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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Demokratie. Monarchie. Aristokratie.
ständigen Volksindividuen hervor. Dieselbe Verfassung
wird nicht allein für verschiedene Völker, sie wird für ver-
schiedene Entwickelungsperioden desselben Volks nicht allein
unpassend, sondern häufig, weil die Elemente dazu noch
fehlen oder schon verschwunden sind, ganz unmöglich seyn.

26. Indeß ist eben so gewiß, daß verwandtes Volks-
thum, gemeinsam verlebte Staatsjugend, der durchschla-
gende Strahl gleicher Glaubenslehren und langes Zusam-
menleben auch über einen Welttheil oder mehrere hinaus
Staatsgesellschaften gründen kann, welche sehr ähnlicher
Verfassungen fähig sind.

27. Weist nun dieses klar auf die Geschichte hin als
Lehrerin der Politik, weil allein aus der Natur der zu
beherrschenden Elemente, wie sie sich im Flusse begriffen
zeigen, die Form der Herrschaft anerkannt werden mag,
in der ein Volk seinen Frieden finde, so weist ein Anderes
über die Geschichte hinaus. Denn die Herrschaft von
Menschen über Menschen darf ja nicht auf die Benutzung
wie von leblosen Dingen, allenfalls auch auf den Raub-
bau gestellt seyn, oder wie bei Wollheerden allenfalls
auch auf die schärfste Schur, sondern sie soll zum leib-
lichen und geistigen Besten des Ganzen und der Einzelnen,
die zum Staate versammelt sind, dienen. Und was das
Hohes und Tiefes umfasse, muß derjenige, wiederholen
wir, schon inne haben, welcher wohl vorbereitet zur Staats-
lehre herantreten will.

"Die Politik kann nicht füglich von den ersten Grundsätzen des
Guten anheben, sondern setzt gewisse schon von uns anerkannte
voraus. Darum muß zur guten Sitte angeführt seyn, wer die
Politik passend hören will."
Aristoteles Ethik I, 4, 6.



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Demokratie. Monarchie. Ariſtokratie.
ſtaͤndigen Volksindividuen hervor. Dieſelbe Verfaſſung
wird nicht allein fuͤr verſchiedene Voͤlker, ſie wird fuͤr ver-
ſchiedene Entwickelungsperioden deſſelben Volks nicht allein
unpaſſend, ſondern haͤufig, weil die Elemente dazu noch
fehlen oder ſchon verſchwunden ſind, ganz unmoͤglich ſeyn.

26. Indeß iſt eben ſo gewiß, daß verwandtes Volks-
thum, gemeinſam verlebte Staatsjugend, der durchſchla-
gende Strahl gleicher Glaubenslehren und langes Zuſam-
menleben auch uͤber einen Welttheil oder mehrere hinaus
Staatsgeſellſchaften gruͤnden kann, welche ſehr aͤhnlicher
Verfaſſungen faͤhig ſind.

27. Weist nun dieſes klar auf die Geſchichte hin als
Lehrerin der Politik, weil allein aus der Natur der zu
beherrſchenden Elemente, wie ſie ſich im Fluſſe begriffen
zeigen, die Form der Herrſchaft anerkannt werden mag,
in der ein Volk ſeinen Frieden finde, ſo weist ein Anderes
uͤber die Geſchichte hinaus. Denn die Herrſchaft von
Menſchen uͤber Menſchen darf ja nicht auf die Benutzung
wie von lebloſen Dingen, allenfalls auch auf den Raub-
bau geſtellt ſeyn, oder wie bei Wollheerden allenfalls
auch auf die ſchaͤrfſte Schur, ſondern ſie ſoll zum leib-
lichen und geiſtigen Beſten des Ganzen und der Einzelnen,
die zum Staate verſammelt ſind, dienen. Und was das
Hohes und Tiefes umfaſſe, muß derjenige, wiederholen
wir, ſchon inne haben, welcher wohl vorbereitet zur Staats-
lehre herantreten will.

„Die Politik kann nicht fuͤglich von den erſten Grundſaͤtzen des
Guten anheben, ſondern ſetzt gewiſſe ſchon von uns anerkannte
voraus. Darum muß zur guten Sitte angefuͤhrt ſeyn, wer die
Politik paſſend hoͤren will.“
Ariſtoteles Ethik I, 4, 6.



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[19/0031] Demokratie. Monarchie. Ariſtokratie. ſtaͤndigen Volksindividuen hervor. Dieſelbe Verfaſſung wird nicht allein fuͤr verſchiedene Voͤlker, ſie wird fuͤr ver- ſchiedene Entwickelungsperioden deſſelben Volks nicht allein unpaſſend, ſondern haͤufig, weil die Elemente dazu noch fehlen oder ſchon verſchwunden ſind, ganz unmoͤglich ſeyn. 26. Indeß iſt eben ſo gewiß, daß verwandtes Volks- thum, gemeinſam verlebte Staatsjugend, der durchſchla- gende Strahl gleicher Glaubenslehren und langes Zuſam- menleben auch uͤber einen Welttheil oder mehrere hinaus Staatsgeſellſchaften gruͤnden kann, welche ſehr aͤhnlicher Verfaſſungen faͤhig ſind. 27. Weist nun dieſes klar auf die Geſchichte hin als Lehrerin der Politik, weil allein aus der Natur der zu beherrſchenden Elemente, wie ſie ſich im Fluſſe begriffen zeigen, die Form der Herrſchaft anerkannt werden mag, in der ein Volk ſeinen Frieden finde, ſo weist ein Anderes uͤber die Geſchichte hinaus. Denn die Herrſchaft von Menſchen uͤber Menſchen darf ja nicht auf die Benutzung wie von lebloſen Dingen, allenfalls auch auf den Raub- bau geſtellt ſeyn, oder wie bei Wollheerden allenfalls auch auf die ſchaͤrfſte Schur, ſondern ſie ſoll zum leib- lichen und geiſtigen Beſten des Ganzen und der Einzelnen, die zum Staate verſammelt ſind, dienen. Und was das Hohes und Tiefes umfaſſe, muß derjenige, wiederholen wir, ſchon inne haben, welcher wohl vorbereitet zur Staats- lehre herantreten will. „Die Politik kann nicht fuͤglich von den erſten Grundſaͤtzen des Guten anheben, ſondern ſetzt gewiſſe ſchon von uns anerkannte voraus. Darum muß zur guten Sitte angefuͤhrt ſeyn, wer die Politik paſſend hoͤren will.“ Ariſtoteles Ethik I, 4, 6. 2*

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/31>, abgerufen am 29.03.2024.