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Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.

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Aber sie erhielt das Mal nichts, wiewohl es auch zur Kommission kam, da Herr Konsistorialrath Francke und Kommissionsrath Mantey traktiereten: ihr wöchentlich ein Gewisses zu geben. - Aber, gnade GOtt! wann Eheleute sollen durch Kommission auseinandergesetzt werden! Es kostet viel Geld, werden arm und hilft nichts, wann ich das letztere Mal nicht in die Ehescheidung gewilliget, hätte sie eben nichts ausgericht und mir nichts gethan. Aber da hatte ich's versehen und mußte weidlich herhalten.

Wir hielten selbige Ehescheidung achtzehen Wochen aus, bis daß Herr Konsistorialrath Schubert nach Halle kam. Ob es ohngefähr, oder deshalb, weiß ich nicht. Der ließ mich zu sich holen, befragte mich umb die ganze Sache: wie alles zugegangen, daß eine Ehescheidung zugelassen und erkannt, da doch keine Ursache vorhanden? Er habe aus den Akten keine rationes befunden; sei deswegen nicht zufrieden, daß solches in seiner Abwesenheit geschehen.

Ich sagte ihm die ganze Sache und beklagete mich herzlich über die Gewalt und Tyrannei meiner Frau und der Gerichtspersonen; wie sie alles genommen, und ich wöchentlich so viel geben müßte.

"Ei, sagte er, das ist unbillig; ich kann es in meinem Gewissen nicht verantworten, und keiner. Ich werde darum reden, wenn ich nach Magdeburg ins Konsistorium komme."

Es währete etwa vierzehen Tage, so kam ein Reskript von dem Consistorio an den hiesigen Herrn Konsistorialrath Heineccium: es hatte das Konsistorium die Ehescheidung des Johann Dietzen und seiner Frau nochmals in Erwägung gebracht und die Versöhnung unter ihnen beiden zu intentieren gemeinet; deshalb sie selbigem hiemit freundlich kommittiereten, solches fördersambst unter ihnen beiden vorzunehmen, damit diese beiden alten Eheleute zusammengebracht werden möchten.

Aber sie erhielt das Mal nichts, wiewohl es auch zur Kommission kam, da Herr Konsistorialrath Francke und Kommissionsrath Mantey traktiereten: ihr wöchentlich ein Gewisses zu geben. – Aber, gnade GOtt! wann Eheleute sollen durch Kommission auseinandergesetzt werden! Es kostet viel Geld, werden arm und hilft nichts, wann ich das letztere Mal nicht in die Ehescheidung gewilliget, hätte sie eben nichts ausgericht und mir nichts gethan. Aber da hatte ich’s versehen und mußte weidlich herhalten.

Wir hielten selbige Ehescheidung achtzehen Wochen aus, bis daß Herr Konsistorialrath Schubert nach Halle kam. Ob es ohngefähr, oder deshalb, weiß ich nicht. Der ließ mich zu sich holen, befragte mich umb die ganze Sache: wie alles zugegangen, daß eine Ehescheidung zugelassen und erkannt, da doch keine Ursache vorhanden? Er habe aus den Akten keine rationes befunden; sei deswegen nicht zufrieden, daß solches in seiner Abwesenheit geschehen.

Ich sagte ihm die ganze Sache und beklagete mich herzlich über die Gewalt und Tyrannei meiner Frau und der Gerichtspersonen; wie sie alles genommen, und ich wöchentlich so viel geben müßte.

„Ei, sagte er, das ist unbillig; ich kann es in meinem Gewissen nicht verantworten, und keiner. Ich werde darum reden, wenn ich nach Magdeburg ins Konsistorium komme.“

Es währete etwa vierzehen Tage, so kam ein Reskript von dem Consistorio an den hiesigen Herrn Konsistorialrath Heineccium: es hatte das Konsistorium die Ehescheidung des Johann Dietzen und seiner Frau nochmals in Erwägung gebracht und die Versöhnung unter ihnen beiden zu intentieren gemeinet; deshalb sie selbigem hiemit freundlich kommittiereten, solches fördersambst unter ihnen beiden vorzunehmen, damit diese beiden alten Eheleute zusammengebracht werden möchten.

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[0281] Aber sie erhielt das Mal nichts, wiewohl es auch zur Kommission kam, da Herr Konsistorialrath Francke und Kommissionsrath Mantey traktiereten: ihr wöchentlich ein Gewisses zu geben. – Aber, gnade GOtt! wann Eheleute sollen durch Kommission auseinandergesetzt werden! Es kostet viel Geld, werden arm und hilft nichts, wann ich das letztere Mal nicht in die Ehescheidung gewilliget, hätte sie eben nichts ausgericht und mir nichts gethan. Aber da hatte ich’s versehen und mußte weidlich herhalten. Wir hielten selbige Ehescheidung achtzehen Wochen aus, bis daß Herr Konsistorialrath Schubert nach Halle kam. Ob es ohngefähr, oder deshalb, weiß ich nicht. Der ließ mich zu sich holen, befragte mich umb die ganze Sache: wie alles zugegangen, daß eine Ehescheidung zugelassen und erkannt, da doch keine Ursache vorhanden? Er habe aus den Akten keine rationes befunden; sei deswegen nicht zufrieden, daß solches in seiner Abwesenheit geschehen. Ich sagte ihm die ganze Sache und beklagete mich herzlich über die Gewalt und Tyrannei meiner Frau und der Gerichtspersonen; wie sie alles genommen, und ich wöchentlich so viel geben müßte. „Ei, sagte er, das ist unbillig; ich kann es in meinem Gewissen nicht verantworten, und keiner. Ich werde darum reden, wenn ich nach Magdeburg ins Konsistorium komme.“ Es währete etwa vierzehen Tage, so kam ein Reskript von dem Consistorio an den hiesigen Herrn Konsistorialrath Heineccium: es hatte das Konsistorium die Ehescheidung des Johann Dietzen und seiner Frau nochmals in Erwägung gebracht und die Versöhnung unter ihnen beiden zu intentieren gemeinet; deshalb sie selbigem hiemit freundlich kommittiereten, solches fördersambst unter ihnen beiden vorzunehmen, damit diese beiden alten Eheleute zusammengebracht werden möchten.

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Zitationshilfe: Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dietz_leben_1915/281>, abgerufen am 25.11.2024.