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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Der merckwürdigsten Sachen und Wörter.

[Spaltenumbruch]
AEhren Büschel/ dadurch die Warheit bey den alten Teutschen bezeuget p. 84.
Abyßiner Königs Gerichts-Platz 20. wie sie ihre Gefangene tractiren 682. Abexyner brennen sich vier Zeichen ins Gesichte 906.
H. Abendmahl wenn es den armen Sündern zu reichen 450.
Abdecker und Scharffrichter zweyerley 569. jene seynd zwar nicht infames, laboriren doch majori macula, als diese 570. seq.
Abschneiden der Nasen und Ohren/ 930. seqq. Ob mit guten Gewissen geschehen könne 913. seq. Vor Zeiten sehr gemein gewesen 930. seq. Exempel unterschiedener/ und in welchen delictis, ibid. seqq. Was zu thun / wenn einer keine Ohren mehr hätte? 936.
Acht-Gerichte. 39. seqq.
Acker-Gerichte. 52.
Acker-Streit die alten Alemannen durch den Kampff entschieden. 82.
Acker-Bau/ wer denselben verlässet/ zu bestraffen. 742.
Actuarius, dessen Beschreibung. 471. Sie hiessen bey den alten Francken Cancellarii, Notarii, Gau-Städte[Spaltenumbruch] und Land-Schreiber 472. Ihre Verrichtung in bürgerlichen 472. und peinlichen Sachen. Ihre qualitäten 473. Sollen in allen Gerichten seyn 474. Seind zu weilen fratres ignorantiae 474. Corrumpiren die Acta, ibid. Müssen ad Acta schweren 475. Das soll in Gegenwart der Bürger und Uterthanen geschehen. Ihr Eyd bey peinlichen Gerichten. Seind Personae publicae, 476. Und ist viel an ihnen gelegen. ibid. Wie sie sich insonderhei bey peinlichen Dingen zu verhalten/ ibid. & seqq. Sollen verschwiegen seyn 477. In protocolliren auf alle Umstände genau sehen 240. Die Acta und Protocolla wohl verwahren 478. Ob sie eben creirte Notarii publ. seyn müssen? 478. seqq. Ob der Judex zugleich Actuarius seyn könne? 482. Des Actuarii Protocoll wird mehr geglaubet/ als des Richters blossen Vorgeben 483. Zu Actuarien werden bißweilen Küster und Schulmeister gebraucht. 484. Tenentur partibus ex ignorantia & culpa. ibid. Actuarius kan in continenti des Protocoll ändern. ibid. Confession Rei in Protocol-

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Der merckwürdigsten Sachen und Wörter.

[Spaltenumbruch]
AEhren Büschel/ dadurch die Warheit bey den alten Teutschen bezeuget p. 84.
Abyßiner Königs Gerichts-Platz 20. wie sie ihre Gefangene tractirẽ 682. Abexyner brennen sich vier Zeichen ins Gesichte 906.
H. Abendmahl wenn es den armen Sündern zu reichen 450.
Abdecker und Scharffrichter zweyerley 569. jene seynd zwar nicht infames, laboriren doch majori maculâ, als diese 570. seq.
Abschneiden der Nasen und Ohren/ 930. seqq. Ob mit guten Gewissen geschehen köñe 913. seq. Vor Zeiten sehr gemein gewesen 930. seq. Exempel unterschiedener/ und in welchen delictis, ibid. seqq. Was zu thun / wenn einer keine Ohren mehr hätte? 936.
Acht-Gerichte. 39. seqq.
Acker-Gerichte. 52.
Acker-Streit die alten Alemannen durch den Kampff entschieden. 82.
Acker-Bau/ wer denselben verlässet/ zu bestraffen. 742.
Actuarius, dessen Beschreibung. 471. Sie hiessen bey den alten Francken Cancellarii, Notarii, Gau-Städte[Spaltenumbruch] und Land-Schreiber 472. Ihre Verrichtung in bürgerlichen 472. und peinlichen Sachen. Ihre qualitäten 473. Sollen in allen Gerichten seyn 474. Seind zu weilen fratres ignorantiae 474. Corrumpiren die Acta, ibid. Müssen ad Acta schweren 475. Das soll in Gegenwart der Bürger und Uterthanen geschehen. Ihr Eyd bey peinlichen Gerichten. Seind Personae publicae, 476. Und ist viel an ihnen gelegen. ibid. Wie sie sich insonderhei bey peinlichen Dingen zu verhalten/ ibid. & seqq. Sollen verschwiegen seyn 477. In protocolliren auf alle Umstände genau sehen 240. Die Acta und Protocolla wohl verwahren 478. Ob sie eben creirte Notarii publ. seyn müssen? 478. seqq. Ob der Judex zugleich Actuarius seyn könne? 482. Des Actuarii Protocoll wird mehr geglaubet/ als des Richters blossen Vorgeben 483. Zu Actuarien werden bißweilen Küster und Schulmeister gebraucht. 484. Tenentur partibus ex ignorantiâ & culpa. ibid. Actuarius kan in continenti des Protocoll ändern. ibid. Confession Rei in Protocol-
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[1145] Register Der merckwürdigsten Sachen und Wörter. AEhren Büschel/ dadurch die Warheit bey den alten Teutschen bezeuget p. 84. Abyßiner Königs Gerichts-Platz 20. wie sie ihre Gefangene tractirẽ 682. Abexyner brennen sich vier Zeichen ins Gesichte 906. H. Abendmahl wenn es den armen Sündern zu reichen 450. Abdecker und Scharffrichter zweyerley 569. jene seynd zwar nicht infames, laboriren doch majori maculâ, als diese 570. seq. Abschneiden der Nasen und Ohren/ 930. seqq. Ob mit guten Gewissen geschehen köñe 913. seq. Vor Zeiten sehr gemein gewesen 930. seq. Exempel unterschiedener/ und in welchen delictis, ibid. seqq. Was zu thun / wenn einer keine Ohren mehr hätte? 936. Acht-Gerichte. 39. seqq. Acker-Gerichte. 52. Acker-Streit die alten Alemannen durch den Kampff entschieden. 82. Acker-Bau/ wer denselben verlässet/ zu bestraffen. 742. Actuarius, dessen Beschreibung. 471. Sie hiessen bey den alten Francken Cancellarii, Notarii, Gau-Städte und Land-Schreiber 472. Ihre Verrichtung in bürgerlichen 472. und peinlichen Sachen. Ihre qualitäten 473. Sollen in allen Gerichten seyn 474. Seind zu weilen fratres ignorantiae 474. Corrumpiren die Acta, ibid. Müssen ad Acta schweren 475. Das soll in Gegenwart der Bürger und Uterthanen geschehen. Ihr Eyd bey peinlichen Gerichten. Seind Personae publicae, 476. Und ist viel an ihnen gelegen. ibid. Wie sie sich insonderhei bey peinlichen Dingen zu verhalten/ ibid. & seqq. Sollen verschwiegen seyn 477. In protocolliren auf alle Umstände genau sehen 240. Die Acta und Protocolla wohl verwahren 478. Ob sie eben creirte Notarii publ. seyn müssen? 478. seqq. Ob der Judex zugleich Actuarius seyn könne? 482. Des Actuarii Protocoll wird mehr geglaubet/ als des Richters blossen Vorgeben 483. Zu Actuarien werden bißweilen Küster und Schulmeister gebraucht. 484. Tenentur partibus ex ignorantiâ & culpa. ibid. Actuarius kan in continenti des Protocoll ändern. ibid. Confession Rei in Protocol-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1145>, abgerufen am 25.11.2024.