wenn in dem Vorbereitungsakte die höchste Ökonomie der Kräfte vorherrscht, im Entscheidungsakte die Überwältigung durch die Zahl vorherrschen muß.
175. So wie im Vorbereitungsakte Geduld, Stand- haftigkeit und Kälte vorherrschen sollen, so sollen im Ent- scheidungsakte Kühnheit und Feuer vorherrschen.
176. Von beiden Feldherrn pflegt nur einer die Entscheidung zu geben, der andere nimmt sie an.
177. Wenn Alles noch im Gleichgewicht ist, so kann der welcher die Entscheidung giebt
a) der Angreifende,
b) der Vertheidigende sein.
178. Da der Angreifende den positiven Zweck hat, so ist es am natürlichsten daß er sie giebt und daher tritt dieser Fall auch am häufigsten ein.
179. Ist aber das Gleichgewicht schon merklich ge- stört, so kann die Entscheidung gegeben werden
a) von dem Feldherrn der im Vortheil ist,
b) von dem welcher im Nachtheil ist.
180. Das Erstere ist offenbar das Natürlichere, und ist dieser Feldherr zugleich der Angreifende, so wird es noch natürlicher und daher wird es nur wenig Fälle geben wo die Entscheidung nicht von diesem Feldherrn ausginge.
181. Ist es aber der Vertheidiger welcher im Vor- theil ist, so ist es auch natürlich daß er die Entscheidung giebt, so daß das nach und nach eingetretene Verhältniß mehr entscheidet als die ursprüngliche Absicht von Angriff und Vertheidigung.
182. Ein Angreifender welcher schon in merklichem Nachtheil ist und doch noch die Entscheidung giebt, sieht es als den letzten Versuch an seine ursprüngliche Absicht
wenn in dem Vorbereitungsakte die hoͤchſte Ökonomie der Kraͤfte vorherrſcht, im Entſcheidungsakte die Überwaͤltigung durch die Zahl vorherrſchen muß.
175. So wie im Vorbereitungsakte Geduld, Stand- haftigkeit und Kaͤlte vorherrſchen ſollen, ſo ſollen im Ent- ſcheidungsakte Kuͤhnheit und Feuer vorherrſchen.
176. Von beiden Feldherrn pflegt nur einer die Entſcheidung zu geben, der andere nimmt ſie an.
177. Wenn Alles noch im Gleichgewicht iſt, ſo kann der welcher die Entſcheidung giebt
a) der Angreifende,
b) der Vertheidigende ſein.
178. Da der Angreifende den poſitiven Zweck hat, ſo iſt es am natuͤrlichſten daß er ſie giebt und daher tritt dieſer Fall auch am haͤufigſten ein.
179. Iſt aber das Gleichgewicht ſchon merklich ge- ſtoͤrt, ſo kann die Entſcheidung gegeben werden
a) von dem Feldherrn der im Vortheil iſt,
b) von dem welcher im Nachtheil iſt.
180. Das Erſtere iſt offenbar das Natuͤrlichere, und iſt dieſer Feldherr zugleich der Angreifende, ſo wird es noch natuͤrlicher und daher wird es nur wenig Faͤlle geben wo die Entſcheidung nicht von dieſem Feldherrn ausginge.
181. Iſt es aber der Vertheidiger welcher im Vor- theil iſt, ſo iſt es auch natuͤrlich daß er die Entſcheidung giebt, ſo daß das nach und nach eingetretene Verhaͤltniß mehr entſcheidet als die urſpruͤngliche Abſicht von Angriff und Vertheidigung.
182. Ein Angreifender welcher ſchon in merklichem Nachtheil iſt und doch noch die Entſcheidung giebt, ſieht es als den letzten Verſuch an ſeine urſpruͤngliche Abſicht
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0326"n="312"/>
wenn in dem Vorbereitungsakte die hoͤchſte Ökonomie der<lb/>
Kraͤfte vorherrſcht, im Entſcheidungsakte die Überwaͤltigung<lb/>
durch die Zahl vorherrſchen muß.</p><lb/><p>175. So wie im Vorbereitungsakte Geduld, Stand-<lb/>
haftigkeit und Kaͤlte vorherrſchen ſollen, ſo ſollen im Ent-<lb/>ſcheidungsakte Kuͤhnheit und Feuer vorherrſchen.</p><lb/><p>176. Von beiden Feldherrn pflegt nur einer die<lb/>
Entſcheidung zu geben, der andere nimmt ſie an.</p><lb/><p>177. Wenn Alles noch im Gleichgewicht iſt, ſo kann<lb/>
der welcher die Entſcheidung giebt</p><lb/><list><item><hirendition="#aq">a)</hi> der Angreifende,</item><lb/><item><hirendition="#aq">b)</hi> der Vertheidigende ſein.</item></list><lb/><p>178. Da der Angreifende den poſitiven Zweck hat,<lb/>ſo iſt es am natuͤrlichſten daß er ſie giebt und daher tritt<lb/>
dieſer Fall auch am haͤufigſten ein.</p><lb/><p>179. Iſt aber das Gleichgewicht ſchon merklich ge-<lb/>ſtoͤrt, ſo kann die Entſcheidung gegeben werden</p><lb/><list><item><hirendition="#aq">a)</hi> von dem Feldherrn der im Vortheil iſt,</item><lb/><item><hirendition="#aq">b)</hi> von dem welcher im Nachtheil iſt.</item></list><lb/><p>180. Das Erſtere iſt offenbar das Natuͤrlichere, und<lb/>
iſt dieſer Feldherr zugleich der Angreifende, ſo wird es<lb/>
noch natuͤrlicher und daher wird es nur wenig Faͤlle<lb/>
geben wo die Entſcheidung nicht von dieſem Feldherrn<lb/>
ausginge.</p><lb/><p>181. Iſt es aber der Vertheidiger welcher im Vor-<lb/>
theil iſt, ſo iſt es auch natuͤrlich daß er die Entſcheidung<lb/>
giebt, ſo daß das nach und nach eingetretene Verhaͤltniß<lb/>
mehr entſcheidet als die urſpruͤngliche Abſicht von Angriff<lb/>
und Vertheidigung.</p><lb/><p>182. Ein Angreifender welcher ſchon in merklichem<lb/>
Nachtheil iſt und doch noch die Entſcheidung giebt, ſieht<lb/>
es als den letzten Verſuch an ſeine urſpruͤngliche Abſicht<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[312/0326]
wenn in dem Vorbereitungsakte die hoͤchſte Ökonomie der
Kraͤfte vorherrſcht, im Entſcheidungsakte die Überwaͤltigung
durch die Zahl vorherrſchen muß.
175. So wie im Vorbereitungsakte Geduld, Stand-
haftigkeit und Kaͤlte vorherrſchen ſollen, ſo ſollen im Ent-
ſcheidungsakte Kuͤhnheit und Feuer vorherrſchen.
176. Von beiden Feldherrn pflegt nur einer die
Entſcheidung zu geben, der andere nimmt ſie an.
177. Wenn Alles noch im Gleichgewicht iſt, ſo kann
der welcher die Entſcheidung giebt
a) der Angreifende,
b) der Vertheidigende ſein.
178. Da der Angreifende den poſitiven Zweck hat,
ſo iſt es am natuͤrlichſten daß er ſie giebt und daher tritt
dieſer Fall auch am haͤufigſten ein.
179. Iſt aber das Gleichgewicht ſchon merklich ge-
ſtoͤrt, ſo kann die Entſcheidung gegeben werden
a) von dem Feldherrn der im Vortheil iſt,
b) von dem welcher im Nachtheil iſt.
180. Das Erſtere iſt offenbar das Natuͤrlichere, und
iſt dieſer Feldherr zugleich der Angreifende, ſo wird es
noch natuͤrlicher und daher wird es nur wenig Faͤlle
geben wo die Entſcheidung nicht von dieſem Feldherrn
ausginge.
181. Iſt es aber der Vertheidiger welcher im Vor-
theil iſt, ſo iſt es auch natuͤrlich daß er die Entſcheidung
giebt, ſo daß das nach und nach eingetretene Verhaͤltniß
mehr entſcheidet als die urſpruͤngliche Abſicht von Angriff
und Vertheidigung.
182. Ein Angreifender welcher ſchon in merklichem
Nachtheil iſt und doch noch die Entſcheidung giebt, ſieht
es als den letzten Verſuch an ſeine urſpruͤngliche Abſicht
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/326>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.