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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752.

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Erstes Capitel,
Die Begebenheit ist nehmlich eine Veränderung
in einem vorhandenen Dinge (§. 3.). Wenn
ich nun in einer vorgehenden Verände-
rung, durch die blosse Aufmercksamkeit
nichts weiter unterscheide, so wird die
Veränderung als eine einige angesehen.

Z. E. man siehet es blitzen. Die Veränderung
ist das helle Licht, welches auf einmahl entstehet.
Wie man nun darinne, wegen der grossen Geschwin-
digkeit, nichts durch die Aufmercksamkeit unter-
scheiden kan, also ist ein geschehener Blitz eine
Begebenheit. Ein Ziegel fällt vom Dache: auch
hier ist wegen der Geschwindigkeit wenigstens in
manchen Fällen, nichts zu unterscheiden: daher
ist dieser Fall eine Begebenheit.

§. 6.
1. Art, viele Begebenheiten als eine an-
zusehen.

Wenn eine Reyhe von ähnlichen Ver-
änderungen unmittelbar auf einander er-
folgen, so werden dieselben zusammen als

eine Begebenheit angesehen. Z. E. Ein an-
haltender Donnerschlag ist eine anhaltende, oder
welches einerley ist, eine vielfache Erschütterung
der Lufft. Man kan aber dieselben unmittelbar
auf einander erfolgende Erschütterungen nicht von
einander unterscheiden; daher wird ein noch so
lange anhaltender Donnerschlag, zumahl wenn
sich der Klang selbst nicht ändert, als eine Bege-
benheit angesehen.

§. 7.

Erſtes Capitel,
Die Begebenheit iſt nehmlich eine Veraͤnderung
in einem vorhandenen Dinge (§. 3.). Wenn
ich nun in einer vorgehenden Veraͤnde-
rung, durch die bloſſe Aufmerckſamkeit
nichts weiter unterſcheide, ſo wird die
Veraͤnderung als eine einige angeſehen.

Z. E. man ſiehet es blitzen. Die Veraͤnderung
iſt das helle Licht, welches auf einmahl entſtehet.
Wie man nun darinne, wegen der groſſen Geſchwin-
digkeit, nichts durch die Aufmerckſamkeit unter-
ſcheiden kan, alſo iſt ein geſchehener Blitz eine
Begebenheit. Ein Ziegel faͤllt vom Dache: auch
hier iſt wegen der Geſchwindigkeit wenigſtens in
manchen Faͤllen, nichts zu unterſcheiden: daher
iſt dieſer Fall eine Begebenheit.

§. 6.
1. Art, viele Begebenheiten als eine an-
zuſehen.

Wenn eine Reyhe von aͤhnlichen Ver-
aͤnderungen unmittelbar auf einander er-
folgen, ſo werden dieſelben zuſammen als

eine Begebenheit angeſehen. Z. E. Ein an-
haltender Donnerſchlag iſt eine anhaltende, oder
welches einerley iſt, eine vielfache Erſchuͤtterung
der Lufft. Man kan aber dieſelben unmittelbar
auf einander erfolgende Erſchuͤtterungen nicht von
einander unterſcheiden; daher wird ein noch ſo
lange anhaltender Donnerſchlag, zumahl wenn
ſich der Klang ſelbſt nicht aͤndert, als eine Bege-
benheit angeſehen.

§. 7.
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[4/0040] Erſtes Capitel, Die Begebenheit iſt nehmlich eine Veraͤnderung in einem vorhandenen Dinge (§. 3.). Wenn ich nun in einer vorgehenden Veraͤnde- rung, durch die bloſſe Aufmerckſamkeit nichts weiter unterſcheide, ſo wird die Veraͤnderung als eine einige angeſehen. Z. E. man ſiehet es blitzen. Die Veraͤnderung iſt das helle Licht, welches auf einmahl entſtehet. Wie man nun darinne, wegen der groſſen Geſchwin- digkeit, nichts durch die Aufmerckſamkeit unter- ſcheiden kan, alſo iſt ein geſchehener Blitz eine Begebenheit. Ein Ziegel faͤllt vom Dache: auch hier iſt wegen der Geſchwindigkeit wenigſtens in manchen Faͤllen, nichts zu unterſcheiden: daher iſt dieſer Fall eine Begebenheit. §. 6. 1. Art, viele Begebenheiten als eine an- zuſehen. Wenn eine Reyhe von aͤhnlichen Ver- aͤnderungen unmittelbar auf einander er- folgen, ſo werden dieſelben zuſammen als eine Begebenheit angeſehen. Z. E. Ein an- haltender Donnerſchlag iſt eine anhaltende, oder welches einerley iſt, eine vielfache Erſchuͤtterung der Lufft. Man kan aber dieſelben unmittelbar auf einander erfolgende Erſchuͤtterungen nicht von einander unterſcheiden; daher wird ein noch ſo lange anhaltender Donnerſchlag, zumahl wenn ſich der Klang ſelbſt nicht aͤndert, als eine Bege- benheit angeſehen. §. 7.

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Zitationshilfe: Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/40>, abgerufen am 03.05.2024.