werden, dessen Unterthan und Organ der Gesetzgeber sel- ber ist. Dieses Urtheil ist um so wichtiger als ich, den man bis dahin zu den nützlichen Volkstribunen zählte, dem Volk um so strengere Rechenschaft schuldig bin. Dieses Urtheil ist selbst um so nothwendiger, weil es sich davon handelt, über die Principien sich auszusprechen, welche die wahre Theo- rie der Freiheit von der falschen unterscheiden, ihre wah- ren Apostel von den falschen Aposteln, die Freunde des Volks von seinen Verderbern; denn das Volk hat in einer freien Verfassung auch seinen Hofhalt, seine Schmarozer, seine Schmeichler, seine Schranzen, seine Sklaven."
Mirabeau's Schluß ist: "Das sind die wahren Freunde des Volks, welche es belehren daß den Bewegungen, welche uns nöthig waren um aus dem Nichts hervorzu- gehen, friedliche Organisationen folgen müssen; daß man dem Mistrauen ein Ende machen, den elenden Schutt hin- wegschaffen und unter der Mitwirkung aller Willen zum Wiederaufbau schreiten muß; daß es Zeit ist, endlich aus dem Zustande der rechtmäßigen Insurrection zu dem dauer- haften Frieden einer gesellschaftlichen Ordnung überzu- gehen, und daß man keineswegs allein durch dieselben Mittel die Freiheit bewahrt, durch welche sie erobert ist."
Die unparteiische Geschichte wird den Werth dieser Grundsätze darum nicht geringer anschlagen, weil sie aus einer Feder flossen, welche damals schon dem Cabinet ge- heime Zusagen gemacht hatte. Dasmal war der kaiserliche Gesandte Graf von Mercy der Vermittler, wieder durch den
21*
werden, deſſen Unterthan und Organ der Geſetzgeber ſel- ber iſt. Dieſes Urtheil iſt um ſo wichtiger als ich, den man bis dahin zu den nützlichen Volkstribunen zählte, dem Volk um ſo ſtrengere Rechenſchaft ſchuldig bin. Dieſes Urtheil iſt ſelbſt um ſo nothwendiger, weil es ſich davon handelt, über die Principien ſich auszuſprechen, welche die wahre Theo- rie der Freiheit von der falſchen unterſcheiden, ihre wah- ren Apoſtel von den falſchen Apoſteln, die Freunde des Volks von ſeinen Verderbern; denn das Volk hat in einer freien Verfaſſung auch ſeinen Hofhalt, ſeine Schmarozer, ſeine Schmeichler, ſeine Schranzen, ſeine Sklaven.“
Mirabeau’s Schluß iſt: „Das ſind die wahren Freunde des Volks, welche es belehren daß den Bewegungen, welche uns nöthig waren um aus dem Nichts hervorzu- gehen, friedliche Organiſationen folgen müſſen; daß man dem Mistrauen ein Ende machen, den elenden Schutt hin- wegſchaffen und unter der Mitwirkung aller Willen zum Wiederaufbau ſchreiten muß; daß es Zeit iſt, endlich aus dem Zuſtande der rechtmäßigen Inſurrection zu dem dauer- haften Frieden einer geſellſchaftlichen Ordnung überzu- gehen, und daß man keineswegs allein durch dieſelben Mittel die Freiheit bewahrt, durch welche ſie erobert iſt.“
Die unparteiiſche Geſchichte wird den Werth dieſer Grundſätze darum nicht geringer anſchlagen, weil ſie aus einer Feder floſſen, welche damals ſchon dem Cabinet ge- heime Zuſagen gemacht hatte. Dasmal war der kaiſerliche Geſandte Graf von Mercy der Vermittler, wieder durch den
21*
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0333"n="323"/>
werden, deſſen Unterthan und Organ der Geſetzgeber ſel-<lb/>
ber iſt. Dieſes Urtheil iſt um ſo wichtiger als ich, den man<lb/>
bis dahin zu den nützlichen Volkstribunen zählte, dem Volk<lb/>
um ſo ſtrengere Rechenſchaft ſchuldig bin. Dieſes Urtheil iſt<lb/>ſelbſt um ſo nothwendiger, weil es ſich davon handelt, über<lb/>
die Principien ſich auszuſprechen, welche die wahre Theo-<lb/>
rie der Freiheit von der falſchen unterſcheiden, ihre wah-<lb/>
ren Apoſtel von den falſchen Apoſteln, die Freunde des<lb/>
Volks von ſeinen Verderbern; denn das Volk hat in einer<lb/>
freien Verfaſſung auch ſeinen Hofhalt, ſeine Schmarozer,<lb/>ſeine Schmeichler, ſeine Schranzen, ſeine Sklaven.“</p><lb/><p>Mirabeau’s Schluß iſt: „Das ſind die wahren Freunde<lb/>
des Volks, welche es belehren daß den Bewegungen,<lb/>
welche uns nöthig waren um aus dem Nichts hervorzu-<lb/>
gehen, friedliche Organiſationen folgen müſſen; daß man<lb/>
dem Mistrauen ein Ende machen, den elenden Schutt hin-<lb/>
wegſchaffen und unter der Mitwirkung aller Willen zum<lb/>
Wiederaufbau ſchreiten muß; daß es Zeit iſt, endlich aus<lb/>
dem Zuſtande der rechtmäßigen Inſurrection zu dem dauer-<lb/>
haften Frieden einer geſellſchaftlichen Ordnung überzu-<lb/>
gehen, und daß man keineswegs allein durch dieſelben<lb/>
Mittel die Freiheit bewahrt, durch welche ſie erobert iſt.“</p><lb/><p>Die unparteiiſche Geſchichte wird den Werth dieſer<lb/>
Grundſätze darum nicht geringer anſchlagen, weil ſie aus<lb/>
einer Feder floſſen, welche damals ſchon dem Cabinet ge-<lb/>
heime Zuſagen gemacht hatte. Dasmal war der kaiſerliche<lb/>
Geſandte Graf von Mercy der Vermittler, wieder durch den<lb/><fwplace="bottom"type="sig">21*</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[323/0333]
werden, deſſen Unterthan und Organ der Geſetzgeber ſel-
ber iſt. Dieſes Urtheil iſt um ſo wichtiger als ich, den man
bis dahin zu den nützlichen Volkstribunen zählte, dem Volk
um ſo ſtrengere Rechenſchaft ſchuldig bin. Dieſes Urtheil iſt
ſelbſt um ſo nothwendiger, weil es ſich davon handelt, über
die Principien ſich auszuſprechen, welche die wahre Theo-
rie der Freiheit von der falſchen unterſcheiden, ihre wah-
ren Apoſtel von den falſchen Apoſteln, die Freunde des
Volks von ſeinen Verderbern; denn das Volk hat in einer
freien Verfaſſung auch ſeinen Hofhalt, ſeine Schmarozer,
ſeine Schmeichler, ſeine Schranzen, ſeine Sklaven.“
Mirabeau’s Schluß iſt: „Das ſind die wahren Freunde
des Volks, welche es belehren daß den Bewegungen,
welche uns nöthig waren um aus dem Nichts hervorzu-
gehen, friedliche Organiſationen folgen müſſen; daß man
dem Mistrauen ein Ende machen, den elenden Schutt hin-
wegſchaffen und unter der Mitwirkung aller Willen zum
Wiederaufbau ſchreiten muß; daß es Zeit iſt, endlich aus
dem Zuſtande der rechtmäßigen Inſurrection zu dem dauer-
haften Frieden einer geſellſchaftlichen Ordnung überzu-
gehen, und daß man keineswegs allein durch dieſelben
Mittel die Freiheit bewahrt, durch welche ſie erobert iſt.“
Die unparteiiſche Geſchichte wird den Werth dieſer
Grundſätze darum nicht geringer anſchlagen, weil ſie aus
einer Feder floſſen, welche damals ſchon dem Cabinet ge-
heime Zuſagen gemacht hatte. Dasmal war der kaiſerliche
Geſandte Graf von Mercy der Vermittler, wieder durch den
21*
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/333>, abgerufen am 30.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.