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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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weile ein ander Sclav ein stück von einem Strick/ einen Farren-Schwantz/ oder einen Prügel nimmet / und aus allen seinen Kräfften auf die Fus Sohlen des leidenden Sclaven zuschlägt. Wann aber dieser Sclav/ welcher schläget/ heucheln wil/ und die Streiche nicht starck anbringet/ so muß er eben diese Straffe ausstehen/ die Schläge aber sind an keine gewisse Zahl gebunden. Insgemein aber sind es funfzig / achzig/ hundert/ hundert und funfzig. Wenn sich aber dieselbe auf 200. erstrecken/ so ist die Fuß-Sohle des Leidenden dergestalt zerquetschet/ daß man dieselbe aufschneiden/ und das Blut heraus lassen muß/ woran er denn unsägliche Schmertzen ausstehet/ daß er etliche Tage lang weder gehen noch stehen kan. Wenn man aber dieses aufschneiden unterlässet/ schläget der kalte Brand darzu/ und muß der Mensche sterben. Diejenige/ denen man vier oder fünfhundert Streiche giebt/ sterben insgemein aus Mattigkeit mitten in währender Straffe.

Allaiin Manesson Mallet, in Beschreibung des gantzen Welt-Kreyses/ part. 3. von Africa, pag. 12. & 13.

II. In Indien werden gleichfals die Knechte also geftraffet.

Georg Andersen/ in der Oriental. Reise-Beschreibung l. 1. c. 24. p. 39.

III. In Persien stäupet man die Knaben in der Schule nicht mit Ruthen/ sondern werden mit Stecken geschlagen. Ist aber das Verbrechen groß/ müssen ihrer zwey dem Verbrecher die Füsse mit einen Riemen an einen Stecken bin den/ und dem Praeceptori fürhalten/ welcher etzliche starcke Schläge auf die Fuß-Sohlen thut.

IV. Es werden aber mit obgeaachter Straffe nicht allein die Sclaven/ sondern auch andere Delinquenten in Türckey/ und sonderlich diejenige beleget/ welche in Brod/ Fleisch und Korn mit Gewicht oder Maß fälschlich umgangen.

Erasm. Francisci, in Neu-Polirten Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. Disc. 8. pag. 404. & seqq.

V. In Sina schläget man die Diebe auf das Dicke an den Waden grausamlich/ und leget sie an die Erden aufs Angesicht nieder. Ferner bindet man ihnen die Hände auf den Rücken mit höltzernen Bretern vier Finger breit/ und eines Fingers dick / die im Wasser geweicht sind/ zu Vermehrung ihrer Pein. Zween Hencker verrichten dieses zugleich an einem Ubelthäter/ ein jeder schläget auf jeden Schenckel so greulich/ daß nach sechs Streichen die elenden Menschen auf den Füssen nicht mehr stehen können. In funfzig Streichen aber beglebt es sich oft / daß sie sterben/ und büsset also der mehrere Theil das Leben ein. Idem d. Op. pag. 408.

weile ein ander Sclav ein stück von einem Strick/ einẽ Farren-Schwantz/ oder einen Prügel nimmet / und aus allen seinen Kräfften auf die Fus Sohlen des leidenden Sclaven zuschlägt. Wann aber dieser Sclav/ welcher schläget/ heucheln wil/ und die Streiche nicht starck anbringet/ so muß er eben diese Straffe ausstehen/ die Schläge aber sind an keine gewisse Zahl gebunden. Insgemein aber sind es funfzig / achzig/ hundert/ hundert und funfzig. Wenn sich aber dieselbe auf 200. erstrecken/ so ist die Fuß-Sohle des Leidenden dergestalt zerquetschet/ daß man dieselbe aufschneiden/ und das Blut heraus lassen muß/ woran er denn unsägliche Schmertzen ausstehet/ daß er etliche Tage lang weder gehen noch stehen kan. Wenn man aber dieses aufschneiden unterlässet/ schläget der kalte Brand darzu/ und muß der Mensche sterben. Diejenige/ denen man vier oder fünfhundert Streiche giebt/ sterben insgemein aus Mattigkeit mitten in währender Straffe.

Allaiin Manesson Mallet, in Beschreibung des gantzen Welt-Kreyses/ part. 3. von Africa, pag. 12. & 13.

II. In Indien werden gleichfals die Knechte also geftraffet.

Georg Andersen/ in der Oriental. Reise-Beschreibung l. 1. c. 24. p. 39.

III. In Persien stäupet man die Knaben in der Schule nicht mit Ruthen/ sondern werden mit Stecken geschlagen. Ist aber das Verbrechen groß/ müssen ihrer zwey dem Verbrecher die Füsse mit einen Riemen an einen Stecken bin den/ und dem Praeceptori fürhalten/ welcher etzliche starcke Schläge auf die Fuß-Sohlen thut.

IV. Es werden aber mit obgeaachter Straffe nicht allein die Sclaven/ sondern auch andere Delinquenten in Türckey/ und sonderlich diejenige beleget/ welche in Brod/ Fleisch und Korn mit Gewicht oder Maß fälschlich umgangen.

Erasm. Francisci, in Neu-Polirten Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. Disc. 8. pag. 404. & seqq.

V. In Sina schläget man die Diebe auf das Dicke an den Waden grausamlich/ und leget sie an die Erden aufs Angesicht nieder. Ferner bindet man ihnen die Hände auf den Rücken mit höltzernen Bretern vier Finger breit/ und eines Fingers dick / die im Wasser geweicht sind/ zu Vermehrung ihrer Pein. Zween Hencker verrichten dieses zugleich an einem Ubelthäter/ ein jeder schläget auf jeden Schenckel so greulich/ daß nach sechs Streichen die elenden Menschen auf den Füssen nicht mehr stehen können. In funfzig Streichen aber beglebt es sich oft / daß sie sterben/ und büsset also der mehrere Theil das Leben ein. Idem d. Op. pag. 408.

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        <p>V. In Sina schläget man die Diebe auf das Dicke an den Waden grausamlich/ und                      leget sie an die Erden aufs Angesicht nieder. Ferner bindet man ihnen die Hände                      auf den Rücken mit höltzernen Bretern vier Finger breit/ und eines Fingers dick                     / die im Wasser geweicht sind/ zu Vermehrung ihrer Pein. Zween Hencker                      verrichten dieses zugleich an einem Ubelthäter/ ein jeder schläget auf jeden                      Schenckel so greulich/ daß nach sechs Streichen die elenden Menschen auf den                      Füssen nicht mehr stehen können. In funfzig Streichen aber beglebt es sich oft /                      daß sie sterben/ und büsset also der mehrere Theil das Leben ein. Idem d. Op.                      pag. 408.</p>
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[1071/1077] weile ein ander Sclav ein stück von einem Strick/ einẽ Farren-Schwantz/ oder einen Prügel nimmet / und aus allen seinen Kräfften auf die Fus Sohlen des leidenden Sclaven zuschlägt. Wann aber dieser Sclav/ welcher schläget/ heucheln wil/ und die Streiche nicht starck anbringet/ so muß er eben diese Straffe ausstehen/ die Schläge aber sind an keine gewisse Zahl gebunden. Insgemein aber sind es funfzig / achzig/ hundert/ hundert und funfzig. Wenn sich aber dieselbe auf 200. erstrecken/ so ist die Fuß-Sohle des Leidenden dergestalt zerquetschet/ daß man dieselbe aufschneiden/ und das Blut heraus lassen muß/ woran er denn unsägliche Schmertzen ausstehet/ daß er etliche Tage lang weder gehen noch stehen kan. Wenn man aber dieses aufschneiden unterlässet/ schläget der kalte Brand darzu/ und muß der Mensche sterben. Diejenige/ denen man vier oder fünfhundert Streiche giebt/ sterben insgemein aus Mattigkeit mitten in währender Straffe. Allaiin Manesson Mallet, in Beschreibung des gantzen Welt-Kreyses/ part. 3. von Africa, pag. 12. & 13. II. In Indien werden gleichfals die Knechte also geftraffet. Georg Andersen/ in der Oriental. Reise-Beschreibung l. 1. c. 24. p. 39. III. In Persien stäupet man die Knaben in der Schule nicht mit Ruthen/ sondern werden mit Stecken geschlagen. Ist aber das Verbrechen groß/ müssen ihrer zwey dem Verbrecher die Füsse mit einen Riemen an einen Stecken bin den/ und dem Praeceptori fürhalten/ welcher etzliche starcke Schläge auf die Fuß-Sohlen thut. IV. Es werden aber mit obgeaachter Straffe nicht allein die Sclaven/ sondern auch andere Delinquenten in Türckey/ und sonderlich diejenige beleget/ welche in Brod/ Fleisch und Korn mit Gewicht oder Maß fälschlich umgangen. Erasm. Francisci, in Neu-Polirten Kunst- und Sitten-Spiegel lib. 2. Disc. 8. pag. 404. & seqq. V. In Sina schläget man die Diebe auf das Dicke an den Waden grausamlich/ und leget sie an die Erden aufs Angesicht nieder. Ferner bindet man ihnen die Hände auf den Rücken mit höltzernen Bretern vier Finger breit/ und eines Fingers dick / die im Wasser geweicht sind/ zu Vermehrung ihrer Pein. Zween Hencker verrichten dieses zugleich an einem Ubelthäter/ ein jeder schläget auf jeden Schenckel so greulich/ daß nach sechs Streichen die elenden Menschen auf den Füssen nicht mehr stehen können. In funfzig Streichen aber beglebt es sich oft / daß sie sterben/ und büsset also der mehrere Theil das Leben ein. Idem d. Op. pag. 408.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1071. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1077>, abgerufen am 22.11.2024.