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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804.

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ist, dem ich, als von ihm beseelt, begeistert, angehöre, p1c_046.002
und zu gleicher Zeit die gläubige Evidenz, daß p1c_046.003
das formende Wesen auch dasjenige sey, dem die Materie p1c_046.004
gehorchen müsse, der die Materie selbst hervorbringt, um p1c_046.005
an ihr die Form zu zeigen, nur allein diese kann mich verbinden p1c_046.006
, nöthigen, bestimmen,
das Gesetz anzunehmen p1c_046.007
und fortdauernd zu befolgen. Mit dem Grundgesetz p1c_046.008
der praktischen Vernunft ist also zugleich die Religion, p1c_046.009
das Gefühl der Gottheit (Ehafti nennt die p1c_046.010
Religion Raban Maurus, Ehalti Notkerk, das heißt p1c_046.011
bey den alten Deutschen Verbindlichkeit zum Gesetz, damit p1c_046.012
es hafte), im Bewußtseyn als Thatsache der höhern p1c_046.013
Natur
gegeben. Das Grundgesetz verbindet mich zur p1c_046.014
Pflicht, weil ich, sobald ich mich vom Jnstinkte frey mache, p1c_046.015
einem Urwesen angehöre, das durch mich handelt, dessen p1c_046.016
höheres Naturgesetz jenes Grundgesetz ist. Jenes Grundgesetz p1c_046.017
ist also zugleich mein höheres Naturgesetz, meine p1c_046.018
Handlung wird, wenn ich es befolge, mit der Handlung p1c_046.019
jenes Urwesens identisch, und meine Freyheit ist p1c_046.020
nicht, wie Reinhold glaubte, ein freyes Dazwischenstehn, p1c_046.021
Wählen zwischen Gott und dem materiellen Triebe des niedern p1c_046.022
Seyns. Nein, diese Freyheit besteht blos darinnen, p1c_046.023
daß uns Gott durch Offenbarung beseelt, zu seiner Liebe p1c_046.024
einladet, daß der Schöpfergeist, der Urgesetzgeber in uns p1c_046.025
wirkt, uns mit Bewußtseyn seine Plane befolgen läßt. Laß p1c_046.026
ich mich von den materiellen Trieben hinreissen, so bin ich p1c_046.027
nicht frey, sondern gehöre der Materie an, werde vom p1c_046.028
Schöpfergeiste wie Materie behandelt, nicht mehr von ihm

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ist, dem ich, als von ihm beseelt, begeistert, angehöre, p1c_046.002
und zu gleicher Zeit die gläubige Evidenz, daß p1c_046.003
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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Erster Theil. Leipzig, 1804, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik01_1804/104>, abgerufen am 23.11.2024.