Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531.silbers / so von den probierern / vber das feur / gemeinlich durch diese vier ding / geprüfet vnd erkand werden / Fünfferley prob.Als nemlich / mit strich / stich / flos / gos / Denn wie das gold oder silber / nach der vornemlichen prob des feurs / bestehet vnd rechtschaffen ist / so es durch diese vier / seine natürliche farbe / art / werd vnd güte mitbringet / Also auch sind rechtschaffen die lere vnd geister / wo sie Christum jnnehalten / vnd auff jnen / als den einigen rechtschaffen grund / gentzlich weisen vnd stimmen. 1. Johan. 4. vnd widderumb jnn allem allenthalb das widderspiel. Odder wie Paulus sagt. 1. Cor. 3. vom gleichnis eines geistlichen vberbawes / welcher allenthalb mit dem grund sich vergleichen mus / Also sol sich vergleichen vnd gegründet sein aller geistlicher bawe / so an der lere vnd leben ist / auff vnd mit dem einigen grund Ihesu Christo / auff jme allenthalb zu fussen vnd rugen etc. Die geistlichen wollen allein die schrifft zu prüfen haben.Vnd solche Christliche / vnd jnn der schrifft geboten prob / beider der geister vnd lere / wie auch ander viel dinge / haben vnsere Bepst / Bisschoue / vnd hochgelarten etc. jnen allein freuelich zugeschrieben / vnd andern wider recht / nicht allein genomen / sondern auch strenglich Geistlich recht / vngeistlich vnrecht.verboten / wie es jr geistlich recht / ja dieses falles vngeistlich vnrecht / ausweiset / damit sie jhe jre lere / als die das liecht schewet / verdechtig machten / vnd gleichwol jnn allem vngestrafft blieben / vnd was sie furgeben / fur lauter heiligthumb must angebetet vnd angenomen werden / so doch ein jeder seines / vnd nicht eines andern glaubens lebt / Abakuk. 2. Rom. 1. vnd also jedem seine / vnd nicht eines andern seele gelten wird / Eines jeden eigen seel gelten.Darumb auch jedem auff seine schantz zu sehen gehört / vnangesehen / was andere / odder auch Concilia / odder Reichstage geschlossen haben. Was Concilia vnd Richstage jnn Gottes wort vermögen.Aus welchem allem / allenthalb letzlich vnd beschlies lich wol scheinbar ist / was Concilia / Reichstage / vnd silbers / so von den probierern / vber das feur / gemeinlich durch diese vier ding / geprüfet vnd erkand werden / Fünfferley prob.Als nemlich / mit strich / stich / flos / gos / Denn wie das gold oder silber / nach der vornemlichen prob des feurs / bestehet vnd rechtschaffen ist / so es durch diese vier / seine natürliche farbe / art / werd vnd güte mitbringet / Also auch sind rechtschaffen die lere vnd geister / wo sie Christum jnnehalten / vnd auff jnen / als den einigen rechtschaffen grund / gentzlich weisen vnd stimmen. 1. Johan. 4. vnd widderumb jnn allem allenthalb das widderspiel. Odder wie Paulus sagt. 1. Cor. 3. vom gleichnis eines geistlichen vberbawes / welcher allenthalb mit dem grund sich vergleichen mus / Also sol sich vergleichen vñ gegründet sein aller geistlicher bawe / so an der lere vnd leben ist / auff vnd mit dem einigen grund Ihesu Christo / auff jme allenthalb zu fussen vnd rugen etc. Die geistlichen wollen allein die schrifft zu prüfen haben.Vnd solche Christliche / vnd jnn der schrifft geboten prob / beider der geister vnd lere / wie auch ander viel dinge / haben vnsere Bepst / Bisschoue / vnd hochgelarten etc. jnen allein freuelich zugeschrieben / vnd andern wider recht / nicht allein genomen / sondern auch strenglich Geistlich recht / vngeistlich vnrecht.verboten / wie es jr geistlich recht / ja dieses falles vngeistlich vnrecht / ausweiset / damit sie jhe jre lere / als die das liecht schewet / verdechtig machten / vnd gleichwol jnn allem vngestrafft blieben / vnd was sie furgeben / fur lauter heiligthumb must angebetet vnd angenomen werden / so doch ein jeder seines / vnd nicht eines andern glaubens lebt / Abakuk. 2. Rom. 1. vnd also jedem seine / vnd nicht eines andern seele gelten wird / Eines jeden eigen seel gelten.Darumb auch jedem auff seine schantz zu sehen gehört / vnangesehen / was andere / odder auch Concilia / odder Reichstage geschlossen haben. 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silbers / so von den probierern / vber das feur / gemeinlich durch diese vier ding / geprüfet vnd erkand werden / Als nemlich / mit strich / stich / flos / gos / Denn wie das gold oder silber / nach der vornemlichen prob des feurs / bestehet vnd rechtschaffen ist / so es durch diese vier / seine natürliche farbe / art / werd vnd güte mitbringet / Also auch sind rechtschaffen die lere vnd geister / wo sie Christum jnnehalten / vnd auff jnen / als den einigen rechtschaffen grund / gentzlich weisen vnd stimmen. 1. Johan. 4. vnd widderumb jnn allem allenthalb das widderspiel.
Fünfferley prob. Odder wie Paulus sagt. 1. Cor. 3. vom gleichnis eines geistlichen vberbawes / welcher allenthalb mit dem grund sich vergleichen mus / Also sol sich vergleichen vñ gegründet sein aller geistlicher bawe / so an der lere vnd leben ist / auff vnd mit dem einigen grund Ihesu Christo / auff jme allenthalb zu fussen vnd rugen etc.
Vnd solche Christliche / vnd jnn der schrifft geboten prob / beider der geister vnd lere / wie auch ander viel dinge / haben vnsere Bepst / Bisschoue / vnd hochgelarten etc. jnen allein freuelich zugeschrieben / vnd andern wider recht / nicht allein genomen / sondern auch strenglich verboten / wie es jr geistlich recht / ja dieses falles vngeistlich vnrecht / ausweiset / damit sie jhe jre lere / als die das liecht schewet / verdechtig machten / vnd gleichwol jnn allem vngestrafft blieben / vnd was sie furgeben / fur lauter heiligthumb must angebetet vnd angenomen werden / so doch ein jeder seines / vnd nicht eines andern glaubens lebt / Abakuk. 2. Rom. 1. vnd also jedem seine / vnd nicht eines andern seele gelten wird / Darumb auch jedem auff seine schantz zu sehen gehört / vnangesehen / was andere / odder auch Concilia / odder Reichstage geschlossen haben.
Geistlich recht / vngeistlich vnrecht.
Eines jeden eigen seel gelten. Aus welchem allem / allenthalb letzlich vnd beschlies lich wol scheinbar ist / was Concilia / Reichstage / vnd
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Zitationshilfe: | Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/crosner_sermon2_1531/90>, abgerufen am 17.07.2024. |