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Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.

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der bißhero unterschlagen, zulänglich nicht zu entschuldigen vermag, und deßhalb, seinem, von dem Magistrat zu Halle . . . auf einige Tausend Thlr., angegebenen Vermögen nach, weilen es res pessimi exempli, mit Nachdruck wohl angesehen werden mag, damit dergleichen falsa künfftig nach bleiben, und die von denen Innungen außgefertigte richtige Lehr Brieffe, bey außwärtigen Innungen nicht decrediret werden mögen,

Daß dannenhero diese Sache gegen Zweyhundert Thlr. welche der Denunciatus Johann Diez zur General-Straff Casse zu erlegen schuldig, wohl aufgehoben und aboliret werden könne, jedoch wäre Denunciatus dabey zugleich dahin anzuhalten, daß Er der Innung die für Christian Meissels Lehr Briefs empfangene 11. Thlr. heraus, die für Joh. Carl Garthoffs falschen Lehr Briefs empfangene 6. Thlr. aber diesem zurückgeben, der Obermeister Stelle künfftig sich enthalten, und nicht weniger die aufgegangene Untersuchungs Kosten bezahlen müße.
Von Rechts wegen . . ."



Berlin, 24. Juni 1726. Dekret für Dietz, der sich innerhalb acht Tagen erklären solle, ob er 200 Taler zur Strafkasse zahlen, die für die falschen Lehr-Briefe empfangenen Gelder zurückgeben und die Untersuchungskosten erstatten wolle, alsdann solle er abolitionem haben. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O.



Halle, 6. Juli 1726. Dietz erklärt sich dem Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gericht gegenüber bereit, die ihm auferlegte Strafe von 200 Talern zu zahlen. Original. A. a. O.

". . . erbiethe mich die zweyhundert Thaler zu zahlen, mit allerunterthänigster Bitte . . . an den hiesigen Magistrat reskribiren zu laßen,

Daß ich vollkommen restituirt, an meinem guten Leimuth von Niemanden gekränckt und in meine Ehren Ämpter wieder eingesetzt seyn solle, besonders aber meiner Oberältsten OberMeister Stelle mich wieder solle zu erfreuen haben, biß ich bey der Barbier Innunge meine Rechnung in Beysein eines Deputirten aus den Magistrat den mir dazu erbitten will, abgelegt und justificirt habe.

der bißhero unterschlagen, zulänglich nicht zu entschuldigen vermag, und deßhalb, seinem, von dem Magistrat zu Halle . . . auf einige Tausend Thlr., angegebenen Vermögen nach, weilen es res pessimi exempli, mit Nachdruck wohl angesehen werden mag, damit dergleichen falsa künfftig nach bleiben, und die von denen Innungen außgefertigte richtige Lehr Brieffe, bey außwärtigen Innungen nicht decrediret werden mögen,

Daß dannenhero diese Sache gegen Zweyhundert Thlr. welche der Denunciatus Johann Diez zur General-Straff Casse zu erlegen schuldig, wohl aufgehoben und aboliret werden könne, jedoch wäre Denunciatus dabey zugleich dahin anzuhalten, daß Er der Innung die für Christian Meissels Lehr Briefs empfangene 11. Thlr. heraus, die für Joh. Carl Garthoffs falschen Lehr Briefs empfangene 6. Thlr. aber diesem zurückgeben, der Obermeister Stelle künfftig sich enthalten, und nicht weniger die aufgegangene Untersuchungs Kosten bezahlen müße.
Von Rechts wegen . . .“



Berlin, 24. Juni 1726. Dekret für Dietz, der sich innerhalb acht Tagen erklären solle, ob er 200 Taler zur Strafkasse zahlen, die für die falschen Lehr-Briefe empfangenen Gelder zurückgeben und die Untersuchungskosten erstatten wolle, alsdann solle er abolitionem haben. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O.



Halle, 6. Juli 1726. Dietz erklärt sich dem Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gericht gegenüber bereit, die ihm auferlegte Strafe von 200 Talern zu zahlen. Original. A. a. O.

„. . . erbiethe mich die zweyhundert Thaler zu zahlen, mit allerunterthänigster Bitte . . . an den hiesigen Magistrat reskribiren zu laßen,

Daß ich vollkommen restituirt, an meinem guten Leimuth von Niemanden gekränckt und in meine Ehren Ämpter wieder eingesetzt seyn solle, besonders aber meiner Oberältsten OberMeister Stelle mich wieder solle zu erfreuen haben, biß ich bey der Barbier Innunge meine Rechnung in Beysein eines Deputirten aus den Magistrat den mir dazu erbitten will, abgelegt und justificirt habe.

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Zitationshilfe: Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dietz_leben_1915/350>, abgerufen am 24.11.2024.