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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Drittes Capitel.
Talent sind, im Parlament nicht glänzen, die nützlichste
Thätigkeit. Denn hier untersucht das Haus die Bill
punktweise, macht Amendments; man füllt die weißen
Stellen aus, hängt auf einzelnen Blättern Zusätze (riders)
an. Hierauf nimmt das Haus wieder seine strenge Form
an, der Sprecher seinen Sitz ein. Der Vorsitzer berichtet aus
dem Ausschusse, legt das Protocoll (the coherence) des Aus-
schusses vor; die ganze Bill mit den Amendments wird bera-
then, über die einzelnen Verbesserungen abgestimmt, und sie
dann vollständig in dieser neuen Gestalt unter Aufsicht
von zwei dazu eigens bestellten Secretären (clerks) von
den Schreibern des Hauses (writing clerks) in aller
Form auf Pergament geschrieben (ingrossed). Dem-
nächst die dritte Verlesung; Ausnahmsweise kommen auch
nach derselben noch Zusätze und beschränkende Clauseln
vor; dann aber schließlich eine einfache Abstimmung, indem
der Sprecher die Bill mit den angefügten Blättern in der
Hand haltend, fragt, ob sie angenommen werde. Die
gebilligte wird dann, wenn die Bill vom Unterhause aus-
ging, von einigen Mitgliedern des Hauses in das Haus
der Lords überbracht. Man tritt an die Schranken, der
Sprecher des Oberhauses erhebt sich von seinem Wollsacke
und nimmt die Bill in Empfang. Hier besteht sie den-
selben Kreislauf der Verlesungen und wiederhohlten Be-
rathungen, wird, wenn verworfen, still hingelegt, wenn
aber genehmigt, an das Unterhaus zurückgesendet, und
wenn einzelne Differenzen übrig bleiben, so werden diese
gewöhnlich durch eine Conferenz von beiderseitigen Com-
missarien abgethan. Ist sie von beiden Häusern genehmigt,
so geht ihr Weg aus dem Oberhause an den König, ob
er sie billige oder verwerfe; nur Geldbills kommen stets
vom Unterhause an den König.

Drittes Capitel.
Talent ſind, im Parlament nicht glaͤnzen, die nuͤtzlichſte
Thaͤtigkeit. Denn hier unterſucht das Haus die Bill
punktweiſe, macht Amendments; man fuͤllt die weißen
Stellen aus, haͤngt auf einzelnen Blaͤttern Zuſaͤtze (riders)
an. Hierauf nimmt das Haus wieder ſeine ſtrenge Form
an, der Sprecher ſeinen Sitz ein. Der Vorſitzer berichtet aus
dem Ausſchuſſe, legt das Protocoll (the coherence) des Aus-
ſchuſſes vor; die ganze Bill mit den Amendments wird bera-
then, uͤber die einzelnen Verbeſſerungen abgeſtimmt, und ſie
dann vollſtaͤndig in dieſer neuen Geſtalt unter Aufſicht
von zwei dazu eigens beſtellten Secretaͤren (clerks) von
den Schreibern des Hauſes (writing clerks) in aller
Form auf Pergament geſchrieben (ingrossed). Dem-
naͤchſt die dritte Verleſung; Ausnahmsweiſe kommen auch
nach derſelben noch Zuſaͤtze und beſchraͤnkende Clauſeln
vor; dann aber ſchließlich eine einfache Abſtimmung, indem
der Sprecher die Bill mit den angefuͤgten Blaͤttern in der
Hand haltend, fragt, ob ſie angenommen werde. Die
gebilligte wird dann, wenn die Bill vom Unterhauſe aus-
ging, von einigen Mitgliedern des Hauſes in das Haus
der Lords uͤberbracht. Man tritt an die Schranken, der
Sprecher des Oberhauſes erhebt ſich von ſeinem Wollſacke
und nimmt die Bill in Empfang. Hier beſteht ſie den-
ſelben Kreislauf der Verleſungen und wiederhohlten Be-
rathungen, wird, wenn verworfen, ſtill hingelegt, wenn
aber genehmigt, an das Unterhaus zuruͤckgeſendet, und
wenn einzelne Differenzen uͤbrig bleiben, ſo werden dieſe
gewoͤhnlich durch eine Conferenz von beiderſeitigen Com-
miſſarien abgethan. Iſt ſie von beiden Haͤuſern genehmigt,
ſo geht ihr Weg aus dem Oberhauſe an den Koͤnig, ob
er ſie billige oder verwerfe; nur Geldbills kommen ſtets
vom Unterhauſe an den Koͤnig.

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[74/0086] Drittes Capitel. Talent ſind, im Parlament nicht glaͤnzen, die nuͤtzlichſte Thaͤtigkeit. Denn hier unterſucht das Haus die Bill punktweiſe, macht Amendments; man fuͤllt die weißen Stellen aus, haͤngt auf einzelnen Blaͤttern Zuſaͤtze (riders) an. Hierauf nimmt das Haus wieder ſeine ſtrenge Form an, der Sprecher ſeinen Sitz ein. Der Vorſitzer berichtet aus dem Ausſchuſſe, legt das Protocoll (the coherence) des Aus- ſchuſſes vor; die ganze Bill mit den Amendments wird bera- then, uͤber die einzelnen Verbeſſerungen abgeſtimmt, und ſie dann vollſtaͤndig in dieſer neuen Geſtalt unter Aufſicht von zwei dazu eigens beſtellten Secretaͤren (clerks) von den Schreibern des Hauſes (writing clerks) in aller Form auf Pergament geſchrieben (ingrossed). Dem- naͤchſt die dritte Verleſung; Ausnahmsweiſe kommen auch nach derſelben noch Zuſaͤtze und beſchraͤnkende Clauſeln vor; dann aber ſchließlich eine einfache Abſtimmung, indem der Sprecher die Bill mit den angefuͤgten Blaͤttern in der Hand haltend, fragt, ob ſie angenommen werde. Die gebilligte wird dann, wenn die Bill vom Unterhauſe aus- ging, von einigen Mitgliedern des Hauſes in das Haus der Lords uͤberbracht. Man tritt an die Schranken, der Sprecher des Oberhauſes erhebt ſich von ſeinem Wollſacke und nimmt die Bill in Empfang. Hier beſteht ſie den- ſelben Kreislauf der Verleſungen und wiederhohlten Be- rathungen, wird, wenn verworfen, ſtill hingelegt, wenn aber genehmigt, an das Unterhaus zuruͤckgeſendet, und wenn einzelne Differenzen uͤbrig bleiben, ſo werden dieſe gewoͤhnlich durch eine Conferenz von beiderſeitigen Com- miſſarien abgethan. Iſt ſie von beiden Haͤuſern genehmigt, ſo geht ihr Weg aus dem Oberhauſe an den Koͤnig, ob er ſie billige oder verwerfe; nur Geldbills kommen ſtets vom Unterhauſe an den Koͤnig.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/86>, abgerufen am 25.11.2024.