p1c_226.001 noch nicht realisirten oder geforderten Gesetzlichen vergleichen p1c_226.002 soll, wird die gewordenen Objekte unter immer allgemeinere p1c_226.003 Formen der Gesetzlichkeit subsumiren, und in der Reflexion p1c_226.004 des Wissens die höchste absolut nothwendig geforderte, also p1c_226.005 weil sie nothwendig d. h. immer gefordert wird, äußerlich p1c_226.006 nie ganz anschaulich darstellbare Gesetzlichkeit selbst als p1c_226.007 Objekt zu erkennen, zu verstehen suchen, ungeachtet sie als p1c_226.008 immer nur gefordert und für die gesetzliche Canssalität aufgegeben p1c_226.009 nie ein bedingtes Objekt der Reflexion werden kann. p1c_226.010 Da nun das Unbedingte in vier Rücksichten durch die p1c_226.011 Wesen, die es zum Handeln in Pflicht nimmt, sich darstellen p1c_226.012 will, so wird der Verstand vier Objekte als die höchsten p1c_226.013 außer sich zu erkennen suchen, eine absolute Caussalität p1c_226.014 (Freyheit), eine absolute Substantialität (Unsterblichkeit), p1c_226.015 eine absolute Totalität (Weltall), ein absolutes gesetzliches p1c_226.016 Selbstbewußtseyn (Gott). Jndem er diese vier Objekte erkennen, p1c_226.017 demonstriren und so das Unbedingte bedingen will, p1c_226.018 wird er mit der Phantasie oder dem strebenden Anschauungsvermögen p1c_226.019 in Streit gerathen, weil dieses immer noch p1c_226.020 mehr Anschauliches aufzeigen wird, als jene vermeynten p1c_226.021 Begriffe in der Reflexion enthalten, und so werden die vier p1c_226.022 Antinomieen entstehen. Es wird also nur erkennbarep1c_226.023 Objekte innerhalb der Anschauungsformen geben p1c_226.024 (Phaenomena). Das absolut nothwendige praktischep1c_226.025 Objekt wird das einzige Noumenon seyn, welches in p1c_226.026 der begreiflichen Anschauung (erkennbaren Realität) nie p1c_226.027 vollendet wird. Jndem also die Offenbarung uns in p1c_226.028 die höhere Natur des gesetzlichen Wesens aufnimmt, das
p1c_226.001 noch nicht realisirten oder geforderten Gesetzlichen vergleichen p1c_226.002 soll, wird die gewordenen Objekte unter immer allgemeinere p1c_226.003 Formen der Gesetzlichkeit subsumiren, und in der Reflexion p1c_226.004 des Wissens die höchste absolut nothwendig geforderte, also p1c_226.005 weil sie nothwendig d. h. immer gefordert wird, äußerlich p1c_226.006 nie ganz anschaulich darstellbare Gesetzlichkeit selbst als p1c_226.007 Objekt zu erkennen, zu verstehen suchen, ungeachtet sie als p1c_226.008 immer nur gefordert und für die gesetzliche Canssalität aufgegeben p1c_226.009 nie ein bedingtes Objekt der Reflexion werden kann. p1c_226.010 Da nun das Unbedingte in vier Rücksichten durch die p1c_226.011 Wesen, die es zum Handeln in Pflicht nimmt, sich darstellen p1c_226.012 will, so wird der Verstand vier Objekte als die höchsten p1c_226.013 außer sich zu erkennen suchen, eine absolute Caussalität p1c_226.014 (Freyheit), eine absolute Substantialität (Unsterblichkeit), p1c_226.015 eine absolute Totalität (Weltall), ein absolutes gesetzliches p1c_226.016 Selbstbewußtseyn (Gott). Jndem er diese vier Objekte erkennen, p1c_226.017 demonstriren und so das Unbedingte bedingen will, p1c_226.018 wird er mit der Phantasie oder dem strebenden Anschauungsvermögen p1c_226.019 in Streit gerathen, weil dieses immer noch p1c_226.020 mehr Anschauliches aufzeigen wird, als jene vermeynten p1c_226.021 Begriffe in der Reflexion enthalten, und so werden die vier p1c_226.022 Antinomieen entstehen. Es wird also nur erkennbarep1c_226.023 Objekte innerhalb der Anschauungsformen geben p1c_226.024 (Phaenomena). Das absolut nothwendige praktischep1c_226.025 Objekt wird das einzige Noumenon seyn, welches in p1c_226.026 der begreiflichen Anschauung (erkennbaren Realität) nie p1c_226.027 vollendet wird. Jndem also die Offenbarung uns in p1c_226.028 die höhere Natur des gesetzlichen Wesens aufnimmt, das
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wird er mit der Phantasie oder dem strebenden Anschauungsvermögen p1c_226.019
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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/284>, abgerufen am 27.11.2024.
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