408. u. f., das Nähere beigebracht worden ist. Ihre Er- kenntniß, schon außer der Schwangerschaft mit manchen Be- schwerden verbunden, ist während der Geburt noch viel schwie- riger, und vor völliger Eröffnung des Muttermundes nur dann möglich, wenn die Geschwulst an der Vaginalportion oder an der vordern Fruchthälterwand sich befindet. Vorzüg- lich leicht ist hier die Verwechselung mit Kindestheilen mög- lich, und wirklich vorgekommen, von innerlich vorliegenden Theilen *) werden sie sich jedoch immer unterscheiden lassen, sobald man etwas in den Muttermund eingeht, wobei man wahrnehmen wird, daß dieser Körper sich außerhalb der Gebärmutterhöhle befindet.
§. 1385.
Der nachtheilige Einfluß welchen diese Ausartungen für das Geburtsgeschäft haben, besteht theils in Hinderung der Wehen, theils in Verengerung des Muttermundes, ja sogar des Beckenraumes. -- Da die Abnormität selbst selten, und nie während des Geburtsaktes gehoben werden kann, so muß die Behandlung sich blos darauf einschränken, die Folgen der- selben, ihrer Individualität nach, zu behandeln. Die Schwäche der Wehen, hier gewöhnlich nicht durch dynamische Mittel zu beseitigen, nöthigt zuletzt zur künstlichen Entwickelung des Kindes; von dem Verfahren bei Verengerung des Mutter- mundes ist kurz zuvor die Rede gewesen, und wird dadurch der Raum des Beckens beträchtlich verengert, so muß die Kunsthülfe, welche für die verschiedenen Grade der Verenge- rung in den knöchernen Wänden des Beckens nöthig ist, ein- treten, dafern es nicht möglich ist die Geschwulst selbst (etwa durch die Eröffnung ihrer mit mehr flüßigen Stoffen gefüllten Höhle) zu verkleinern.
*) So verwechselte in dem §. 1382 angeführten Siebold'schen Falle, die Hebamme das Steatom mit dem Ellenbogen des Kindes.
408. u. f., das Naͤhere beigebracht worden iſt. Ihre Er- kenntniß, ſchon außer der Schwangerſchaft mit manchen Be- ſchwerden verbunden, iſt waͤhrend der Geburt noch viel ſchwie- riger, und vor voͤlliger Eroͤffnung des Muttermundes nur dann moͤglich, wenn die Geſchwulſt an der Vaginalportion oder an der vordern Fruchthaͤlterwand ſich befindet. Vorzuͤg- lich leicht iſt hier die Verwechſelung mit Kindestheilen moͤg- lich, und wirklich vorgekommen, von innerlich vorliegenden Theilen *) werden ſie ſich jedoch immer unterſcheiden laſſen, ſobald man etwas in den Muttermund eingeht, wobei man wahrnehmen wird, daß dieſer Koͤrper ſich außerhalb der Gebaͤrmutterhoͤhle befindet.
§. 1385.
Der nachtheilige Einfluß welchen dieſe Ausartungen fuͤr das Geburtsgeſchaͤft haben, beſteht theils in Hinderung der Wehen, theils in Verengerung des Muttermundes, ja ſogar des Beckenraumes. — Da die Abnormitaͤt ſelbſt ſelten, und nie waͤhrend des Geburtsaktes gehoben werden kann, ſo muß die Behandlung ſich blos darauf einſchraͤnken, die Folgen der- ſelben, ihrer Individualitaͤt nach, zu behandeln. Die Schwaͤche der Wehen, hier gewoͤhnlich nicht durch dynamiſche Mittel zu beſeitigen, noͤthigt zuletzt zur kuͤnſtlichen Entwickelung des Kindes; von dem Verfahren bei Verengerung des Mutter- mundes iſt kurz zuvor die Rede geweſen, und wird dadurch der Raum des Beckens betraͤchtlich verengert, ſo muß die Kunſthuͤlfe, welche fuͤr die verſchiedenen Grade der Verenge- rung in den knoͤchernen Waͤnden des Beckens noͤthig iſt, ein- treten, dafern es nicht moͤglich iſt die Geſchwulſt ſelbſt (etwa durch die Eroͤffnung ihrer mit mehr fluͤßigen Stoffen gefuͤllten Hoͤhle) zu verkleinern.
*) So verwechſelte in dem §. 1382 angefuͤhrten Siebold’ſchen Falle, die Hebamme das Steatom mit dem Ellenbogen des Kindes.
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408. u. f., das Naͤhere beigebracht worden iſt. Ihre Er-
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ſchwerden verbunden, iſt waͤhrend der Geburt noch viel ſchwie-
riger, und vor voͤlliger Eroͤffnung des Muttermundes nur
dann moͤglich, wenn die Geſchwulſt an der Vaginalportion
oder an der vordern Fruchthaͤlterwand ſich befindet. Vorzuͤg-
lich leicht iſt hier die Verwechſelung mit Kindestheilen moͤg-
lich, und wirklich vorgekommen, von innerlich vorliegenden
Theilen *) werden ſie ſich jedoch immer unterſcheiden laſſen,
ſobald man etwas in den Muttermund eingeht, wobei man
wahrnehmen wird, daß dieſer Koͤrper ſich außerhalb der
Gebaͤrmutterhoͤhle befindet.
§. 1385.
Der nachtheilige Einfluß welchen dieſe Ausartungen fuͤr
das Geburtsgeſchaͤft haben, beſteht theils in Hinderung der
Wehen, theils in Verengerung des Muttermundes, ja ſogar
des Beckenraumes. — Da die Abnormitaͤt ſelbſt ſelten, und
nie waͤhrend des Geburtsaktes gehoben werden kann, ſo muß
die Behandlung ſich blos darauf einſchraͤnken, die Folgen der-
ſelben, ihrer Individualitaͤt nach, zu behandeln. Die Schwaͤche
der Wehen, hier gewoͤhnlich nicht durch dynamiſche Mittel zu
beſeitigen, noͤthigt zuletzt zur kuͤnſtlichen Entwickelung des
Kindes; von dem Verfahren bei Verengerung des Mutter-
mundes iſt kurz zuvor die Rede geweſen, und wird dadurch
der Raum des Beckens betraͤchtlich verengert, ſo muß die
Kunſthuͤlfe, welche fuͤr die verſchiedenen Grade der Verenge-
rung in den knoͤchernen Waͤnden des Beckens noͤthig iſt, ein-
treten, dafern es nicht moͤglich iſt die Geſchwulſt ſelbſt (etwa
durch die Eroͤffnung ihrer mit mehr fluͤßigen Stoffen gefuͤllten
Hoͤhle) zu verkleinern.
*) So verwechſelte in dem §. 1382 angefuͤhrten Siebold’ſchen Falle,
die Hebamme das Steatom mit dem Ellenbogen des Kindes.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 439. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/465>, abgerufen am 21.11.2024.
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