unveränderlich, allein in Wahrheit wird sie jedes Jahr erhöht, durch Hinzufügung von verschiedenen Abgaben, die nicht dazu gehören. Die Grundsätze ihrer Vertheilung über die Provinzen und demnächst über die einzelnen Ge- meinden und vollends die Individuen sind für die Einzel- nen ein völliges Geheimniß, in welches einzudringen so- gar der Obersteuerhof vergeblich versucht hat. Nur durch freigewählte Provinzialversammlungen ließe sich hier Bes- serung schaffen. Wie es mit der Kopfsteuer stehe, mag das Eine beweisen, daß Intendanten sich oftmals gerühmt haben, sie hätten die Einwohner ihrer Generalität be- droht, sie auf den doppelten Satz zu bringen, falls sie sich gegen gewisse Anordnungen der Regierung sperrten. Die ganze Abgabe müßte beseitigt werden. Der Zwanzigste aber hat von jeher die meisten Gegenvorstellungen erweckt, weil er am allerwillkürlichsten angelegt ist, und auf dieser fehlerhaften Grundlage immerfort erhoben und erhöht wird. Hier müßte ein Kataster in die Mitte treten.
Die Summe von Allem ist: Es kommt nicht auf die Abschaffung einzelner Misbräuche an, sondern auf die Umschaffung der Verwaltung und daß dieser Schöpfung die Dauer gesichert sey über des Königs Regierung hin- aus. Das Vertrauen auf die gegenwärtige Verwaltung (Turgot) darf unsern Mund nicht schließen. Ist es denn wahr, was man zu wiederholen liebt, daß König und Mi- nister stets dasselbe Interesse haben? Wo es sich vom Ruhme der Waffen, von der Geltung der königlichen Macht nach
unveränderlich, allein in Wahrheit wird ſie jedes Jahr erhöht, durch Hinzufügung von verſchiedenen Abgaben, die nicht dazu gehören. Die Grundſätze ihrer Vertheilung über die Provinzen und demnächſt über die einzelnen Ge- meinden und vollends die Individuen ſind für die Einzel- nen ein völliges Geheimniß, in welches einzudringen ſo- gar der Oberſteuerhof vergeblich verſucht hat. Nur durch freigewählte Provinzialverſammlungen ließe ſich hier Beſ- ſerung ſchaffen. Wie es mit der Kopfſteuer ſtehe, mag das Eine beweiſen, daß Intendanten ſich oftmals gerühmt haben, ſie hätten die Einwohner ihrer Generalität be- droht, ſie auf den doppelten Satz zu bringen, falls ſie ſich gegen gewiſſe Anordnungen der Regierung ſperrten. Die ganze Abgabe müßte beſeitigt werden. Der Zwanzigſte aber hat von jeher die meiſten Gegenvorſtellungen erweckt, weil er am allerwillkürlichſten angelegt iſt, und auf dieſer fehlerhaften Grundlage immerfort erhoben und erhöht wird. Hier müßte ein Kataſter in die Mitte treten.
Die Summe von Allem iſt: Es kommt nicht auf die Abſchaffung einzelner Misbräuche an, ſondern auf die Umſchaffung der Verwaltung und daß dieſer Schöpfung die Dauer geſichert ſey über des Königs Regierung hin- aus. Das Vertrauen auf die gegenwärtige Verwaltung (Turgot) darf unſern Mund nicht ſchließen. Iſt es denn wahr, was man zu wiederholen liebt, daß König und Mi- niſter ſtets daſſelbe Intereſſe haben? Wo es ſich vom Ruhme der Waffen, von der Geltung der königlichen Macht nach
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0054"n="44"/>
unveränderlich, allein in Wahrheit wird ſie jedes Jahr<lb/>
erhöht, durch Hinzufügung von verſchiedenen Abgaben, die<lb/>
nicht dazu gehören. Die Grundſätze ihrer Vertheilung<lb/>
über die Provinzen und demnächſt über die einzelnen Ge-<lb/>
meinden und vollends die Individuen ſind für die Einzel-<lb/>
nen ein völliges Geheimniß, in welches einzudringen ſo-<lb/>
gar der Oberſteuerhof vergeblich verſucht hat. Nur durch<lb/>
freigewählte Provinzialverſammlungen ließe ſich hier Beſ-<lb/>ſerung ſchaffen. Wie es mit der Kopfſteuer ſtehe, mag<lb/>
das Eine beweiſen, daß Intendanten ſich oftmals gerühmt<lb/>
haben, ſie hätten die Einwohner ihrer Generalität be-<lb/>
droht, ſie auf den doppelten Satz zu bringen, falls ſie ſich<lb/>
gegen gewiſſe Anordnungen der Regierung ſperrten. Die<lb/>
ganze Abgabe müßte beſeitigt werden. Der Zwanzigſte<lb/>
aber hat von jeher die meiſten Gegenvorſtellungen erweckt,<lb/>
weil er am allerwillkürlichſten angelegt iſt, und auf dieſer<lb/>
fehlerhaften Grundlage immerfort erhoben und erhöht<lb/>
wird. Hier müßte ein Kataſter in die Mitte treten.</p><lb/><p>Die Summe von Allem iſt: Es kommt nicht auf die<lb/>
Abſchaffung einzelner Misbräuche an, ſondern auf die<lb/>
Umſchaffung der Verwaltung und daß dieſer Schöpfung<lb/>
die Dauer geſichert ſey über des Königs Regierung hin-<lb/>
aus. Das Vertrauen auf die gegenwärtige Verwaltung<lb/>
(Turgot) darf unſern Mund nicht ſchließen. Iſt es denn<lb/>
wahr, was man zu wiederholen liebt, daß König und Mi-<lb/>
niſter ſtets daſſelbe Intereſſe haben? Wo es ſich vom Ruhme<lb/>
der Waffen, von der Geltung der königlichen Macht nach<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[44/0054]
unveränderlich, allein in Wahrheit wird ſie jedes Jahr
erhöht, durch Hinzufügung von verſchiedenen Abgaben, die
nicht dazu gehören. Die Grundſätze ihrer Vertheilung
über die Provinzen und demnächſt über die einzelnen Ge-
meinden und vollends die Individuen ſind für die Einzel-
nen ein völliges Geheimniß, in welches einzudringen ſo-
gar der Oberſteuerhof vergeblich verſucht hat. Nur durch
freigewählte Provinzialverſammlungen ließe ſich hier Beſ-
ſerung ſchaffen. Wie es mit der Kopfſteuer ſtehe, mag
das Eine beweiſen, daß Intendanten ſich oftmals gerühmt
haben, ſie hätten die Einwohner ihrer Generalität be-
droht, ſie auf den doppelten Satz zu bringen, falls ſie ſich
gegen gewiſſe Anordnungen der Regierung ſperrten. Die
ganze Abgabe müßte beſeitigt werden. Der Zwanzigſte
aber hat von jeher die meiſten Gegenvorſtellungen erweckt,
weil er am allerwillkürlichſten angelegt iſt, und auf dieſer
fehlerhaften Grundlage immerfort erhoben und erhöht
wird. Hier müßte ein Kataſter in die Mitte treten.
Die Summe von Allem iſt: Es kommt nicht auf die
Abſchaffung einzelner Misbräuche an, ſondern auf die
Umſchaffung der Verwaltung und daß dieſer Schöpfung
die Dauer geſichert ſey über des Königs Regierung hin-
aus. Das Vertrauen auf die gegenwärtige Verwaltung
(Turgot) darf unſern Mund nicht ſchließen. Iſt es denn
wahr, was man zu wiederholen liebt, daß König und Mi-
niſter ſtets daſſelbe Intereſſe haben? Wo es ſich vom Ruhme
der Waffen, von der Geltung der königlichen Macht nach
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/54>, abgerufen am 28.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.