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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Zweites Capitel.
altherkömmlicher Form die patricische und nichtpatricische
Ritterschaft fortwährend durch besondere Centurien geehrt;
von den übrigen Bürgern hatte nur derjenige Recht zu
stimmen, der eines gewissen Classen-Vermögens war.
Nun trat zwar jetzt eine andere Eintheilung und Schätzung
an die Stelle der veralteten Classen des Servius, welche
für die Kriegsaufstellung seit Ausbildung der Legion ohne-
hin keine Bedeutung mehr hatten, und die umgebildeten
Centurien wurden jetzt Theile der Tribus, so daß jede
Tribus mit 2 Centurien stimmte; allein den tiefwirkenden
alten Unterschied der Centurien der Älteren und der Jün-
geren führte man auch bei der neuen Einrichtung durch.
Ebenfalls ließ man zwar zeitgemäße Änderungen an der
Zahl der Tribus zu, deren Zahl sich früher durch Land-
verluste von 30 auf 25 vermindert hatte, und die sich
jetzt durch die allmählige Aufnahme Italischer Völkerschaf-
ten in volles Bürgerrecht bis zu 35 vermehrten, allein
man verhütete den Andrang fremdartiger Massen gerade
dadurch, daß man den neuen Bürgern wenige neue Tri-
bus für sich anwies, und ebenmäßig die neuaufgenommene
Menge Gewerbtreibender und Freigelassener Roms in 4
städtische Tribus zusammenzwängte. Somit wirkte die
Sorge, daß Rom Mittelpunkt der Herrschaft bliebe, Ita-
lien nur untergeordnet theilnähme, kräftig zur Erhaltung
der alten Formen mit. Rom war verloren, wenn man
nach Kopfzahl stimmte.

Die Staatsverfassung, einmahl in's Gleiche gestellt,
kam zur Ruhe, und das Gutachten des Senats behauptete
fortwährenden Einfluß auf die Gesetzgebung. Der Senat
führte die Finanzverwaltung, legte die Steuern auf, welche
überdem bald Italien nichts mehr angingen; er hatte die
Leitung der auswärtigen Angelegenheiten, und Richter

Zweites Capitel.
altherkoͤmmlicher Form die patriciſche und nichtpatriciſche
Ritterſchaft fortwaͤhrend durch beſondere Centurien geehrt;
von den uͤbrigen Buͤrgern hatte nur derjenige Recht zu
ſtimmen, der eines gewiſſen Claſſen-Vermoͤgens war.
Nun trat zwar jetzt eine andere Eintheilung und Schaͤtzung
an die Stelle der veralteten Claſſen des Servius, welche
fuͤr die Kriegsaufſtellung ſeit Ausbildung der Legion ohne-
hin keine Bedeutung mehr hatten, und die umgebildeten
Centurien wurden jetzt Theile der Tribus, ſo daß jede
Tribus mit 2 Centurien ſtimmte; allein den tiefwirkenden
alten Unterſchied der Centurien der Älteren und der Juͤn-
geren fuͤhrte man auch bei der neuen Einrichtung durch.
Ebenfalls ließ man zwar zeitgemaͤße Änderungen an der
Zahl der Tribus zu, deren Zahl ſich fruͤher durch Land-
verluſte von 30 auf 25 vermindert hatte, und die ſich
jetzt durch die allmaͤhlige Aufnahme Italiſcher Voͤlkerſchaf-
ten in volles Buͤrgerrecht bis zu 35 vermehrten, allein
man verhuͤtete den Andrang fremdartiger Maſſen gerade
dadurch, daß man den neuen Buͤrgern wenige neue Tri-
bus fuͤr ſich anwies, und ebenmaͤßig die neuaufgenommene
Menge Gewerbtreibender und Freigelaſſener Roms in 4
ſtaͤdtiſche Tribus zuſammenzwaͤngte. Somit wirkte die
Sorge, daß Rom Mittelpunkt der Herrſchaft bliebe, Ita-
lien nur untergeordnet theilnaͤhme, kraͤftig zur Erhaltung
der alten Formen mit. Rom war verloren, wenn man
nach Kopfzahl ſtimmte.

Die Staatsverfaſſung, einmahl in’s Gleiche geſtellt,
kam zur Ruhe, und das Gutachten des Senats behauptete
fortwaͤhrenden Einfluß auf die Geſetzgebung. Der Senat
fuͤhrte die Finanzverwaltung, legte die Steuern auf, welche
uͤberdem bald Italien nichts mehr angingen; er hatte die
Leitung der auswaͤrtigen Angelegenheiten, und Richter

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[42/0054] Zweites Capitel. altherkoͤmmlicher Form die patriciſche und nichtpatriciſche Ritterſchaft fortwaͤhrend durch beſondere Centurien geehrt; von den uͤbrigen Buͤrgern hatte nur derjenige Recht zu ſtimmen, der eines gewiſſen Claſſen-Vermoͤgens war. Nun trat zwar jetzt eine andere Eintheilung und Schaͤtzung an die Stelle der veralteten Claſſen des Servius, welche fuͤr die Kriegsaufſtellung ſeit Ausbildung der Legion ohne- hin keine Bedeutung mehr hatten, und die umgebildeten Centurien wurden jetzt Theile der Tribus, ſo daß jede Tribus mit 2 Centurien ſtimmte; allein den tiefwirkenden alten Unterſchied der Centurien der Älteren und der Juͤn- geren fuͤhrte man auch bei der neuen Einrichtung durch. Ebenfalls ließ man zwar zeitgemaͤße Änderungen an der Zahl der Tribus zu, deren Zahl ſich fruͤher durch Land- verluſte von 30 auf 25 vermindert hatte, und die ſich jetzt durch die allmaͤhlige Aufnahme Italiſcher Voͤlkerſchaf- ten in volles Buͤrgerrecht bis zu 35 vermehrten, allein man verhuͤtete den Andrang fremdartiger Maſſen gerade dadurch, daß man den neuen Buͤrgern wenige neue Tri- bus fuͤr ſich anwies, und ebenmaͤßig die neuaufgenommene Menge Gewerbtreibender und Freigelaſſener Roms in 4 ſtaͤdtiſche Tribus zuſammenzwaͤngte. Somit wirkte die Sorge, daß Rom Mittelpunkt der Herrſchaft bliebe, Ita- lien nur untergeordnet theilnaͤhme, kraͤftig zur Erhaltung der alten Formen mit. Rom war verloren, wenn man nach Kopfzahl ſtimmte. Die Staatsverfaſſung, einmahl in’s Gleiche geſtellt, kam zur Ruhe, und das Gutachten des Senats behauptete fortwaͤhrenden Einfluß auf die Geſetzgebung. Der Senat fuͤhrte die Finanzverwaltung, legte die Steuern auf, welche uͤberdem bald Italien nichts mehr angingen; er hatte die Leitung der auswaͤrtigen Angelegenheiten, und Richter

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/54>, abgerufen am 22.11.2024.