Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Einleitung. kann nicht Volk ohne Staat seyn. Die Aufgabe ist, denStaat im Volks-Bewußtseyn zu vollenden. 5. Die Annahme eines Naturstandes ist als Behelf 6. Denn der Staat ist nicht bloß etwas Gemeinsames 7. Gleiche Volksart von Haus aus, das will sagen, Einleitung. kann nicht Volk ohne Staat ſeyn. Die Aufgabe iſt, denStaat im Volks-Bewußtſeyn zu vollenden. 5. Die Annahme eines Naturſtandes iſt als Behelf 6. Denn der Staat iſt nicht bloß etwas Gemeinſames 7. Gleiche Volksart von Haus aus, das will ſagen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0016" n="4"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Einleitung</hi>.</fw><lb/> kann nicht Volk ohne Staat ſeyn. Die Aufgabe iſt, den<lb/> Staat im Volks-Bewußtſeyn zu vollenden.</p><lb/> <p>5. Die Annahme eines Naturſtandes iſt als Behelf<lb/> der Demonſtration, als ein bewußtes Abſehen vom Staate,<lb/> um ihn demnaͤchſt frei aus der menſchlichen Beſchaffenheit<lb/> entſtehen zu laſſen, nicht zu verwerfen. Wird aber der<lb/> Naturſtand mit poſitiven Eigenſchaften ausgeruͤſtet (unge-<lb/> ſellig, geſellig, gleichguͤltig), ſo wird eben dadurch der<lb/> Staat aus einer uͤbermaͤchtigen, uͤbermenſchlichen Ordnung<lb/> zum Geſchoͤpfe menſchlicher Willkuͤhr.</p><lb/> <p>6. Denn der Staat iſt nicht bloß etwas Gemeinſames<lb/> unter den Menſchen, nicht bloß etwas Unabhaͤngiges, er<lb/> iſt zugleich etwas Zuſammengewachſenes, eine leiblich und<lb/> geiſtig geeinigte Perſoͤnlichkeit. Die Familie, unabhaͤngig<lb/> gedacht, iſt Volk und Staat in voͤlliger Durchdringung<lb/> beider. Durch mehrere Familien im Staate entſteht die<lb/> Moͤglichkeit mehrerer Staaten; von nun an weichen Volk<lb/> und Staat freier aus einander. Es braucht weder ein<lb/> ganzes Volk ſich in demſelben Staate abzuſchließen; tren-<lb/> nen doch oft Welttheile die Mitglieder deſſelben Hauſes;<lb/> noch duldet es die ſchon maͤchtiger ſchaltende Geſchichte,<lb/> daß uͤberall der Staat aus <hi rendition="#g">einer</hi> blutsverwandten Volks-<lb/> natur erwachſe, noch, wenn erwachſen, unvermiſcht fort-<lb/> beſtehe. Volk und Bevoͤlkerung unterſcheiden ſich fortan<lb/> haͤufig, und der Staat iſt etwas anderes geworden, als<lb/> bloß die Form des Volkes.</p><lb/> <p>7. Gleiche Volksart von Haus aus, das will ſagen,<lb/> ein koͤrperlich und geiſtig gleichartiger Menſchenſchlag, gleiche<lb/> Sprache als Zeugniß ſeit Jahrhunderten gleichverſtandener<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [4/0016]
Einleitung.
kann nicht Volk ohne Staat ſeyn. Die Aufgabe iſt, den
Staat im Volks-Bewußtſeyn zu vollenden.
5. Die Annahme eines Naturſtandes iſt als Behelf
der Demonſtration, als ein bewußtes Abſehen vom Staate,
um ihn demnaͤchſt frei aus der menſchlichen Beſchaffenheit
entſtehen zu laſſen, nicht zu verwerfen. Wird aber der
Naturſtand mit poſitiven Eigenſchaften ausgeruͤſtet (unge-
ſellig, geſellig, gleichguͤltig), ſo wird eben dadurch der
Staat aus einer uͤbermaͤchtigen, uͤbermenſchlichen Ordnung
zum Geſchoͤpfe menſchlicher Willkuͤhr.
6. Denn der Staat iſt nicht bloß etwas Gemeinſames
unter den Menſchen, nicht bloß etwas Unabhaͤngiges, er
iſt zugleich etwas Zuſammengewachſenes, eine leiblich und
geiſtig geeinigte Perſoͤnlichkeit. Die Familie, unabhaͤngig
gedacht, iſt Volk und Staat in voͤlliger Durchdringung
beider. Durch mehrere Familien im Staate entſteht die
Moͤglichkeit mehrerer Staaten; von nun an weichen Volk
und Staat freier aus einander. Es braucht weder ein
ganzes Volk ſich in demſelben Staate abzuſchließen; tren-
nen doch oft Welttheile die Mitglieder deſſelben Hauſes;
noch duldet es die ſchon maͤchtiger ſchaltende Geſchichte,
daß uͤberall der Staat aus einer blutsverwandten Volks-
natur erwachſe, noch, wenn erwachſen, unvermiſcht fort-
beſtehe. Volk und Bevoͤlkerung unterſcheiden ſich fortan
haͤufig, und der Staat iſt etwas anderes geworden, als
bloß die Form des Volkes.
7. Gleiche Volksart von Haus aus, das will ſagen,
ein koͤrperlich und geiſtig gleichartiger Menſchenſchlag, gleiche
Sprache als Zeugniß ſeit Jahrhunderten gleichverſtandener
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