die mehr zur Fäulniß, als zu den Würkungen des Eßigs bestimmet ist.
Anmerk. Wenn man diese seiffigte und schmie- rige Materie durch das Abwaschen wegbringen kann, so muß man dieß, was man abwaschen will, nicht lan- ge im Wasser liegen lassen. Das Wasser würde die eingezogene Säuer wegnehmen, dieß aber ist der Be- reitung des Eßigs nachtheilig (§. 434).
§. 445.
Die sechste Regel.
Die sechste Regel: Die Vermischung eines schar- fen Gewürzes mit dem Ferment kann ein Mittel werden den Eßig recht scharf zu ma- chen. Der Eßig ziehet den Saft aus diesem Gewürze, und die Gährung würket eine genaue Vereinigung.
§. 446.
Von dem Färben des Eßigs.
Viele beurtheilen die Güte des Eßigs auch aus der Farbe. Allein dieß betrüget. Die Farbe kann ihm durch Zusätze gegeben werden, und darum ist sie nicht allemahl ein Zeichen von der Güte des Eßigs. Man giebt ihm die Wein-Farbe durch Hülfe des ge- branten Zukkers. Er wird roth gefärbt mit Sandel- Holz, oder aus zuvor aufgedorrten Schwarz-Beeren, wenn man diese mit Wein-Stein-Salz vermischet in dem Eßig hänget, und so ferner. Sehr oft erfordern es die Umstände, daß man den Eßig, der in der That gut ist, färbet. Und alsdenn ist dieß die Haupt- Regel. Die Farbe muß also beschaffen seyn, daß der Eßig diese nicht fallen läst. Denn geschiehet dieß, so wird der Eßig dik und trübe. Dieß aber ist seiner Güte zuwider.
Anmerk. Man kann den Eßig auch| mit fremden Säften vermischen, wie den Brandwein.
Wenn
Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt,
die mehr zur Faͤulniß, als zu den Wuͤrkungen des Eßigs beſtimmet iſt.
Anmerk. Wenn man dieſe ſeiffigte und ſchmie- rige Materie durch das Abwaſchen wegbringen kann, ſo muß man dieß, was man abwaſchen will, nicht lan- ge im Waſſer liegen laſſen. Das Waſſer wuͤrde die eingezogene Saͤuer wegnehmen, dieß aber iſt der Be- reitung des Eßigs nachtheilig (§. 434).
§. 445.
Die ſechſte Regel.
Die ſechſte Regel: Die Vermiſchung eines ſchar- fen Gewuͤrzes mit dem Ferment kann ein Mittel werden den Eßig recht ſcharf zu ma- chen. Der Eßig ziehet den Saft aus dieſem Gewuͤrze, und die Gaͤhrung wuͤrket eine genaue Vereinigung.
§. 446.
Von dem Faͤrben des Eßigs.
Viele beurtheilen die Guͤte des Eßigs auch aus der Farbe. Allein dieß betruͤget. Die Farbe kann ihm durch Zuſaͤtze gegeben werden, und darum iſt ſie nicht allemahl ein Zeichen von der Guͤte des Eßigs. Man giebt ihm die Wein-Farbe durch Huͤlfe des ge- branten Zukkers. Er wird roth gefaͤrbt mit Sandel- Holz, oder aus zuvor aufgedorrten Schwarz-Beeren, wenn man dieſe mit Wein-Stein-Salz vermiſchet in dem Eßig haͤnget, und ſo ferner. Sehr oft erfordern es die Umſtaͤnde, daß man den Eßig, der in der That gut iſt, faͤrbet. Und alsdenn iſt dieß die Haupt- Regel. Die Farbe muß alſo beſchaffen ſeyn, daß der Eßig dieſe nicht fallen laͤſt. Denn geſchiehet dieß, ſo wird der Eßig dik und truͤbe. Dieß aber iſt ſeiner Guͤte zuwider.
Anmerk. Man kann den Eßig auch| mit fremden Saͤften vermiſchen, wie den Brandwein.
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Der Stadt-Wirthſchaft 2 Abſchnitt,
die mehr zur Faͤulniß, als zu den Wuͤrkungen des
Eßigs beſtimmet iſt.
Anmerk. Wenn man dieſe ſeiffigte und ſchmie-
rige Materie durch das Abwaſchen wegbringen kann,
ſo muß man dieß, was man abwaſchen will, nicht lan-
ge im Waſſer liegen laſſen. Das Waſſer wuͤrde die
eingezogene Saͤuer wegnehmen, dieß aber iſt der Be-
reitung des Eßigs nachtheilig (§. 434).
§. 445.
Die ſechſte Regel: Die Vermiſchung eines ſchar-
fen Gewuͤrzes mit dem Ferment kann ein
Mittel werden den Eßig recht ſcharf zu ma-
chen. Der Eßig ziehet den Saft aus dieſem
Gewuͤrze, und die Gaͤhrung wuͤrket eine genaue
Vereinigung.
§. 446.
Viele beurtheilen die Guͤte des Eßigs auch aus
der Farbe. Allein dieß betruͤget. Die Farbe kann
ihm durch Zuſaͤtze gegeben werden, und darum iſt ſie
nicht allemahl ein Zeichen von der Guͤte des Eßigs.
Man giebt ihm die Wein-Farbe durch Huͤlfe des ge-
branten Zukkers. Er wird roth gefaͤrbt mit Sandel-
Holz, oder aus zuvor aufgedorrten Schwarz-Beeren,
wenn man dieſe mit Wein-Stein-Salz vermiſchet in
dem Eßig haͤnget, und ſo ferner. Sehr oft erfordern
es die Umſtaͤnde, daß man den Eßig, der in der
That gut iſt, faͤrbet. Und alsdenn iſt dieß die Haupt-
Regel. Die Farbe muß alſo beſchaffen ſeyn, daß
der Eßig dieſe nicht fallen laͤſt. Denn geſchiehet
dieß, ſo wird der Eßig dik und truͤbe. Dieß aber iſt
ſeiner Guͤte zuwider.
Anmerk. Man kann den Eßig auch| mit
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/318>, abgerufen am 03.12.2024.
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