besondere Benennung von der Art der Beschäfti- gungen, worauf sie sich beziehet. Daher saget man Rirchen-Ordnung, Schul-Ordnung, und so weiter.
§. 167.
Gründe zu dieser.
Soll demnach ein Staat in diesem Stükke schön werden, so ist es nöthig, daß das Policey-Collegium
Einmahl: Alle Arten von Beschäftigungen in ge- wisse Classen vertheilet, und in einer jeden Classe diejenigen allein setzet, die eine gemein- schaftliche wesentliche Absicht haben.
Fürs andere: Bey einer jeden Classe alle Um- stände genau untersuchet, die erforderlich sind, wenn ihre wesentliche Absicht soll gewürket werden.
Fürs dritte: Diese wesentliche Absichten mit ein- ander vergleichet, um zu erkennen, welche von diesen unmittelbare Mittel zur Haupt-Absicht der Policey sind, und welche Mittel sind, andere Absichten zu würken, die endlich in der Verbin- dung unmittelbare Mittel zur Haupt-Absicht der Policey werden.
Fürs vierte: Bey allen diesen Dingen dasjenige, worin sie einerley sind, von dem absondert, wo- durch sie von einander unterschieden sind.
§. 168.
Jhre Ver- fertigung.
Sind diese Stükke genau beobachtet worden, so wird es nicht schwer fallen, sowohl allgemeine, als auch besondere Policey-Ordnungen, die vollständig sind, zu bilden. Der vierte Punkt giebt die allgemeine Poli- cey-Ordnung, und das übrige die besonderen. Jene
wer-
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
beſondere Benennung von der Art der Beſchaͤfti- gungen, worauf ſie ſich beziehet. Daher ſaget man Rirchen-Ordnung, Schul-Ordnung, und ſo weiter.
§. 167.
Gruͤnde zu dieſer.
Soll demnach ein Staat in dieſem Stuͤkke ſchoͤn werden, ſo iſt es noͤthig, daß das Policey-Collegium
Einmahl: Alle Arten von Beſchaͤftigungen in ge- wiſſe Claſſen vertheilet, und in einer jeden Claſſe diejenigen allein ſetzet, die eine gemein- ſchaftliche weſentliche Abſicht haben.
Fuͤrs andere: Bey einer jeden Claſſe alle Um- ſtaͤnde genau unterſuchet, die erforderlich ſind, wenn ihre weſentliche Abſicht ſoll gewuͤrket werden.
Fuͤrs dritte: Dieſe weſentliche Abſichten mit ein- ander vergleichet, um zu erkennen, welche von dieſen unmittelbare Mittel zur Haupt-Abſicht der Policey ſind, und welche Mittel ſind, andere Abſichten zu wuͤrken, die endlich in der Verbin- dung unmittelbare Mittel zur Haupt-Abſicht der Policey werden.
Fuͤrs vierte: Bey allen dieſen Dingen dasjenige, worin ſie einerley ſind, von dem abſondert, wo- durch ſie von einander unterſchieden ſind.
§. 168.
Jhre Ver- fertigung.
Sind dieſe Stuͤkke genau beobachtet worden, ſo wird es nicht ſchwer fallen, ſowohl allgemeine, als auch beſondere Policey-Ordnungen, die vollſtaͤndig ſind, zu bilden. Der vierte Punkt giebt die allgemeine Poli- cey-Ordnung, und das uͤbrige die beſonderen. Jene
wer-
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
beſondere Benennung von der Art der Beſchaͤfti-
gungen, worauf ſie ſich beziehet. Daher ſaget man
Rirchen-Ordnung, Schul-Ordnung, und ſo
weiter.
§. 167.
Soll demnach ein Staat in dieſem Stuͤkke ſchoͤn
werden, ſo iſt es noͤthig, daß das Policey-Collegium
Einmahl: Alle Arten von Beſchaͤftigungen in ge-
wiſſe Claſſen vertheilet, und in einer jeden
Claſſe diejenigen allein ſetzet, die eine gemein-
ſchaftliche weſentliche Abſicht haben.
Fuͤrs andere: Bey einer jeden Claſſe alle Um-
ſtaͤnde genau unterſuchet, die erforderlich ſind,
wenn ihre weſentliche Abſicht ſoll gewuͤrket
werden.
Fuͤrs dritte: Dieſe weſentliche Abſichten mit ein-
ander vergleichet, um zu erkennen, welche von
dieſen unmittelbare Mittel zur Haupt-Abſicht
der Policey ſind, und welche Mittel ſind, andere
Abſichten zu wuͤrken, die endlich in der Verbin-
dung unmittelbare Mittel zur Haupt-Abſicht der
Policey werden.
Fuͤrs vierte: Bey allen dieſen Dingen dasjenige,
worin ſie einerley ſind, von dem abſondert, wo-
durch ſie von einander unterſchieden ſind.
§. 168.
Sind dieſe Stuͤkke genau beobachtet worden, ſo
wird es nicht ſchwer fallen, ſowohl allgemeine, als auch
beſondere Policey-Ordnungen, die vollſtaͤndig ſind, zu
bilden. Der vierte Punkt giebt die allgemeine Poli-
cey-Ordnung, und das uͤbrige die beſonderen. Jene
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 484. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/504>, abgerufen am 14.06.2024.
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