VI. St. Andreas Cretensis, ein Mönch/ welcher die Bilder nicht verehren wollen / hat/ als nach vielen Schlägen ihm ein Bein abgelöset worden/ drüber seinem Geist aufgegeben.
D. Casp. Sagittar. de Martyr. cruciat. 16. p. 190.
add.
Ant. Gallon. eo d. tract. pag. c. 16. p. 160.
Allwo noch mehr Exempel zufinden. Man hat auch wohl denen Märtyrern Löcher durch die Füsse gebohret/ Stricke durchhin gezogen/ und sie daran über Stock und Stein geschleppet.
Idem Sagittar. d. tr. p. 189. n. 80.
VII. Ausidius Cassius ließ denen entlauffenen Soldaten/ wenn er sie wieder bekahm/ Hände und Füsse abhauen/ und wolte lieber/ daß sie andern zum Exempel elendiglich leben/ als strack ümgebracht werden möchten.
Ayala, lib. 3. de jure & offic. bellic. cap. 12. in fin.
VIII. Ja es wurden auch wohl solche Feldflüchtige und andere Deserteurs mit Lähmung der Kniescheiben/ Knieröhren/ Waden und Spanadern gestraff.
Gallican. in Cassio, cap. 4. Julianus, in orat. apud Marcellinum lib. 23. pag. 247.
IX. Die Persische Könige hatten 800. gefangene Griechen am Leibe übel zerstümmelt / auch theils Hände und Füsse/ theils Nasen und Ohren abschneiden lassen. Denen aber/ so in ein und anderer Kunst und Manufactur excellirten/ wurde dasjenige Glied/ so sie darzu nothwendig gebrauchten/ gelassen/ doch das äusserste an den andern Gliedern beschnitten. Welche Alexander M. nachdem er die Perser überwunden/ und diese Griechen in so miserablen Zustand angetroffen/ alle loß gelassen/ und ihnen Freyheit ertheilet.
Diodor. Siculus, in anno 6. Alex. lib. 17.
X. Bey den alten Francken ist die Straffe der Abhauung eines Fusses auch gebräuchlich gewesen/ wie aus den Worten/ so in Käyser Caroli Magni Capitulari 3. an. 813. cap. 19. stehen/ abzunehmen: Si quis hominis Franci curtem infregerit, solidos sex componat, in Dominico solidos quatuor, suam manum, aut suum pedem, aut suum oculum pro quarta parte de sua Leode.
VI. St. Andreas Cretensis, ein Mönch/ welcher die Bilder nicht verehren wollen / hat/ als nach vielen Schlägen ihm ein Bein abgelöset worden/ drüber seinem Geist aufgegeben.
D. Casp. Sagittar. de Martyr. cruciat. 16. p. 190.
add.
Ant. Gallon. eo d. tract. pag. c. 16. p. 160.
Allwo noch mehr Exempel zufinden. Man hat auch wohl denen Märtyrern Löcher durch die Füsse gebohret/ Stricke durchhin gezogen/ und sie daran über Stock und Stein geschleppet.
Idem Sagittar. d. tr. p. 189. n. 80.
VII. Ausidius Cassius ließ denen entlauffenen Soldaten/ wenn er sie wieder bekahm/ Hände und Füsse abhauen/ und wolte lieber/ daß sie andern zum Exempel elendiglich leben/ als strack ümgebracht werden möchten.
Ayala, lib. 3. de jure & offic. bellic. cap. 12. in fin.
VIII. Ja es wurden auch wohl solche Feldflüchtige und andere Deserteurs mit Lähmung der Kniescheiben/ Knieröhren/ Waden und Spanadern gestraff.
Gallican. in Cassio, cap. 4. Julianus, in orat. apud Marcellinum lib. 23. pag. 247.
IX. Die Persische Könige hatten 800. gefangene Griechen am Leibe übel zerstümmelt / auch theils Hände und Füsse/ theils Nasen und Ohren abschneiden lassen. Denen aber/ so in ein und anderer Kunst und Manufactur excellirten/ wurde dasjenige Glied/ so sie darzu nothwendig gebrauchten/ gelassen/ doch das äusserste an den andern Gliedern beschnitten. Welche Alexander M. nachdem er die Perser überwunden/ und diese Griechen in so miserablen Zustand angetroffen/ alle loß gelassen/ und ihnen Freyheit ertheilet.
Diodor. Siculus, in anno 6. Alex. lib. 17.
X. Bey den alten Francken ist die Straffe der Abhauung eines Fusses auch gebräuchlich gewesen/ wie aus den Worten/ so in Käyser Caroli Magni Capitulari 3. an. 813. cap. 19. stehen/ abzunehmen: Si quis hominis Franci curtem infregerit, solidos sex componat, in Dominico solidos quatuor, suam manum, aut suum pedem, aut suum oculum pro quarta parte de sua Leode.
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VI. St. Andreas Cretensis, ein Mönch/ welcher die Bilder nicht verehren wollen / hat/ als nach vielen Schlägen ihm ein Bein abgelöset worden/ drüber seinem Geist aufgegeben.
D. Casp. Sagittar. de Martyr. cruciat. 16. p. 190.
add.
Ant. Gallon. eo d. tract. pag. c. 16. p. 160.
Allwo noch mehr Exempel zufinden. Man hat auch wohl denen Märtyrern Löcher durch die Füsse gebohret/ Stricke durchhin gezogen/ und sie daran über Stock und Stein geschleppet.
Idem Sagittar. d. tr. p. 189. n. 80.
VII. Ausidius Cassius ließ denen entlauffenen Soldaten/ wenn er sie wieder bekahm/ Hände und Füsse abhauen/ und wolte lieber/ daß sie andern zum Exempel elendiglich leben/ als strack ümgebracht werden möchten.
Ayala, lib. 3. de jure & offic. bellic. cap. 12. in fin.
VIII. Ja es wurden auch wohl solche Feldflüchtige und andere Deserteurs mit Lähmung der Kniescheiben/ Knieröhren/ Waden und Spanadern gestraff.
Gallican. in Cassio, cap. 4. Julianus, in orat. apud Marcellinum lib. 23. pag. 247.
IX. Die Persische Könige hatten 800. gefangene Griechen am Leibe übel zerstümmelt / auch theils Hände und Füsse/ theils Nasen und Ohren abschneiden lassen. Denen aber/ so in ein und anderer Kunst und Manufactur excellirten/ wurde dasjenige Glied/ so sie darzu nothwendig gebrauchten/ gelassen/ doch das äusserste an den andern Gliedern beschnitten. Welche Alexander M. nachdem er die Perser überwunden/ und diese Griechen in so miserablen Zustand angetroffen/ alle loß gelassen/ und ihnen Freyheit ertheilet.
Diodor. Siculus, in anno 6. Alex. lib. 17.
X. Bey den alten Francken ist die Straffe der Abhauung eines Fusses auch gebräuchlich gewesen/ wie aus den Worten/ so in Käyser Caroli Magni Capitulari 3. an. 813. cap. 19. stehen/ abzunehmen: Si quis hominis Franci curtem infregerit, solidos sex componat, in Dominico solidos quatuor, suam manum, aut suum pedem, aut suum oculum pro quarta parte de sua Leode.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1075. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1081>, abgerufen am 22.11.2024.
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