III. Von den Krankheiten, welche, obwohl der Wochenperiode nicht eigenthümlich angehörend, Wöchnerinnen befallen.
§. 1642.
Hierher gehört nun ein großer Theil sämmtlicher Krank- heiten, denen das menschliche Geschlecht überhaupt ausgesetzt ist, deren ausführlichere Betrachtung der speciellen Nosologie und Therapie angehört, und von denen sonach nur einige öfters bei Wöchnerinnen beobachtete, obwohl auch sonst vor- kommende Krankheiten hier zu erwähnen, und zugleich einige allgemeine Regeln über Behandlung dieser Krankheiten über- haupt beizubringen sind.
§. 1643.
Was zunächst die speciellen Regeln über Behandlung der an gewissen, der Wochenperiode nicht eigenthümlichen, Krank- heiten leidenden Wöchnerinnen betrifft, so sind sie folgende: 1) bei einer jeden schweren, vorzüglich heftig fieberhaften, oder wohl gar ansteckenden Krankheit, ist es für Mutter und Kind rathsam, das Anlegen des Kindes zu untersagen, jedoch darauf zu sehen, daß, besonders wenn die Krankheit in frü- hern Tagen der Wochenperiode eintritt, die Milch nicht durch ihr Stocken die Krankheit verschlimmere, weßhalb auf Beför- derung des Ausflusses durch Bähungen, Ziehgläser u. s. w. noch gesehen werden muß *). 2) Bei der Behandlung einer jeden Krankheit der Wöchnerin ist auf Unterhaltung des re- gelmäßigen Ganges in den hier vorgehenden Umbildungen,
*) Es ist übrigens merkwürdig, daß man zuweilen, selbst bei höchst akuten und ansteckenden Krankheiten stillender Mütter, keine Uebertragung auf das Kind beobachtete. So sah man z. B. in der Pest zu Noja, daß eine Mutter ihr Kind bis zum Tode stillte und dieses gesund blieb (s. Schönberg üb. d. Pest zu Noja 1815 und 1816. Herausgeg. v. Harles).
II. Theil. 38
III. Von den Krankheiten, welche, obwohl der Wochenperiode nicht eigenthuͤmlich angehoͤrend, Woͤchnerinnen befallen.
§. 1642.
Hierher gehoͤrt nun ein großer Theil ſaͤmmtlicher Krank- heiten, denen das menſchliche Geſchlecht uͤberhaupt ausgeſetzt iſt, deren ausfuͤhrlichere Betrachtung der ſpeciellen Noſologie und Therapie angehoͤrt, und von denen ſonach nur einige oͤfters bei Woͤchnerinnen beobachtete, obwohl auch ſonſt vor- kommende Krankheiten hier zu erwaͤhnen, und zugleich einige allgemeine Regeln uͤber Behandlung dieſer Krankheiten uͤber- haupt beizubringen ſind.
§. 1643.
Was zunaͤchſt die ſpeciellen Regeln uͤber Behandlung der an gewiſſen, der Wochenperiode nicht eigenthuͤmlichen, Krank- heiten leidenden Woͤchnerinnen betrifft, ſo ſind ſie folgende: 1) bei einer jeden ſchweren, vorzuͤglich heftig fieberhaften, oder wohl gar anſteckenden Krankheit, iſt es fuͤr Mutter und Kind rathſam, das Anlegen des Kindes zu unterſagen, jedoch darauf zu ſehen, daß, beſonders wenn die Krankheit in fruͤ- hern Tagen der Wochenperiode eintritt, die Milch nicht durch ihr Stocken die Krankheit verſchlimmere, weßhalb auf Befoͤr- derung des Ausfluſſes durch Baͤhungen, Ziehglaͤſer u. ſ. w. noch geſehen werden muß *). 2) Bei der Behandlung einer jeden Krankheit der Woͤchnerin iſt auf Unterhaltung des re- gelmaͤßigen Ganges in den hier vorgehenden Umbildungen,
*) Es iſt uͤbrigens merkwuͤrdig, daß man zuweilen, ſelbſt bei hoͤchſt akuten und anſteckenden Krankheiten ſtillender Muͤtter, keine Uebertragung auf das Kind beobachtete. So ſah man z. B. in der Peſt zu Noja, daß eine Mutter ihr Kind bis zum Tode ſtillte und dieſes geſund blieb (ſ. Schoͤnberg uͤb. d. Peſt zu Noja 1815 und 1816. Herausgeg. v. Harles).
II. Theil. 38
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III. Von den Krankheiten, welche, obwohl
der Wochenperiode nicht eigenthuͤmlich
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§. 1642.
Hierher gehoͤrt nun ein großer Theil ſaͤmmtlicher Krank-
heiten, denen das menſchliche Geſchlecht uͤberhaupt ausgeſetzt
iſt, deren ausfuͤhrlichere Betrachtung der ſpeciellen Noſologie
und Therapie angehoͤrt, und von denen ſonach nur einige
oͤfters bei Woͤchnerinnen beobachtete, obwohl auch ſonſt vor-
kommende Krankheiten hier zu erwaͤhnen, und zugleich einige
allgemeine Regeln uͤber Behandlung dieſer Krankheiten uͤber-
haupt beizubringen ſind.
§. 1643.
Was zunaͤchſt die ſpeciellen Regeln uͤber Behandlung der
an gewiſſen, der Wochenperiode nicht eigenthuͤmlichen, Krank-
heiten leidenden Woͤchnerinnen betrifft, ſo ſind ſie folgende:
1) bei einer jeden ſchweren, vorzuͤglich heftig fieberhaften,
oder wohl gar anſteckenden Krankheit, iſt es fuͤr Mutter und
Kind rathſam, das Anlegen des Kindes zu unterſagen, jedoch
darauf zu ſehen, daß, beſonders wenn die Krankheit in fruͤ-
hern Tagen der Wochenperiode eintritt, die Milch nicht durch
ihr Stocken die Krankheit verſchlimmere, weßhalb auf Befoͤr-
derung des Ausfluſſes durch Baͤhungen, Ziehglaͤſer u. ſ. w.
noch geſehen werden muß *). 2) Bei der Behandlung einer
jeden Krankheit der Woͤchnerin iſt auf Unterhaltung des re-
gelmaͤßigen Ganges in den hier vorgehenden Umbildungen,
*) Es iſt uͤbrigens merkwuͤrdig, daß man zuweilen, ſelbſt bei hoͤchſt
akuten und anſteckenden Krankheiten ſtillender Muͤtter, keine
Uebertragung auf das Kind beobachtete. So ſah man z. B. in
der Peſt zu Noja, daß eine Mutter ihr Kind bis zum Tode ſtillte
und dieſes geſund blieb (ſ. Schoͤnberg uͤb. d. Peſt zu Noja
1815 und 1816. Herausgeg. v. Harles).
II. Theil. 38
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 593. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/619>, abgerufen am 21.11.2024.
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