Der dritte Punkt beschäftiget sich mit der Betrach- tung derjenigen Umstände, die uns den Verkauf die- ses gezogenen Viehes nutzbar machen können. Wir können hier diejenigen Regeln wiederholen, die wir be- reits §. 226. vestgesetzet haben. Wir wollen diesen noch einige besondere Punkte hinzufügen:
Einmahl, ob es nützlicher sey, die gezogenen jun- gen jung oder alsdenn zu verkaufen, wenn sie völ- lig erwachsen sind.
Fürs andere, wenn man das letztere wählet, ob es nützlicher sey, diese Thiere mager, oder nur als- denn zu verkaufen, wenn sie zuvor sind gemästet worden.
§. 284.
Die erste Aufgabe.
Ein jeder Punkt von diesen verdienet eine besonde- re Untersuchung. Völlig ausgewachsenes Vieh stehet gewiß in einem höhern Werthe, als das, was noch nicht völlig ausgewachsen ist. Allein, wie viel kostet es uns, ehe es dieses Ziel erreichet hat. Dieß ist genug, zu be- greifen, daß wir diese Frage weder allgemein bejahen, noch allgemein verneinen können. Diese Endscheidung gründet sich in der innern Beschaffenheit der Wirth- schaft, ob man die Thiere mit Abgängen, oder nur mit solchen Dingen ernähren könne, die man bequem ver- kaufen kann. Jst das erste, so muß ich die aufge- worfene Frage bejahen. Denn dieß ist zugleich ein Mittel, die Abgänge ins Geld zu setzen. Jst das an- dere, so wird die Endscheidung dieser Frage von der Beantworthung folgender Punkte abhangen.
Einmahl, wie hoch kann man die jungen verkau- fen?
Fürs
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
§. 283.
Von dem Verkauf die- ſer Thiere.
Der dritte Punkt beſchaͤftiget ſich mit der Betrach- tung derjenigen Umſtaͤnde, die uns den Verkauf die- ſes gezogenen Viehes nutzbar machen koͤnnen. Wir koͤnnen hier diejenigen Regeln wiederholen, die wir be- reits §. 226. veſtgeſetzet haben. Wir wollen dieſen noch einige beſondere Punkte hinzufuͤgen:
Einmahl, ob es nuͤtzlicher ſey, die gezogenen jun- gen jung oder alsdenn zu verkaufen, wenn ſie voͤl- lig erwachſen ſind.
Fuͤrs andere, wenn man das letztere waͤhlet, ob es nuͤtzlicher ſey, dieſe Thiere mager, oder nur als- denn zu verkaufen, wenn ſie zuvor ſind gemaͤſtet worden.
§. 284.
Die erſte Aufgabe.
Ein jeder Punkt von dieſen verdienet eine beſonde- re Unterſuchung. Voͤllig ausgewachſenes Vieh ſtehet gewiß in einem hoͤhern Werthe, als das, was noch nicht voͤllig ausgewachſen iſt. Allein, wie viel koſtet es uns, ehe es dieſes Ziel erreichet hat. Dieß iſt genug, zu be- greifen, daß wir dieſe Frage weder allgemein bejahen, noch allgemein verneinen koͤnnen. Dieſe Endſcheidung gruͤndet ſich in der innern Beſchaffenheit der Wirth- ſchaft, ob man die Thiere mit Abgaͤngen, oder nur mit ſolchen Dingen ernaͤhren koͤnne, die man bequem ver- kaufen kann. Jſt das erſte, ſo muß ich die aufge- worfene Frage bejahen. Denn dieß iſt zugleich ein Mittel, die Abgaͤnge ins Geld zu ſetzen. Jſt das an- dere, ſo wird die Endſcheidung dieſer Frage von der Beantworthung folgender Punkte abhangen.
Einmahl, wie hoch kann man die jungen verkau- fen?
Fuͤrs
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0226"n="206"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt</hi></fw><lb/><divn="4"><head>§. 283.</head><lb/><noteplace="left">Von dem<lb/>
Verkauf die-<lb/>ſer Thiere.</note><p>Der dritte Punkt beſchaͤftiget ſich mit der Betrach-<lb/>
tung derjenigen Umſtaͤnde, die uns den Verkauf die-<lb/>ſes gezogenen Viehes nutzbar machen koͤnnen. Wir<lb/>
koͤnnen hier diejenigen Regeln wiederholen, die wir be-<lb/>
reits §. 226. veſtgeſetzet haben. Wir wollen dieſen<lb/>
noch einige beſondere Punkte hinzufuͤgen:</p><lb/><list><item><hirendition="#fr">Einmahl,</hi> ob es nuͤtzlicher ſey, die gezogenen jun-<lb/>
gen jung oder alsdenn zu verkaufen, wenn ſie voͤl-<lb/>
lig erwachſen ſind.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs andere,</hi> wenn man das letztere waͤhlet, ob es<lb/>
nuͤtzlicher ſey, dieſe Thiere mager, oder nur als-<lb/>
denn zu verkaufen, wenn ſie zuvor ſind gemaͤſtet<lb/>
worden.</item></list></div><lb/><divn="4"><head>§. 284.</head><lb/><noteplace="left">Die erſte<lb/>
Aufgabe.</note><p>Ein jeder Punkt von dieſen verdienet eine beſonde-<lb/>
re Unterſuchung. Voͤllig ausgewachſenes Vieh ſtehet<lb/>
gewiß in einem hoͤhern Werthe, als das, was noch nicht<lb/>
voͤllig ausgewachſen iſt. Allein, wie viel koſtet es uns,<lb/>
ehe es dieſes Ziel erreichet hat. Dieß iſt genug, zu be-<lb/>
greifen, daß wir dieſe Frage weder allgemein bejahen,<lb/>
noch allgemein verneinen koͤnnen. Dieſe Endſcheidung<lb/>
gruͤndet ſich in der innern Beſchaffenheit der Wirth-<lb/>ſchaft, ob man die Thiere mit Abgaͤngen, oder nur mit<lb/>ſolchen Dingen ernaͤhren koͤnne, die man bequem ver-<lb/>
kaufen kann. Jſt das <hirendition="#fr">erſte,</hi>ſo muß ich die aufge-<lb/>
worfene Frage bejahen. Denn dieß iſt zugleich ein<lb/>
Mittel, die Abgaͤnge ins Geld zu ſetzen. Jſt das <hirendition="#fr">an-<lb/>
dere,</hi>ſo wird die Endſcheidung dieſer Frage von der<lb/>
Beantworthung folgender Punkte abhangen.</p><lb/><list><item><hirendition="#fr">Einmahl,</hi> wie hoch kann man die jungen verkau-<lb/>
fen?</item></list><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">Fuͤrs</hi></fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[206/0226]
Der Land-Wirthſchaft 3 Abſchnitt
§. 283.
Der dritte Punkt beſchaͤftiget ſich mit der Betrach-
tung derjenigen Umſtaͤnde, die uns den Verkauf die-
ſes gezogenen Viehes nutzbar machen koͤnnen. Wir
koͤnnen hier diejenigen Regeln wiederholen, die wir be-
reits §. 226. veſtgeſetzet haben. Wir wollen dieſen
noch einige beſondere Punkte hinzufuͤgen:
Einmahl, ob es nuͤtzlicher ſey, die gezogenen jun-
gen jung oder alsdenn zu verkaufen, wenn ſie voͤl-
lig erwachſen ſind.
Fuͤrs andere, wenn man das letztere waͤhlet, ob es
nuͤtzlicher ſey, dieſe Thiere mager, oder nur als-
denn zu verkaufen, wenn ſie zuvor ſind gemaͤſtet
worden.
§. 284.
Ein jeder Punkt von dieſen verdienet eine beſonde-
re Unterſuchung. Voͤllig ausgewachſenes Vieh ſtehet
gewiß in einem hoͤhern Werthe, als das, was noch nicht
voͤllig ausgewachſen iſt. Allein, wie viel koſtet es uns,
ehe es dieſes Ziel erreichet hat. Dieß iſt genug, zu be-
greifen, daß wir dieſe Frage weder allgemein bejahen,
noch allgemein verneinen koͤnnen. Dieſe Endſcheidung
gruͤndet ſich in der innern Beſchaffenheit der Wirth-
ſchaft, ob man die Thiere mit Abgaͤngen, oder nur mit
ſolchen Dingen ernaͤhren koͤnne, die man bequem ver-
kaufen kann. Jſt das erſte, ſo muß ich die aufge-
worfene Frage bejahen. Denn dieß iſt zugleich ein
Mittel, die Abgaͤnge ins Geld zu ſetzen. Jſt das an-
dere, ſo wird die Endſcheidung dieſer Frage von der
Beantworthung folgender Punkte abhangen.
Einmahl, wie hoch kann man die jungen verkau-
fen?
Fuͤrs
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/226>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.