diesen Satz als einen allgemeinen Satz geläugnet. Jch will meine Gedanken beweisen. Die Mittel, wodurch das Geld aus dem Lande gehet, sind nicht von einerley Art. Einige sind unfruchtbar. Sie geben den Jnnwohnern keine Gelegenheit etwas zu erwerben, und in diesem Falle ist die Wegschaffung der Gelder der Policey zuwider (§. 1.). Z. B. Wenn die Jnnwohner ihre Capitalien in fremde Län- der verborgen, und so ferner. Andere sind frucht- bar. Sie geben den Jnnwohnern und dem Staate Gelegenheit etwas zu erwerben. Und in diesem Falle kann die Wegbringung des Geldes aus dem Lande der Policey nüzlich werden. Denn das ist die Quelle, wo- durch der Staat reich wird, wenn sich viele Jnnwoh- ner in demselben reichlich nähren können (Siehe den Vorb.).
§. 55.
Jn dem zeit- lichen Ver- mögen.
Suchen endlich Fremde ihren Vortheil in dem zeit- lichen Vermögen, und diese sollen angelokket werden, in ein Land zu ziehen, so wollen sie entweder mit ihrem Vermögen etwas verdienen, oder sie wollen nur das Jhrige mit größerer Sicherheit nutzen und unterbrin- gen. Zu beyden Absichten suchet die Policey Mittel. Sie giebt einem jeden zum Verdienen Gelegenheit, und sie bemühet sich, einem jeden in dem Seinigen völlige Sicherheit zu verschaffen. Die Mittel, beydes zu würken, sollen an seinem Orte vestgesetzet werden.
§. 56.
Eine allge- meine Klug- heits-Regel zur Policey.
Aus diesem, was wir bis hieher von der Bevölke- rung des Staats abgehandelt haben, folget, daß sich das Policey-Collegium genau um den Zustand der Nachbarn bekümmern müsse, um deren Schwäche und Stärke zu erfahren. Jhre Schwäche kann diesem
Staate
Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
dieſen Satz als einen allgemeinen Satz gelaͤugnet. Jch will meine Gedanken beweiſen. Die Mittel, wodurch das Geld aus dem Lande gehet, ſind nicht von einerley Art. Einige ſind unfruchtbar. Sie geben den Jnnwohnern keine Gelegenheit etwas zu erwerben, und in dieſem Falle iſt die Wegſchaffung der Gelder der Policey zuwider (§. 1.). Z. B. Wenn die Jnnwohner ihre Capitalien in fremde Laͤn- der verborgen, und ſo ferner. Andere ſind frucht- bar. Sie geben den Jnnwohnern und dem Staate Gelegenheit etwas zu erwerben. Und in dieſem Falle kann die Wegbringung des Geldes aus dem Lande der Policey nuͤzlich werden. Denn das iſt die Quelle, wo- durch der Staat reich wird, wenn ſich viele Jnnwoh- ner in demſelben reichlich naͤhren koͤnnen (Siehe den Vorb.).
§. 55.
Jn dem zeit- lichen Ver- moͤgen.
Suchen endlich Fremde ihren Vortheil in dem zeit- lichen Vermoͤgen, und dieſe ſollen angelokket werden, in ein Land zu ziehen, ſo wollen ſie entweder mit ihrem Vermoͤgen etwas verdienen, oder ſie wollen nur das Jhrige mit groͤßerer Sicherheit nutzen und unterbrin- gen. Zu beyden Abſichten ſuchet die Policey Mittel. Sie giebt einem jeden zum Verdienen Gelegenheit, und ſie bemuͤhet ſich, einem jeden in dem Seinigen voͤllige Sicherheit zu verſchaffen. Die Mittel, beydes zu wuͤrken, ſollen an ſeinem Orte veſtgeſetzet werden.
§. 56.
Eine allge- meine Klug- heits-Regel zur Policey.
Aus dieſem, was wir bis hieher von der Bevoͤlke- rung des Staats abgehandelt haben, folget, daß ſich das Policey-Collegium genau um den Zuſtand der Nachbarn bekuͤmmern muͤſſe, um deren Schwaͤche und Staͤrke zu erfahren. Jhre Schwaͤche kann dieſem
Staate
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Der Policey-Wiſſenſchaft 2 Abſchnitt,
dieſen Satz als einen allgemeinen Satz gelaͤugnet.
Jch will meine Gedanken beweiſen. Die Mittel,
wodurch das Geld aus dem Lande gehet, ſind nicht
von einerley Art. Einige ſind unfruchtbar. Sie
geben den Jnnwohnern keine Gelegenheit etwas zu
erwerben, und in dieſem Falle iſt die Wegſchaffung
der Gelder der Policey zuwider (§. 1.). Z. B.
Wenn die Jnnwohner ihre Capitalien in fremde Laͤn-
der verborgen, und ſo ferner. Andere ſind frucht-
bar. Sie geben den Jnnwohnern und dem Staate
Gelegenheit etwas zu erwerben. Und in dieſem Falle
kann die Wegbringung des Geldes aus dem Lande der
Policey nuͤzlich werden. Denn das iſt die Quelle, wo-
durch der Staat reich wird, wenn ſich viele Jnnwoh-
ner in demſelben reichlich naͤhren koͤnnen (Siehe den
Vorb.).
§. 55.
Suchen endlich Fremde ihren Vortheil in dem zeit-
lichen Vermoͤgen, und dieſe ſollen angelokket werden,
in ein Land zu ziehen, ſo wollen ſie entweder mit ihrem
Vermoͤgen etwas verdienen, oder ſie wollen nur das
Jhrige mit groͤßerer Sicherheit nutzen und unterbrin-
gen. Zu beyden Abſichten ſuchet die Policey Mittel.
Sie giebt einem jeden zum Verdienen Gelegenheit, und
ſie bemuͤhet ſich, einem jeden in dem Seinigen voͤllige
Sicherheit zu verſchaffen. Die Mittel, beydes zu wuͤrken,
ſollen an ſeinem Orte veſtgeſetzet werden.
§. 56.
Aus dieſem, was wir bis hieher von der Bevoͤlke-
rung des Staats abgehandelt haben, folget, daß ſich
das Policey-Collegium genau um den Zuſtand der
Nachbarn bekuͤmmern muͤſſe, um deren Schwaͤche und
Staͤrke zu erfahren. Jhre Schwaͤche kann dieſem
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 424. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/444>, abgerufen am 24.11.2024.
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