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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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genüber. Der Vornehme mag noch allenfalls Mittel finden
sich dieser willkürlichen Gewalt zu erwehren, Genug-
thuung zu erlangen, aber der gemeine Mann nimmer.
Der Obersteuerhof (cour des aides) und die ihm unterge-
ordneten Gerichtshöfe sollen ihrer Bestimmung nach Rich-
ter über alle Steuern seyn, allein man hat die meisten
Steuersachen den Intendanten der Provinzen zugewendet,
und in den Sachen, die ihm noch geblieben sind, wird
sein Erkenntniß von dem Generalpächter an die Finanz-
verwaltung gebracht und dort cassirt. Nimmt man dazu
die Unbestimmtheit der Vorschriften über die Rechte der
Pächter, die ihren Unterbedienten freigelassenen Unter-
suchungen auf den Landstraßen und Haussuchungen, be-
sonders wegen Schmuggelei, wobei ein Theil der Straf-
gelder diesen Unterbedienten zufällt, so bleibt kein Zweifel:
der Pächter ist der höchste Gesetzgeber über die Gegenstände
seines eigenen persönlichen Interesses. Um ihrer spähen-
den Habsucht zu entgehen, schließt man heimliche Verträge
über manche Geschäfte, welche der gerichtlichen Beglaubi-
gung bedürften, entgeht so vielleicht der Abgabe, aber
legt den Grund zu einer Menge unabsehlicher Rechtshän-
del, und die Angeberei im Lande ist ohne Ende. Das
sind die Mittel, durch welche mehr als 150 Millionen
jährlich in die königliche Casse kommen. Nicht um Wohl-
wollen fragt es sich, sondern um Gerechtigkeit. Sicher-
lich, diese schweren Auflagen sind nothwendig, mit wel-
chen die Unterthanen fortfahren die Siege der Vorfahren

genüber. Der Vornehme mag noch allenfalls Mittel finden
ſich dieſer willkürlichen Gewalt zu erwehren, Genug-
thuung zu erlangen, aber der gemeine Mann nimmer.
Der Oberſteuerhof (cour des aides) und die ihm unterge-
ordneten Gerichtshöfe ſollen ihrer Beſtimmung nach Rich-
ter über alle Steuern ſeyn, allein man hat die meiſten
Steuerſachen den Intendanten der Provinzen zugewendet,
und in den Sachen, die ihm noch geblieben ſind, wird
ſein Erkenntniß von dem Generalpächter an die Finanz-
verwaltung gebracht und dort caſſirt. Nimmt man dazu
die Unbeſtimmtheit der Vorſchriften über die Rechte der
Pächter, die ihren Unterbedienten freigelaſſenen Unter-
ſuchungen auf den Landſtraßen und Hausſuchungen, be-
ſonders wegen Schmuggelei, wobei ein Theil der Straf-
gelder dieſen Unterbedienten zufällt, ſo bleibt kein Zweifel:
der Pächter iſt der höchſte Geſetzgeber über die Gegenſtände
ſeines eigenen perſönlichen Intereſſes. Um ihrer ſpähen-
den Habſucht zu entgehen, ſchließt man heimliche Verträge
über manche Geſchäfte, welche der gerichtlichen Beglaubi-
gung bedürften, entgeht ſo vielleicht der Abgabe, aber
legt den Grund zu einer Menge unabſehlicher Rechtshän-
del, und die Angeberei im Lande iſt ohne Ende. Das
ſind die Mittel, durch welche mehr als 150 Millionen
jährlich in die königliche Caſſe kommen. Nicht um Wohl-
wollen fragt es ſich, ſondern um Gerechtigkeit. Sicher-
lich, dieſe ſchweren Auflagen ſind nothwendig, mit wel-
chen die Unterthanen fortfahren die Siege der Vorfahren

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[38/0048] genüber. Der Vornehme mag noch allenfalls Mittel finden ſich dieſer willkürlichen Gewalt zu erwehren, Genug- thuung zu erlangen, aber der gemeine Mann nimmer. Der Oberſteuerhof (cour des aides) und die ihm unterge- ordneten Gerichtshöfe ſollen ihrer Beſtimmung nach Rich- ter über alle Steuern ſeyn, allein man hat die meiſten Steuerſachen den Intendanten der Provinzen zugewendet, und in den Sachen, die ihm noch geblieben ſind, wird ſein Erkenntniß von dem Generalpächter an die Finanz- verwaltung gebracht und dort caſſirt. Nimmt man dazu die Unbeſtimmtheit der Vorſchriften über die Rechte der Pächter, die ihren Unterbedienten freigelaſſenen Unter- ſuchungen auf den Landſtraßen und Hausſuchungen, be- ſonders wegen Schmuggelei, wobei ein Theil der Straf- gelder dieſen Unterbedienten zufällt, ſo bleibt kein Zweifel: der Pächter iſt der höchſte Geſetzgeber über die Gegenſtände ſeines eigenen perſönlichen Intereſſes. Um ihrer ſpähen- den Habſucht zu entgehen, ſchließt man heimliche Verträge über manche Geſchäfte, welche der gerichtlichen Beglaubi- gung bedürften, entgeht ſo vielleicht der Abgabe, aber legt den Grund zu einer Menge unabſehlicher Rechtshän- del, und die Angeberei im Lande iſt ohne Ende. Das ſind die Mittel, durch welche mehr als 150 Millionen jährlich in die königliche Caſſe kommen. Nicht um Wohl- wollen fragt es ſich, ſondern um Gerechtigkeit. Sicher- lich, dieſe ſchweren Auflagen ſind nothwendig, mit wel- chen die Unterthanen fortfahren die Siege der Vorfahren

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/48>, abgerufen am 22.11.2024.