Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.Der Policey-Wissenschaft 2 Abschnitt, den, so hat man nicht allein auf ihre Person, sondernauch auf ihre Familie zu sehen. Die Quellen, woher ihr Unterhalt kann genommen werden, ohne dem Staat eine Last zu machen, sind diese, Einmahl: Die Anzahl der Lernenden diese müs- sen den Lehrer jährlich einen Theil der Besol- dung, als eine Belohnung seiner Treue und Mühe geben. Fürs andere: Soll bey Aufrichtung einer Schu- le ein Capital gestiftet werden, von dessen Jn- teressen die Lehrer eine gewisse Besoldung be- kommen, so kann der erste Grund hiezu die Acci- se von dem seyn, was die Lernende verzehren. Diese sammle man, aber doch nur auf einige Jahre, damit die Einnahme des Staats nicht geschwächet werde. Diese wird ein Capital, welches jährlich hiedurch kann vermehret werden, wenn ein jeder Schüler bey dem Eintritt in die Schule, nach Beschaffenheit seiner Umstände, eine Zulage macht. Fürs dritte: Will das Capital hiedurch nicht merklich anwachsen, so werde ich diesen Vorschlag machen, der, wie ich es glaube, billig ist. Be- kommt einer eine Bedienung im Staat, die nicht zur Schule gehört, so muß er bey dem Antritt dieser Bedienung, aber doch nur in dem ersten Jahre, den vierten Theil von der ihm verwillig- ten jährlichen Besoldung fallen lassen. Dieß schlage man, nachdem die Kosten sind abgezogen worden, zum Schul-Capital. Man ziehe die Rechnung, und man wird bald seine Absicht er- reichen. Anmerk. Jch finde in diesem Vorschlage nichts wovon
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt, den, ſo hat man nicht allein auf ihre Perſon, ſondernauch auf ihre Familie zu ſehen. Die Quellen, woher ihr Unterhalt kann genommen werden, ohne dem Staat eine Laſt zu machen, ſind dieſe, Einmahl: Die Anzahl der Lernenden dieſe muͤſ- ſen den Lehrer jaͤhrlich einen Theil der Beſol- dung, als eine Belohnung ſeiner Treue und Muͤhe geben. Fuͤrs andere: Soll bey Aufrichtung einer Schu- le ein Capital geſtiftet werden, von deſſen Jn- tereſſen die Lehrer eine gewiſſe Beſoldung be- kommen, ſo kann der erſte Grund hiezu die Acci- ſe von dem ſeyn, was die Lernende verzehren. Dieſe ſammle man, aber doch nur auf einige Jahre, damit die Einnahme des Staats nicht geſchwaͤchet werde. Dieſe wird ein Capital, welches jaͤhrlich hiedurch kann vermehret werden, wenn ein jeder Schuͤler bey dem Eintritt in die Schule, nach Beſchaffenheit ſeiner Umſtaͤnde, eine Zulage macht. Fuͤrs dritte: Will das Capital hiedurch nicht merklich anwachſen, ſo werde ich dieſen Vorſchlag machen, der, wie ich es glaube, billig iſt. Be- kommt einer eine Bedienung im Staat, die nicht zur Schule gehoͤrt, ſo muß er bey dem Antritt dieſer Bedienung, aber doch nur in dem erſten Jahre, den vierten Theil von der ihm verwillig- ten jaͤhrlichen Beſoldung fallen laſſen. Dieß ſchlage man, nachdem die Koſten ſind abgezogen worden, zum Schul-Capital. Man ziehe die Rechnung, und man wird bald ſeine Abſicht er- reichen. Anmerk. Jch finde in dieſem Vorſchlage nichts wovon
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
den, ſo hat man nicht allein auf ihre Perſon, ſondern
auch auf ihre Familie zu ſehen. Die Quellen, woher
ihr Unterhalt kann genommen werden, ohne dem
Staat eine Laſt zu machen, ſind dieſe,
Einmahl: Die Anzahl der Lernenden dieſe muͤſ-
ſen den Lehrer jaͤhrlich einen Theil der Beſol-
dung, als eine Belohnung ſeiner Treue und
Muͤhe geben.
Fuͤrs andere: Soll bey Aufrichtung einer Schu-
le ein Capital geſtiftet werden, von deſſen Jn-
tereſſen die Lehrer eine gewiſſe Beſoldung be-
kommen, ſo kann der erſte Grund hiezu die Acci-
ſe von dem ſeyn, was die Lernende verzehren.
Dieſe ſammle man, aber doch nur auf einige
Jahre, damit die Einnahme des Staats nicht
geſchwaͤchet werde. Dieſe wird ein Capital,
welches jaͤhrlich hiedurch kann vermehret werden,
wenn ein jeder Schuͤler bey dem Eintritt in die
Schule, nach Beſchaffenheit ſeiner Umſtaͤnde,
eine Zulage macht.
Fuͤrs dritte: Will das Capital hiedurch nicht
merklich anwachſen, ſo werde ich dieſen Vorſchlag
machen, der, wie ich es glaube, billig iſt. Be-
kommt einer eine Bedienung im Staat, die nicht
zur Schule gehoͤrt, ſo muß er bey dem Antritt
dieſer Bedienung, aber doch nur in dem erſten
Jahre, den vierten Theil von der ihm verwillig-
ten jaͤhrlichen Beſoldung fallen laſſen. Dieß
ſchlage man, nachdem die Koſten ſind abgezogen
worden, zum Schul-Capital. Man ziehe die
Rechnung, und man wird bald ſeine Abſicht er-
reichen.
Anmerk. Jch finde in dieſem Vorſchlage nichts
unbilliges. Geſezt, es bekommt einer ein Amt,
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