchte/ was sie nöthig hätte. (Sentent. 23.) Es wäre ein unseliger Dienst/ dem bösen Geist zu Geboth zustehen! Weiters hätte sie nichts zu sagen/ bath nur daß die Herren Geistliche zu ihr kommen/ und mit ihr bethen möchten/ denn sie sorgete/ es dürfte sonst der Teufel sie wieder anfechten und plagen/ wolte sich gerne wiederum zu GOtt bekehren/ und ihre Straffe willig und getuldig ausstehen.

den gethan / und theils gar gesterbet/ wie nicht weniger deine eigene Kinder dem bösen Geist noch in Mutter-Leibe gewidmet/ deinen Ehe-Mann durch Hülffe deines Buhlen / Hansen/ üms Leben bracht/ Mäuse/ Raupen und Läuse gemacht/ auch andere Unthaten mehr verübt und begangen. Gleich wie du nun wohl gethan/ daß du alle deine Missethaten (wie wir hoffen) angesaget/ und von dienen Hertzen loßgebeichtet hast/ üm dein Gewissen dadurch zuerleichtern: also zweiffeln wir / die Gerichts-Persohnen/ gantz nicht/ du werdest/ wie du dich gutwillig anerkläret/ zugesagt und versprochen/ solche deine Urgicht/ welche dir ietzo von Wort zu Wort deutlich wieder vorgelesen werden soll/ nochmahls wiederholen / bejahen und bestätigen.

Drauf antwortete

Dieselbe /

Sie hätte einmahl ihr Bekäntniß gethan/ und ihr Gewissen erleichtert/ dabey wolte sie beständig verbleiben/ und nichts wieder leugnen.

Hierauf laß der Actuarius ihre Urgicht gantz deutlich/ und von einen membro zum andern ab/ und ihr vor/ von fol. - biß fol. - daran sie nicht das aller-geringste revocirte/ sondern alles wiederholete und bejahete. Und wie man sie befragte: ob sie noch was darbey zu erinnern hätte/ oder noch hinzu thun wolte? gab sie zur Antwort: sie hätte nichts darbey zu erinnern/ denn es wäre alles wahr/ und also ergangen/ wie niedergeschrieben worden. Nur dieses wolte sie noch anzeigen: sie hätte kein Geistlich Lieb singen/ vielweniger in der Bibel/ noch auch in einem Gebeth-Buche lesen dürffen/ sondern Hans der Buhle hätte ihr solches hart verbothen/ und eingeleget/ sagende: Er sey der Heiligen Schrifft gram/ und müste sie solche nicht üm/ noch bey sich haben.

[Vid. Carpzov. d. q. 50. n. 66. Sent. 28.]

Ja er hätte begehret/ sie solte kein Vater Unser bethen/ sondern den Teufel nennen und anruffen/ daß er ihr bringen und bescheren möchte/ was sie nöthig hätte. (Sentent. 23.) Es wäre ein unseliger Dienst/ dem bösen Geist zu Geboth zustehen! Weiters hätte sie nichts zu sagen/ bath nur daß die Herren Geistliche zu ihr kommen/ und mit ihr bethen möchten/ denn sie sorgete/ es dürfte sonst der Teufel sie wieder anfechten und plagen/ wolte sich gerne wiederum zu GOtt bekehren/ und ihre Straffe willig und getuldig ausstehen.

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        <p>Dieselbe /</p>
        <p>Sie hätte einmahl ihr Bekäntniß gethan/ und ihr Gewissen erleichtert/ dabey                      wolte sie beständig verbleiben/ und nichts wieder leugnen.</p>
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        <p>[Vid. Carpzov. d. q. 50. n. 66. Sent. 28.]</p>
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[434/0450] den gethan / und theils gar gesterbet/ wie nicht weniger deine eigene Kinder dem bösen Geist noch in Mutter-Leibe gewidmet/ deinen Ehe-Mann durch Hülffe deines Buhlen / Hansen/ üms Leben bracht/ Mäuse/ Raupen und Läuse gemacht/ auch andere Unthaten mehr verübt und begangen. Gleich wie du nun wohl gethan/ daß du alle deine Missethaten (wie wir hoffen) angesaget/ und von dienen Hertzen loßgebeichtet hast/ üm dein Gewissen dadurch zuerleichtern: also zweiffeln wir / die Gerichts-Persohnen/ gantz nicht/ du werdest/ wie du dich gutwillig anerkläret/ zugesagt und versprochen/ solche deine Urgicht/ welche dir ietzo von Wort zu Wort deutlich wieder vorgelesen werden soll/ nochmahls wiederholen / bejahen und bestätigen. Drauf antwortete Dieselbe / Sie hätte einmahl ihr Bekäntniß gethan/ und ihr Gewissen erleichtert/ dabey wolte sie beständig verbleiben/ und nichts wieder leugnen. Hierauf laß der Actuarius ihre Urgicht gantz deutlich/ und von einen membro zum andern ab/ und ihr vor/ von fol. - biß fol. - daran sie nicht das aller-geringste revocirte/ sondern alles wiederholete und bejahete. Und wie man sie befragte: ob sie noch was darbey zu erinnern hätte/ oder noch hinzu thun wolte? gab sie zur Antwort: sie hätte nichts darbey zu erinnern/ denn es wäre alles wahr/ und also ergangen/ wie niedergeschrieben worden. Nur dieses wolte sie noch anzeigen: sie hätte kein Geistlich Lieb singen/ vielweniger in der Bibel/ noch auch in einem Gebeth-Buche lesen dürffen/ sondern Hans der Buhle hätte ihr solches hart verbothen/ und eingeleget/ sagende: Er sey der Heiligen Schrifft gram/ und müste sie solche nicht üm/ noch bey sich haben. [Vid. Carpzov. d. q. 50. n. 66. Sent. 28.] Ja er hätte begehret/ sie solte kein Vater Unser bethen/ sondern den Teufel nennen und anruffen/ daß er ihr bringen und bescheren möchte/ was sie nöthig hätte. (Sentent. 23.) Es wäre ein unseliger Dienst/ dem bösen Geist zu Geboth zustehen! Weiters hätte sie nichts zu sagen/ bath nur daß die Herren Geistliche zu ihr kommen/ und mit ihr bethen möchten/ denn sie sorgete/ es dürfte sonst der Teufel sie wieder anfechten und plagen/ wolte sich gerne wiederum zu GOtt bekehren/ und ihre Straffe willig und getuldig ausstehen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 434. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/450>, abgerufen am 23.11.2024.