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Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.

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und dessen statistische Behörde jüngst vervollständigt hat. Hier
ist es abermals die weibliche Arbeit, deren Untersuchung ihr
zugewiesen ist. Wie man sieht, die sachliche Zweckmäßigkeit,
welche die weibliche Kraft an diejenige Stelle setzt, an der sie
vorzugsweise brauchbar, an der sie der männlichen Kraft theil-
weise überlegen ist durch den schärferen Blick und die bessere
Gelegenheit des Einblicks in weibliche Zustände. Die anspruchs-
lose Trefflichkeit und Tüchtigkeit dieser Persönlichkeit aber ist
das gerade Gegentheil von dem, was sich der deutsche Philister
vorstellt, wenn er von Frauenemancipation redet.

Verwandt mit dieser Wirksamkeit und dieser Persönlich-
keit*) ist die neueste Einrichtung von weiblichen Gewerbe-
inspektoren in England. Jn Frankreich gibt es deren bereits
seit den achtziger Jahren; der neueste Jahresbericht der Jn-
spection**) enthält Zeugnisse voll der lebhaftesten Anerkennung.
Jn England sind sie im Jahre 1893 zuerst eingeführt. Der
Hauptinspector der Fabriken sagt in seinem Bericht für das
Jahr 1893***) darüber das Folgende:

"Da Sie der Ansicht sind (er redet den Minister Asquith
an), daß der Raum für die Beschäftigung von Frauen, inner-
halb der Grenzen ihrer besonderen Fähigkeiten, so weit als
möglich sein sollte, und daß es kein Gebiet gibt, auf welchem
sie nützlicher beschäftigt werden können, als die Aufsicht über
die Gesundheit und die Arbeitsverhältnisse, unter denen weib-

*) Vergl. die Rede vonMiss Margaret Bateson, Nottingham
Conference, Report p
. 170 ff., welche auf Bedeutung dieser Per-
sönlichkeiten für die Eroberung neuer Posten weist.
**) Paris 1895. Vergl. Soziale Praxis, 1896, Nr. 30.
***) Report of the Chief Jnspector of Factories and Workshops
to Her Maj. Principal Secretary of State for the Home Depart-
ment for the year 1893. London 1893, p
. 10 ff.

und dessen statistische Behörde jüngst vervollständigt hat. Hier
ist es abermals die weibliche Arbeit, deren Untersuchung ihr
zugewiesen ist. Wie man sieht, die sachliche Zweckmäßigkeit,
welche die weibliche Kraft an diejenige Stelle setzt, an der sie
vorzugsweise brauchbar, an der sie der männlichen Kraft theil-
weise überlegen ist durch den schärferen Blick und die bessere
Gelegenheit des Einblicks in weibliche Zustände. Die anspruchs-
lose Trefflichkeit und Tüchtigkeit dieser Persönlichkeit aber ist
das gerade Gegentheil von dem, was sich der deutsche Philister
vorstellt, wenn er von Frauenemancipation redet.

Verwandt mit dieser Wirksamkeit und dieser Persönlich-
keit*) ist die neueste Einrichtung von weiblichen Gewerbe-
inspektoren in England. Jn Frankreich gibt es deren bereits
seit den achtziger Jahren; der neueste Jahresbericht der Jn-
spection**) enthält Zeugnisse voll der lebhaftesten Anerkennung.
Jn England sind sie im Jahre 1893 zuerst eingeführt. Der
Hauptinspector der Fabriken sagt in seinem Bericht für das
Jahr 1893***) darüber das Folgende:

„Da Sie der Ansicht sind (er redet den Minister Asquith
an), daß der Raum für die Beschäftigung von Frauen, inner-
halb der Grenzen ihrer besonderen Fähigkeiten, so weit als
möglich sein sollte, und daß es kein Gebiet gibt, auf welchem
sie nützlicher beschäftigt werden können, als die Aufsicht über
die Gesundheit und die Arbeitsverhältnisse, unter denen weib-

*) Vergl. die Rede vonMiss Margaret Bateson, Nottingham
Conference, Report p
. 170 ff., welche auf Bedeutung dieser Per-
sönlichkeiten für die Eroberung neuer Posten weist.
**) Paris 1895. Vergl. Soziale Praxis, 1896, Nr. 30.
***) Report of the Chief Jnspector of Factories and Workshops
to Her Maj. Principal Secretary of State for the Home Depart-
ment for the year 1893. London 1893, p
. 10 ff.
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[189/0205] und dessen statistische Behörde jüngst vervollständigt hat. Hier ist es abermals die weibliche Arbeit, deren Untersuchung ihr zugewiesen ist. Wie man sieht, die sachliche Zweckmäßigkeit, welche die weibliche Kraft an diejenige Stelle setzt, an der sie vorzugsweise brauchbar, an der sie der männlichen Kraft theil- weise überlegen ist durch den schärferen Blick und die bessere Gelegenheit des Einblicks in weibliche Zustände. Die anspruchs- lose Trefflichkeit und Tüchtigkeit dieser Persönlichkeit aber ist das gerade Gegentheil von dem, was sich der deutsche Philister vorstellt, wenn er von Frauenemancipation redet. Verwandt mit dieser Wirksamkeit und dieser Persönlich- keit *) ist die neueste Einrichtung von weiblichen Gewerbe- inspektoren in England. Jn Frankreich gibt es deren bereits seit den achtziger Jahren; der neueste Jahresbericht der Jn- spection **) enthält Zeugnisse voll der lebhaftesten Anerkennung. Jn England sind sie im Jahre 1893 zuerst eingeführt. Der Hauptinspector der Fabriken sagt in seinem Bericht für das Jahr 1893 ***) darüber das Folgende: „Da Sie der Ansicht sind (er redet den Minister Asquith an), daß der Raum für die Beschäftigung von Frauen, inner- halb der Grenzen ihrer besonderen Fähigkeiten, so weit als möglich sein sollte, und daß es kein Gebiet gibt, auf welchem sie nützlicher beschäftigt werden können, als die Aufsicht über die Gesundheit und die Arbeitsverhältnisse, unter denen weib- *) Vergl. die Rede vonMiss Margaret Bateson, Nottingham Conference, Report p. 170 ff., welche auf Bedeutung dieser Per- sönlichkeiten für die Eroberung neuer Posten weist. **) Paris 1895. Vergl. Soziale Praxis, 1896, Nr. 30. ***) Report of the Chief Jnspector of Factories and Workshops to Her Maj. Principal Secretary of State for the Home Depart- ment for the year 1893. London 1893, p. 10 ff.

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2021-02-18T15:54:56Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition. (2021-02-18T15:54:56Z)

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Zitationshilfe: Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cohn_frauenbewegung_1896/205>, abgerufen am 03.05.2024.