man wohl nicht beyde Begebenheiten aus den Wür- kungen erklären können, welche die durch das Brüten gewürkte Wärme in dem Falle hervorbringet? Junge, welche von den Thieren, die zu fett sind, geworfen werden, bekommen selten die von uns gewünschte Stärke. Dieß ist eine Würkung von dem Mangel der Nahrung. Die Wichtigkeit dieser Regel kann auch aus dem begriffen werden, weil fette Thiere, so wohl, wenn sie tragen, als auch, wenn sie werfen, vieler Ge- fahr ausgesetzt sind. Der andere Theil des Satzes kann bey dem Feder Vieh aus der zum Brüten erfor- derlichen Wärme, als welche abmattet, und bey dem tragenden Viehe aus dem §. 274. erkläret werden.
§. 276.
Die andere Regel:
Bey dem tragenden Viehe muß man in derDie andere Regel. Zeit, da es träget, alle Behutsamkeit anwen- den, zu verhindern, daß es weder durch das Fallen noch durch das Stoßen der Frucht Schaden thun könne. Und bey dem Feder- Viehe hat man zu der Zeit, da es brüthet, dahin zu sehen, daß die Eyer durch keine heftige Bewegung erschüttert, und daß die Mutter von den Eyern nicht vertrieben werde.
Anmerk. Aus dem ersten kann man den Bau der Schwein-Ställe, und aus dem andern kann man dieß beurtheilen, warum das Feder-Vieh in stillen und dunklen Oertern angesetzet wird.
§. 277.
Die dritte Regel:
Will man die jungen sogleich verkaufen, soDie dritte Regel.
muß
N 5
von der Viehzucht.
man wohl nicht beyde Begebenheiten aus den Wuͤr- kungen erklaͤren koͤnnen, welche die durch das Bruͤten gewuͤrkte Waͤrme in dem Falle hervorbringet? Junge, welche von den Thieren, die zu fett ſind, geworfen werden, bekommen ſelten die von uns gewuͤnſchte Staͤrke. Dieß iſt eine Wuͤrkung von dem Mangel der Nahrung. Die Wichtigkeit dieſer Regel kann auch aus dem begriffen werden, weil fette Thiere, ſo wohl, wenn ſie tragen, als auch, wenn ſie werfen, vieler Ge- fahr ausgeſetzt ſind. Der andere Theil des Satzes kann bey dem Feder Vieh aus der zum Bruͤten erfor- derlichen Waͤrme, als welche abmattet, und bey dem tragenden Viehe aus dem §. 274. erklaͤret werden.
§. 276.
Die andere Regel:
Bey dem tragenden Viehe muß man in derDie andere Regel. Zeit, da es traͤget, alle Behutſamkeit anwen- den, zu verhindern, daß es weder durch das Fallen noch durch das Stoßen der Frucht Schaden thun koͤnne. Und bey dem Feder- Viehe hat man zu der Zeit, da es bruͤthet, dahin zu ſehen, daß die Eyer durch keine heftige Bewegung erſchuͤttert, und daß die Mutter von den Eyern nicht vertrieben werde.
Anmerk. Aus dem erſten kann man den Bau der Schwein-Staͤlle, und aus dem andern kann man dieß beurtheilen, warum das Feder-Vieh in ſtillen und dunklen Oertern angeſetzet wird.
§. 277.
Die dritte Regel:
Will man die jungen ſogleich verkaufen, ſoDie dritte Regel.
muß
N 5
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0221"n="201"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von der Viehzucht.</hi></fw><lb/>
man wohl nicht beyde Begebenheiten aus den Wuͤr-<lb/>
kungen erklaͤren koͤnnen, welche die durch das Bruͤten<lb/>
gewuͤrkte Waͤrme in dem Falle hervorbringet? Junge,<lb/>
welche von den Thieren, die zu fett ſind, geworfen<lb/>
werden, bekommen ſelten die von uns gewuͤnſchte<lb/>
Staͤrke. Dieß iſt eine Wuͤrkung von dem Mangel der<lb/>
Nahrung. Die Wichtigkeit dieſer Regel kann auch<lb/>
aus dem begriffen werden, weil fette Thiere, ſo wohl,<lb/>
wenn ſie tragen, als auch, wenn ſie werfen, vieler Ge-<lb/>
fahr ausgeſetzt ſind. Der andere Theil des Satzes<lb/>
kann bey dem Feder Vieh aus der zum Bruͤten erfor-<lb/>
derlichen Waͤrme, als welche abmattet, und bey dem<lb/>
tragenden Viehe aus dem §. 274. erklaͤret werden.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 276.</head><lb/><p><hirendition="#et">Die andere Regel:</hi></p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Bey dem tragenden Viehe muß man in der</hi><noteplace="right">Die andere<lb/>
Regel.</note><lb/><hirendition="#fr">Zeit, da es traͤget, alle Behutſamkeit anwen-<lb/>
den, zu verhindern, daß es weder durch das<lb/>
Fallen noch durch das Stoßen der Frucht<lb/>
Schaden thun koͤnne. Und bey dem Feder-<lb/>
Viehe hat man zu der Zeit, da es bruͤthet,<lb/>
dahin zu ſehen, daß die Eyer durch keine<lb/>
heftige Bewegung erſchuͤttert, und daß die<lb/>
Mutter von den Eyern nicht vertrieben<lb/>
werde.</hi></hi></p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Aus dem erſten kann man den Bau<lb/>
der Schwein-Staͤlle, und aus dem andern kann<lb/>
man dieß beurtheilen, warum das Feder-Vieh in<lb/>ſtillen und dunklen Oertern angeſetzet wird.</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 277.</head><lb/><p><hirendition="#et">Die dritte Regel:</hi></p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Will man die jungen ſogleich verkaufen, ſo</hi><noteplace="right">Die dritte<lb/>
Regel.</note><lb/><fwplace="bottom"type="sig">N 5</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">muß</hi></fw><lb/></hi></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[201/0221]
von der Viehzucht.
man wohl nicht beyde Begebenheiten aus den Wuͤr-
kungen erklaͤren koͤnnen, welche die durch das Bruͤten
gewuͤrkte Waͤrme in dem Falle hervorbringet? Junge,
welche von den Thieren, die zu fett ſind, geworfen
werden, bekommen ſelten die von uns gewuͤnſchte
Staͤrke. Dieß iſt eine Wuͤrkung von dem Mangel der
Nahrung. Die Wichtigkeit dieſer Regel kann auch
aus dem begriffen werden, weil fette Thiere, ſo wohl,
wenn ſie tragen, als auch, wenn ſie werfen, vieler Ge-
fahr ausgeſetzt ſind. Der andere Theil des Satzes
kann bey dem Feder Vieh aus der zum Bruͤten erfor-
derlichen Waͤrme, als welche abmattet, und bey dem
tragenden Viehe aus dem §. 274. erklaͤret werden.
§. 276.
Die andere Regel:
Bey dem tragenden Viehe muß man in der
Zeit, da es traͤget, alle Behutſamkeit anwen-
den, zu verhindern, daß es weder durch das
Fallen noch durch das Stoßen der Frucht
Schaden thun koͤnne. Und bey dem Feder-
Viehe hat man zu der Zeit, da es bruͤthet,
dahin zu ſehen, daß die Eyer durch keine
heftige Bewegung erſchuͤttert, und daß die
Mutter von den Eyern nicht vertrieben
werde.
Anmerk. Aus dem erſten kann man den Bau
der Schwein-Staͤlle, und aus dem andern kann
man dieß beurtheilen, warum das Feder-Vieh in
ſtillen und dunklen Oertern angeſetzet wird.
§. 277.
Die dritte Regel:
Will man die jungen ſogleich verkaufen, ſo
muß
N 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/221>, abgerufen am 28.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.