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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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XXXIV. Wenn man vor alters einander die Hände eingeschlagen/ ist dadurch angedeutet worden/ daß man auf Treu und Glauben gehandelt habe/ oder es aufrichtig meine. Coel. Rhodigin. lib. 4. antiq. Lect. cap. 3. Wie denn solches bey den Persern vor eine feste Verknüpffung der Bündnisse gehalten wurde.

Diodor. Sicul. lib. 16. c. 10. Speidel. in spec. jur. v. Hand. pag. 562.

Indem man davor hielt/ es wäre etwas Göttliches oder Heiliges in der rechten Hand enthalten. Plin. lib. 11. c. 45. Alex. ab Alexandr. Gen. dier. lib. 2. c. 19. pag 211. ibiq; Traquell. in notis, lit. S. & t. Item Liv. lib. 1. dec. 1. ubi agit de Numa Pompilio, qui sedem fidei in dextris sacratam collocabat. Hinc Ovid. lib. 16. Metamorph.

Ut pignus fidei dextras utrasq; poposcit,

Inter seq; datas junxit ---

Drum auch/ als Jehu den Jonadab antraff/ fragte er ihn: Ist dein Hertz richtig / wie mein Hertz gegen deinem Hertzen? Und solches Jonadab mit einem Ja bestetigte; So begehrte Jehu/ daß er ihm die Hand geben solte/ wie im 2. Buch der Könige c. 10. v. 14. & 15. zu lesen. Und ist noch heut zu Tage üblich / daß man nach getroffener Abrede und Vergleich einander die Hände darschlägt. Drum auch in solchen Contracten gemeiniglich von den Notarien die Worte pflegen mit inseriret zu werden. Und haben es mit Hand-gegebener Treu einander zugesaget.

Speidel. d loco pag. 562. col. 2.

XXXV. Es wird ferner durch die rechte Hand das ewige Leben/ und durch die lincke die ewige Verdamnis angezeiget.

idem ibid.

Item die Autorität/ Macht und Gewalt der Könige/ Fürsten und Herren verstandenn. Pomponius in L. 2. in pr. ff. de Orig. Jur. Hinc illud Ovidii: an nescis longas Regibus esse manus? Grosse Herren haben lange Hände/ und können weit reichen. Wie denn auch bey geringern Personen manus so viel/ als potestas bedeutet/ so wohl in der Heil. Schrifft/ Genes. c. 16. v. 6. da Abraham zu seinem Weibe Sara sagte: Deine Magd Hagar ist in deiner Hand [i. e. unter deiner Gewalt.] Mache mit ihr/ wie du wilt; als auch in Prophanis, Vide §. 1. Inst. de libert. L. 4. ff. de J. & Jure L. pen. C. de furt. & serv. corrupt. Die Römer gebrauchten sich gleichfals der Hand bey der manumission, oder Freylassung der leibeigenen Knechte/ wenn sie solchen beym Kopf/ oder andern Theil des Leibes

XXXIV. Wenn man vor alters einander die Hände eingeschlagen/ ist dadurch angedeutet worden/ daß man auf Treu und Glauben gehandelt habe/ oder es aufrichtig meine. Coel. Rhodigin. lib. 4. antiq. Lect. cap. 3. Wie denn solches bey den Persern vor eine feste Verknüpffung der Bündnisse gehalten wurde.

Diodor. Sicul. lib. 16. c. 10. Speidel. in spec. jur. v. Hand. pag. 562.

Indem man davor hielt/ es wäre etwas Göttliches oder Heiliges in der rechten Hand enthalten. Plin. lib. 11. c. 45. Alex. ab Alexandr. Gen. dier. lib. 2. c. 19. pag 211. ibiq; Traquell. in notis, lit. S. & t. Item Liv. lib. 1. dec. 1. ubi agit de Numa Pompilio, qui sedem fidei in dextris sacratàm collocabat. Hinc Ovid. lib. 16. Metamorph.

Ut pignus fidei dextras utrasq; poposcit,

Inter seq; datas junxit ---

Drum auch/ als Jehu den Jonadab antraff/ fragte er ihn: Ist dein Hertz richtig / wie mein Hertz gegen deinem Hertzen? Und solches Jonadab mit einem Ja bestetigte; So begehrte Jehu/ daß er ihm die Hand geben solte/ wie im 2. Buch der Könige c. 10. v. 14. & 15. zu lesen. Und ist noch heut zu Tage üblich / daß man nach getroffener Abrede und Vergleich einander die Hände darschlägt. Drum auch in solchen Contracten gemeiniglich von den Notarien die Worte pflegen mit inseriret zu werden. Und haben es mit Hand-gegebener Treu einander zugesaget.

Speidel. d loco pag. 562. col. 2.

XXXV. Es wird ferner durch die rechte Hand das ewige Leben/ und durch die lincke die ewige Verdamnis angezeiget.

idem ibid.

Item die Autorität/ Macht und Gewalt der Könige/ Fürsten und Herren verstandenn. Pomponius in L. 2. in pr. ff. de Orig. Jur. Hinc illud Ovidii: an nescis longas Regibus esse manus? Grosse Herren haben lange Hände/ und können weit reichen. Wie denn auch bey geringern Personen manus so viel/ als potestas bedeutet/ so wohl in der Heil. Schrifft/ Genes. c. 16. v. 6. da Abraham zu seinem Weibe Sara sagte: Deine Magd Hagar ist in deiner Hand [i. e. unter deiner Gewalt.] Mache mit ihr/ wie du wilt; als auch in Prophanis, Vide §. 1. Inst. de libert. L. 4. ff. de J. & Jure L. pen. C. de furt. & serv. corrupt. Die Römer gebrauchten sich gleichfals der Hand bey der manumission, oder Freylassung der leibeigenen Knechte/ wenn sie solchen beym Kopf/ oder andern Theil des Leibes

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        <p>XXXIV. Wenn man vor alters einander die Hände eingeschlagen/ ist dadurch                      angedeutet worden/ daß man auf Treu und Glauben gehandelt habe/ oder es                      aufrichtig meine. Coel. Rhodigin. lib. 4. antiq. Lect. cap. 3. Wie denn solches                      bey den Persern vor eine feste Verknüpffung der Bündnisse gehalten wurde.</p>
        <p>Diodor. Sicul. lib. 16. c. 10. Speidel. in spec. jur. v. Hand. pag. 562.</p>
        <p>Indem man davor hielt/ es wäre etwas Göttliches oder Heiliges in der rechten                      Hand enthalten. Plin. lib. 11. c. 45. Alex. ab Alexandr. Gen. dier. lib. 2. c.                      19. pag 211. ibiq; Traquell. in notis, lit. S. &amp; t. Item Liv. lib. 1. dec.                      1. ubi agit de Numa Pompilio, qui sedem fidei in dextris sacratàm collocabat.                      Hinc Ovid. lib. 16. Metamorph.</p>
        <p>Ut pignus fidei dextras utrasq; poposcit,</p>
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        <p>Drum auch/ als Jehu den Jonadab antraff/ fragte er ihn: Ist dein Hertz richtig                     / wie mein Hertz gegen deinem Hertzen? Und solches Jonadab mit einem Ja                      bestetigte; So begehrte Jehu/ daß er ihm die Hand geben solte/ wie im 2. Buch                      der Könige c. 10. v. 14. &amp; 15. zu lesen. Und ist noch heut zu Tage üblich /                      daß man nach getroffener Abrede und Vergleich einander die Hände darschlägt.                      Drum auch in solchen Contracten gemeiniglich von den Notarien die Worte pflegen                      mit inseriret zu werden. Und haben es mit Hand-gegebener Treu einander                      zugesaget.</p>
        <p>Speidel. d loco pag. 562. col. 2.</p>
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        <p>idem ibid.</p>
        <p>Item die Autorität/ Macht und Gewalt der Könige/ Fürsten und Herren                      verstandenn. Pomponius in L. 2. in pr. ff. de Orig. Jur. Hinc illud Ovidii: an                      nescis longas Regibus esse manus? Grosse Herren haben lange Hände/ und können                      weit reichen. Wie denn auch bey geringern Personen manus so viel/ als potestas                      bedeutet/ so wohl in der Heil. Schrifft/ Genes. c. 16. v. 6. da Abraham zu                      seinem Weibe Sara sagte: Deine Magd Hagar ist in deiner Hand [i. e. unter deiner                      Gewalt.] Mache mit ihr/ wie du wilt; als auch in Prophanis, Vide §. 1. Inst. de                      libert. L. 4. ff. de J. &amp; Jure L. pen. C. de furt. &amp; serv. corrupt. Die                      Römer gebrauchten sich gleichfals der Hand bey der manumission, oder Freylassung                      der leibeigenen Knechte/ wenn sie solchen beym Kopf/ oder andern Theil des                          Leibes
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[1001/1007] XXXIV. Wenn man vor alters einander die Hände eingeschlagen/ ist dadurch angedeutet worden/ daß man auf Treu und Glauben gehandelt habe/ oder es aufrichtig meine. Coel. Rhodigin. lib. 4. antiq. Lect. cap. 3. Wie denn solches bey den Persern vor eine feste Verknüpffung der Bündnisse gehalten wurde. Diodor. Sicul. lib. 16. c. 10. Speidel. in spec. jur. v. Hand. pag. 562. Indem man davor hielt/ es wäre etwas Göttliches oder Heiliges in der rechten Hand enthalten. Plin. lib. 11. c. 45. Alex. ab Alexandr. Gen. dier. lib. 2. c. 19. pag 211. ibiq; Traquell. in notis, lit. S. & t. Item Liv. lib. 1. dec. 1. ubi agit de Numa Pompilio, qui sedem fidei in dextris sacratàm collocabat. Hinc Ovid. lib. 16. Metamorph. Ut pignus fidei dextras utrasq; poposcit, Inter seq; datas junxit --- Drum auch/ als Jehu den Jonadab antraff/ fragte er ihn: Ist dein Hertz richtig / wie mein Hertz gegen deinem Hertzen? Und solches Jonadab mit einem Ja bestetigte; So begehrte Jehu/ daß er ihm die Hand geben solte/ wie im 2. Buch der Könige c. 10. v. 14. & 15. zu lesen. Und ist noch heut zu Tage üblich / daß man nach getroffener Abrede und Vergleich einander die Hände darschlägt. Drum auch in solchen Contracten gemeiniglich von den Notarien die Worte pflegen mit inseriret zu werden. Und haben es mit Hand-gegebener Treu einander zugesaget. Speidel. d loco pag. 562. col. 2. XXXV. Es wird ferner durch die rechte Hand das ewige Leben/ und durch die lincke die ewige Verdamnis angezeiget. idem ibid. Item die Autorität/ Macht und Gewalt der Könige/ Fürsten und Herren verstandenn. Pomponius in L. 2. in pr. ff. de Orig. Jur. Hinc illud Ovidii: an nescis longas Regibus esse manus? Grosse Herren haben lange Hände/ und können weit reichen. Wie denn auch bey geringern Personen manus so viel/ als potestas bedeutet/ so wohl in der Heil. Schrifft/ Genes. c. 16. v. 6. da Abraham zu seinem Weibe Sara sagte: Deine Magd Hagar ist in deiner Hand [i. e. unter deiner Gewalt.] Mache mit ihr/ wie du wilt; als auch in Prophanis, Vide §. 1. Inst. de libert. L. 4. ff. de J. & Jure L. pen. C. de furt. & serv. corrupt. Die Römer gebrauchten sich gleichfals der Hand bey der manumission, oder Freylassung der leibeigenen Knechte/ wenn sie solchen beym Kopf/ oder andern Theil des Leibes

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1001. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1007>, abgerufen am 25.11.2024.