barbam nutrire, huncque morem a Dionysio accepere, quem barbatum nominaverunt. Add. Strabo, lib. 4.
IX. Die Suevi und Sicambri [alte Geldrische oder Clevische Völcker] haben ebenmäßig lange Hare und Bärte wachsen lassen. Camerar. lib. 1. Medit. c. 35.
X. Etliche wollen zwar/ daß die Longobardi ihren Nahmen von langen Bärten bekommen/ andere führen es her von ihren langen Streit-Axten u. Hellbarten / oder auch gar/ daß es grosse lange Tölpel und Bengel gewesen/ Münster. Cosmograph. lib. 4. fol. 1147. Joh Sithmann, in Spec. Imp. Rom. cap. 2. n. 25. Allein es hat das Wort seinen Ursprung ex dialecto Germanica, von der langen Borden. Philipp. Melanchton, lib. 3. Chron. Joh. Gryph. de Coloss. Weich b. c. 49. n. 3. und haben die Longobarder zwar lange Hare/ aber keine lange Bärte gehabt. Rhetius, lib. 1. tit. 2. pag. 64. Instit. Jur. Publ.
XI. Insonderheit aber findet man/ daß die alten Fränckischen Könige/ und die Printzen vom Geblüthe strack Anfangs/ auch ehe sie noch zur Regierung geschritten/ sich den langen Hare und Bärte beflissen/ um sich dadurch nicht allein ansehnlicher zu praesentiren/ sondern auch von andern unterschieden und erkennet zu werden: Denn lange Haare und grosse Bärte war bey ihnen ein Zeichen der Herrschafft/ kurtze abgeschnittene Haare aber trugen die Unterthanen in signum subjectionis. Aimoinus de Gestis Francor. lib. 2 c 12. Joh. Tilius, lib. 2. de Reb. Gall. Speidel, in Spec. Jur. v. Bart. pag. 111. Zeiler. Epist. 16. pag. 18. Drum sie auch die lange Har und Bärte unter die Reservata Principum mit zehleten ut hoc ipso Reges singulare quid habentes plus sibi Majestatis apud populum acquirerent. Vid. Hottomann. de Jure Regal. capillitii.
XII. Bey denen Teutschen hatten vor Zeiten die Edelleuthe so lange Bärte/ daß sie den halben Leib damit bedencken konten. Thimot. Polus, in lustigen Schau-Platz allerley Personen/ Aemter/ Stände sc. pag. 49. und setzet Christoph Ludwig Dietherr/ in addit. ad Besoldi Thesaur. Pract. voc. radiren pag. 783 daß Hanß Steinigers/ des Raths und Kirchenpflegers in Augspurg Vatter / auch Hauß genant/ einen Bart viertehalb Ellen lang gehabt. Adde c. 1. §. 298. Es soll auch vor diesen in Ungarn ein Soldat wider den Türcken gedienet haben / welcher einen solchen langen Bart gehabt/ daß er sich damit um den Leib aufschürtzen/ wenn er aber solchen auseinander gebreitet/ sich damit bedecken können/ auf welchen er so viel gehalten/ daß/ als der General gebothen/ es solten alle Soldaten die Bärte abnehmen lassen/ dieser lieber sterben/ als solches thun wolten/ hat auch solchen dadurch erhalten. Tob, Magir, Polymnem. Jacob Thomas. Disp. de Barba, Memm. 4. n. 28.
barbam nutrire, huncque morem à Dionysio accepere, quem barbatum nominaverunt. Add. Strabo, lib. 4.
IX. Die Suevi und Sicambri [alte Geldrische oder Clevische Völcker] haben ebenmäßig lange Hare und Bärte wachsen lassen. Camerar. lib. 1. Medit. c. 35.
X. Etliche wollen zwar/ daß die Longobardi ihren Nahmen von langen Bärten bekommen/ andere führen es her von ihren langen Streit-Axten u. Hellbarten / oder auch gar/ daß es grosse lange Tölpel und Bengel gewesen/ Münster. Cosmograph. lib. 4. fol. 1147. Joh Sithmann, in Spec. Imp. Rom. cap. 2. n. 25. Allein es hat das Wort seinen Ursprung ex dialecto Germanica, von der langen Borden. Philipp. Melanchton, lib. 3. Chron. Joh. Gryph. de Coloss. Weich b. c. 49. n. 3. und haben die Longobarder zwar lange Hare/ aber keine lange Bärte gehabt. Rhetius, lib. 1. tit. 2. pag. 64. Instit. Jur. Publ.
XI. Insonderheit aber findet man/ daß die alten Fränckischen Könige/ und die Printzen vom Geblüthe strack Anfangs/ auch ehe sie noch zur Regierung geschritten/ sich den langen Hare und Bärte beflissen/ um sich dadurch nicht allein ansehnlicher zu praesentiren/ sondern auch von andern unterschieden und erkennet zu werden: Denn lange Haare und grosse Bärte war bey ihnen ein Zeichen der Herrschafft/ kurtze abgeschnittene Haare aber trugen die Unterthanen in signum subjectionis. Aimoinus de Gestis Francor. lib. 2 c 12. Joh. Tilius, lib. 2. de Reb. Gall. Speidel, in Spec. Jur. v. Bart. pag. 111. Zeiler. Epist. 16. pag. 18. Drum sie auch die lange Har und Bärte unter die Reservata Principum mit zehleten ut hoc ipso Reges singulare quid habentes plus sibi Majestatis apud populum acquirerent. Vid. Hottomann. de Jure Regal. capillitii.
XII. Bey denen Teutschen hatten vor Zeiten die Edelleuthe so lange Bärte/ daß sie den halben Leib damit bedencken konten. Thimot. Polus, in lustigen Schau-Platz allerley Personen/ Aemter/ Stände sc. pag. 49. und setzet Christoph Ludwig Dietherr/ in addit. ad Besoldi Thesaur. Pract. voc. radiren pag. 783 daß Hanß Steinigers/ des Raths und Kirchenpflegers in Augspurg Vatter / auch Hauß genant/ einen Bart viertehalb Ellen lang gehabt. Adde c. 1. §. 298. Es soll auch vor diesen in Ungarn ein Soldat wider den Türcken gedienet haben / welcher einen solchen langen Bart gehabt/ daß er sich damit um den Leib aufschürtzen/ wenn er aber solchen auseinander gebreitet/ sich damit bedecken können/ auf welchen er so viel gehalten/ daß/ als der General gebothen/ es solten alle Soldaten die Bärte abnehmen lassen/ dieser lieber sterben/ als solches thun wolten/ hat auch solchen dadurch erhalten. Tob, Magir, Polymnem. Jacob Thomas. Disp. de Barba, Memm. 4. n. 28.
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barbam nutrire, huncque morem à Dionysio accepere, quem barbatum nominaverunt. Add. Strabo, lib. 4.</p><p>IX. Die Suevi und Sicambri [alte Geldrische oder Clevische Völcker] haben ebenmäßig lange Hare und Bärte wachsen lassen. Camerar. lib. 1. Medit. c. 35.</p><p>X. Etliche wollen zwar/ daß die Longobardi ihren Nahmen von langen Bärten bekommen/ andere führen es her von ihren langen Streit-Axten u. Hellbarten / oder auch gar/ daß es grosse lange Tölpel und Bengel gewesen/ Münster. Cosmograph. lib. 4. fol. 1147. Joh Sithmann, in Spec. Imp. Rom. cap. 2. n. 25. Allein es hat das Wort seinen Ursprung ex dialecto Germanica, von der langen Borden. Philipp. Melanchton, lib. 3. Chron. Joh. Gryph. de Coloss. Weich b. c. 49. n. 3. und haben die Longobarder zwar lange Hare/ aber keine lange Bärte gehabt. Rhetius, lib. 1. tit. 2. pag. 64. Instit. Jur. Publ.</p><p>XI. Insonderheit aber findet man/ daß die alten Fränckischen Könige/ und die Printzen vom Geblüthe strack Anfangs/ auch ehe sie noch zur Regierung geschritten/ sich den langen Hare und Bärte beflissen/ um sich dadurch nicht allein ansehnlicher zu praesentiren/ sondern auch von andern unterschieden und erkennet zu werden: Denn lange Haare und grosse Bärte war bey ihnen ein Zeichen der Herrschafft/ kurtze abgeschnittene Haare aber trugen die Unterthanen in signum subjectionis. Aimoinus de Gestis Francor. lib. 2 c 12. Joh. Tilius, lib. 2. de Reb. Gall. Speidel, in Spec. Jur. v. Bart. pag. 111. Zeiler. Epist. 16. pag. 18. Drum sie auch die lange Har und Bärte unter die Reservata Principum mit zehleten ut hoc ipso Reges singulare quid habentes plus sibi Majestatis apud populum acquirerent. Vid. Hottomann. de Jure Regal. capillitii.</p><p>XII. Bey denen Teutschen hatten vor Zeiten die Edelleuthe so lange Bärte/ daß sie den halben Leib damit bedencken konten. Thimot. Polus, in lustigen Schau-Platz allerley Personen/ Aemter/ Stände sc. pag. 49. und setzet Christoph Ludwig Dietherr/ in addit. ad Besoldi Thesaur. Pract. voc. radiren pag. 783 daß Hanß Steinigers/ des Raths und Kirchenpflegers in Augspurg Vatter / auch Hauß genant/ einen Bart viertehalb Ellen lang gehabt. Adde c. 1. §. 298. Es soll auch vor diesen in Ungarn ein Soldat wider den Türcken gedienet haben / welcher einen solchen langen Bart gehabt/ daß er sich damit um den Leib aufschürtzen/ wenn er aber solchen auseinander gebreitet/ sich damit bedecken können/ auf welchen er so viel gehalten/ daß/ als der General gebothen/ es solten alle Soldaten die Bärte abnehmen lassen/ dieser lieber sterben/ als solches thun wolten/ hat auch solchen dadurch erhalten. Tob, Magir, Polymnem. Jacob Thomas. Disp. de Barba, Memm. 4. n. 28.
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barbam nutrire, huncque morem à Dionysio accepere, quem barbatum nominaverunt. Add. Strabo, lib. 4.
IX. Die Suevi und Sicambri [alte Geldrische oder Clevische Völcker] haben ebenmäßig lange Hare und Bärte wachsen lassen. Camerar. lib. 1. Medit. c. 35.
X. Etliche wollen zwar/ daß die Longobardi ihren Nahmen von langen Bärten bekommen/ andere führen es her von ihren langen Streit-Axten u. Hellbarten / oder auch gar/ daß es grosse lange Tölpel und Bengel gewesen/ Münster. Cosmograph. lib. 4. fol. 1147. Joh Sithmann, in Spec. Imp. Rom. cap. 2. n. 25. Allein es hat das Wort seinen Ursprung ex dialecto Germanica, von der langen Borden. Philipp. Melanchton, lib. 3. Chron. Joh. Gryph. de Coloss. Weich b. c. 49. n. 3. und haben die Longobarder zwar lange Hare/ aber keine lange Bärte gehabt. Rhetius, lib. 1. tit. 2. pag. 64. Instit. Jur. Publ.
XI. Insonderheit aber findet man/ daß die alten Fränckischen Könige/ und die Printzen vom Geblüthe strack Anfangs/ auch ehe sie noch zur Regierung geschritten/ sich den langen Hare und Bärte beflissen/ um sich dadurch nicht allein ansehnlicher zu praesentiren/ sondern auch von andern unterschieden und erkennet zu werden: Denn lange Haare und grosse Bärte war bey ihnen ein Zeichen der Herrschafft/ kurtze abgeschnittene Haare aber trugen die Unterthanen in signum subjectionis. Aimoinus de Gestis Francor. lib. 2 c 12. Joh. Tilius, lib. 2. de Reb. Gall. Speidel, in Spec. Jur. v. Bart. pag. 111. Zeiler. Epist. 16. pag. 18. Drum sie auch die lange Har und Bärte unter die Reservata Principum mit zehleten ut hoc ipso Reges singulare quid habentes plus sibi Majestatis apud populum acquirerent. Vid. Hottomann. de Jure Regal. capillitii.
XII. Bey denen Teutschen hatten vor Zeiten die Edelleuthe so lange Bärte/ daß sie den halben Leib damit bedencken konten. Thimot. Polus, in lustigen Schau-Platz allerley Personen/ Aemter/ Stände sc. pag. 49. und setzet Christoph Ludwig Dietherr/ in addit. ad Besoldi Thesaur. Pract. voc. radiren pag. 783 daß Hanß Steinigers/ des Raths und Kirchenpflegers in Augspurg Vatter / auch Hauß genant/ einen Bart viertehalb Ellen lang gehabt. Adde c. 1. §. 298. Es soll auch vor diesen in Ungarn ein Soldat wider den Türcken gedienet haben / welcher einen solchen langen Bart gehabt/ daß er sich damit um den Leib aufschürtzen/ wenn er aber solchen auseinander gebreitet/ sich damit bedecken können/ auf welchen er so viel gehalten/ daß/ als der General gebothen/ es solten alle Soldaten die Bärte abnehmen lassen/ dieser lieber sterben/ als solches thun wolten/ hat auch solchen dadurch erhalten. Tob, Magir, Polymnem. Jacob Thomas. Disp. de Barba, Memm. 4. n. 28.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1097. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1103>, abgerufen am 16.02.2025.
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