besorgen will. Ein jeder Staat, wenn er blühen will, muß gegen andere Staaten diejenigen Pflichten beob- achten, die ein Mensch dem andern schuldig ist. Man mache eine allgemeine Anwendung dieser Regeln, und man wird es in kurzer Zeit merken, daß man dabey mehr verlieret als gewinnet. Die Regeln der Klug- heit können selten allgemein angewendet werden. Jhre Anwendung erfodert mehrentheils eine sehr genaue Er- wegung der Umstände.
§. 372.
Die achte Haupt-Re- gel der Lan- des-Oecono- mie.
Die achte Haupt-Regel: Man muß mit allem Fleiße darauf denken, wie die in dem Lande ge- fallene überflüßige Güter bey Ausländern in verarbeiteter Gestalt um Gold und Silber zu verhandeln, und zu diesem Ende den Handel, wenn es möglich ist, bis an das äußerste Ende der Welt zu treiben suchen.
§. 373.
Wie weit diese einzu- schränken.
Der Haupt-Satz ist in dem gegründet, was wir be- reits §. 319. und §. 320 des andern Theils abgehan- delt haben. Nur dieses scheinet mir bedenklich, daß man sich schlechterdings bemühen solle, seine Waaren an Ausländer ums Geld zu verhandeln. Dem ersten Ansehen nach hat dieß den grösten Vortheil. Allein eine genauere Untersuchung wird es bald lehren, daß sich Umstände ereignen können, die eine bloße Ver- tauschung dem Staate nüzlicher machen. Der eine Staat hat gewisse Werke, die er in seinem Lande nicht genugsam vertreiben kann. Der andere hat andere Werke, bey welchen er gleiches Schicksaal erlebt. Bey- de vertauschen ihre Werke mit einander, sie lenken die Umstände nach den Regeln der Klugheit, und beyde erlangen hiedurch blühende Fabriquen.
§. 374.
Der Policey-Wiſſenſchaft 3 Abſchnitt,
beſorgen will. Ein jeder Staat, wenn er bluͤhen will, muß gegen andere Staaten diejenigen Pflichten beob- achten, die ein Menſch dem andern ſchuldig iſt. Man mache eine allgemeine Anwendung dieſer Regeln, und man wird es in kurzer Zeit merken, daß man dabey mehr verlieret als gewinnet. Die Regeln der Klug- heit koͤnnen ſelten allgemein angewendet werden. Jhre Anwendung erfodert mehrentheils eine ſehr genaue Er- wegung der Umſtaͤnde.
§. 372.
Die achte Haupt-Re- gel der Lan- des-Oecono- mie.
Die achte Haupt-Regel: Man muß mit allem Fleiße darauf denken, wie die in dem Lande ge- fallene uͤberfluͤßige Guͤter bey Auslaͤndern in verarbeiteter Geſtalt um Gold und Silber zu verhandeln, und zu dieſem Ende den Handel, wenn es moͤglich iſt, bis an das aͤußerſte Ende der Welt zu treiben ſuchen.
§. 373.
Wie weit dieſe einzu- ſchraͤnken.
Der Haupt-Satz iſt in dem gegruͤndet, was wir be- reits §. 319. und §. 320 des andern Theils abgehan- delt haben. Nur dieſes ſcheinet mir bedenklich, daß man ſich ſchlechterdings bemuͤhen ſolle, ſeine Waaren an Auslaͤnder ums Geld zu verhandeln. Dem erſten Anſehen nach hat dieß den groͤſten Vortheil. Allein eine genauere Unterſuchung wird es bald lehren, daß ſich Umſtaͤnde ereignen koͤnnen, die eine bloße Ver- tauſchung dem Staate nuͤzlicher machen. Der eine Staat hat gewiſſe Werke, die er in ſeinem Lande nicht genugſam vertreiben kann. Der andere hat andere Werke, bey welchen er gleiches Schickſaal erlebt. Bey- de vertauſchen ihre Werke mit einander, ſie lenken die Umſtaͤnde nach den Regeln der Klugheit, und beyde erlangen hiedurch bluͤhende Fabriquen.
§. 374.
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Der Policey-Wiſſenſchaft 3 Abſchnitt,
beſorgen will. Ein jeder Staat, wenn er bluͤhen will,
muß gegen andere Staaten diejenigen Pflichten beob-
achten, die ein Menſch dem andern ſchuldig iſt. Man
mache eine allgemeine Anwendung dieſer Regeln, und
man wird es in kurzer Zeit merken, daß man dabey
mehr verlieret als gewinnet. Die Regeln der Klug-
heit koͤnnen ſelten allgemein angewendet werden. Jhre
Anwendung erfodert mehrentheils eine ſehr genaue Er-
wegung der Umſtaͤnde.
§. 372.
Die achte Haupt-Regel: Man muß mit allem
Fleiße darauf denken, wie die in dem Lande ge-
fallene uͤberfluͤßige Guͤter bey Auslaͤndern in
verarbeiteter Geſtalt um Gold und Silber zu
verhandeln, und zu dieſem Ende den Handel,
wenn es moͤglich iſt, bis an das aͤußerſte Ende
der Welt zu treiben ſuchen.
§. 373.
Der Haupt-Satz iſt in dem gegruͤndet, was wir be-
reits §. 319. und §. 320 des andern Theils abgehan-
delt haben. Nur dieſes ſcheinet mir bedenklich, daß
man ſich ſchlechterdings bemuͤhen ſolle, ſeine Waaren
an Auslaͤnder ums Geld zu verhandeln. Dem erſten
Anſehen nach hat dieß den groͤſten Vortheil. Allein
eine genauere Unterſuchung wird es bald lehren, daß
ſich Umſtaͤnde ereignen koͤnnen, die eine bloße Ver-
tauſchung dem Staate nuͤzlicher machen. Der eine
Staat hat gewiſſe Werke, die er in ſeinem Lande nicht
genugſam vertreiben kann. Der andere hat andere
Werke, bey welchen er gleiches Schickſaal erlebt. Bey-
de vertauſchen ihre Werke mit einander, ſie lenken die
Umſtaͤnde nach den Regeln der Klugheit, und beyde
erlangen hiedurch bluͤhende Fabriquen.
§. 374.
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 536. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/556>, abgerufen am 23.11.2024.
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