Kann jedoch durch diese Manipulation der Zweck der Entwickelung des Kopfs nicht bald genug erreicht werden, und befindet sich der Kopf bereits in der Höhle des Beckens, so wird die schleunige Anlegung der Zange unumgänglich noth- wendig, da oft ein nur 5 bis 10 Minuten langes Verweilen des Kopfs in der Beckenhöhle hinreichend ist, den Tod des Kindes zu verursachen. Steht dagegen der Kopf für die Zange noch zu hoch, so muß er nöthigenfalls durch die eingeführte Hand des Geburtshelfers erst in eine schickliche Stellung für diesen Entzweck gebracht werden, oder endlich, dafern das Kind etwa unbezweifelt abgestorben wäre, läßt sich das Her- abführen des Kopfs auch durch Einbringen eines Zeigefingers, oder selbst des kleinern Endes vom Smellie'schen stumpfen Haken in den Mund des Kindes, bewerkstelligen (bei einem lebenden Kinde darf natürlich dieses letztere Verfahren durch- aus nicht angewendet werden).
§. 1205.
Was endlich die Fälle betrifft, wo bei früher versäum- ter oder zu spät gerufener zweckmäßiger Hülfe, der Kopf mit dem Kinne über dem Schambogen, mit dem Hin- terhaupt gegen den Vorberg angestemmt getroffen wird, so geben diese immer zu einer höchst schwierigen Entwickelung des Kopfs Veranlassung und es ist dabei wegen des Druckes gegen den hinter dem Schambogen liegenden Nabelstrang der Tod des Kindes meistens unvermeidlich. -- Man muß hierbei vor allen Dingen die Lage des Kopfs verbessern, da bei einem ausgetragenen Kinde der längste Kopfdurchmesser von 5 Zoll sich über dem geraden Durchmesser des Beckeneinganges von 4 Zoll befindet, und folglich die gewaltsame Durchführung des Kopfs in dieser Lage völlig unmöglich ist, und sicher roh fortgesetzte Versuche dieser Art hierbei öfters zum Abreissen des Halses geführt haben mögen. -- Ich habe nun unter diesen Umständen, wenn ich zu Fällen wo unvorsichtiges frü- heres Verfahren den Kopf in diese schlechte Stellung gebracht
§. 1204.
Kann jedoch durch dieſe Manipulation der Zweck der Entwickelung des Kopfs nicht bald genug erreicht werden, und befindet ſich der Kopf bereits in der Hoͤhle des Beckens, ſo wird die ſchleunige Anlegung der Zange unumgaͤnglich noth- wendig, da oft ein nur 5 bis 10 Minuten langes Verweilen des Kopfs in der Beckenhoͤhle hinreichend iſt, den Tod des Kindes zu verurſachen. Steht dagegen der Kopf fuͤr die Zange noch zu hoch, ſo muß er noͤthigenfalls durch die eingefuͤhrte Hand des Geburtshelfers erſt in eine ſchickliche Stellung fuͤr dieſen Entzweck gebracht werden, oder endlich, dafern das Kind etwa unbezweifelt abgeſtorben waͤre, laͤßt ſich das Her- abfuͤhren des Kopfs auch durch Einbringen eines Zeigefingers, oder ſelbſt des kleinern Endes vom Smellie’ſchen ſtumpfen Haken in den Mund des Kindes, bewerkſtelligen (bei einem lebenden Kinde darf natuͤrlich dieſes letztere Verfahren durch- aus nicht angewendet werden).
§. 1205.
Was endlich die Faͤlle betrifft, wo bei fruͤher verſaͤum- ter oder zu ſpaͤt gerufener zweckmaͤßiger Huͤlfe, der Kopf mit dem Kinne uͤber dem Schambogen, mit dem Hin- terhaupt gegen den Vorberg angeſtemmt getroffen wird, ſo geben dieſe immer zu einer hoͤchſt ſchwierigen Entwickelung des Kopfs Veranlaſſung und es iſt dabei wegen des Druckes gegen den hinter dem Schambogen liegenden Nabelſtrang der Tod des Kindes meiſtens unvermeidlich. — Man muß hierbei vor allen Dingen die Lage des Kopfs verbeſſern, da bei einem ausgetragenen Kinde der laͤngſte Kopfdurchmeſſer von 5 Zoll ſich uͤber dem geraden Durchmeſſer des Beckeneinganges von 4 Zoll befindet, und folglich die gewaltſame Durchfuͤhrung des Kopfs in dieſer Lage voͤllig unmoͤglich iſt, und ſicher roh fortgeſetzte Verſuche dieſer Art hierbei oͤfters zum Abreiſſen des Halſes gefuͤhrt haben moͤgen. — Ich habe nun unter dieſen Umſtaͤnden, wenn ich zu Faͤllen wo unvorſichtiges fruͤ- heres Verfahren den Kopf in dieſe ſchlechte Stellung gebracht
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§. 1204.
Kann jedoch durch dieſe Manipulation der Zweck der
Entwickelung des Kopfs nicht bald genug erreicht werden, und
befindet ſich der Kopf bereits in der Hoͤhle des Beckens, ſo
wird die ſchleunige Anlegung der Zange unumgaͤnglich noth-
wendig, da oft ein nur 5 bis 10 Minuten langes Verweilen
des Kopfs in der Beckenhoͤhle hinreichend iſt, den Tod des
Kindes zu verurſachen. Steht dagegen der Kopf fuͤr die Zange
noch zu hoch, ſo muß er noͤthigenfalls durch die eingefuͤhrte
Hand des Geburtshelfers erſt in eine ſchickliche Stellung fuͤr
dieſen Entzweck gebracht werden, oder endlich, dafern das
Kind etwa unbezweifelt abgeſtorben waͤre, laͤßt ſich das Her-
abfuͤhren des Kopfs auch durch Einbringen eines Zeigefingers,
oder ſelbſt des kleinern Endes vom Smellie’ſchen ſtumpfen
Haken in den Mund des Kindes, bewerkſtelligen (bei einem
lebenden Kinde darf natuͤrlich dieſes letztere Verfahren durch-
aus nicht angewendet werden).
§. 1205.
Was endlich die Faͤlle betrifft, wo bei fruͤher verſaͤum-
ter oder zu ſpaͤt gerufener zweckmaͤßiger Huͤlfe, der Kopf
mit dem Kinne uͤber dem Schambogen, mit dem Hin-
terhaupt gegen den Vorberg angeſtemmt getroffen wird, ſo
geben dieſe immer zu einer hoͤchſt ſchwierigen Entwickelung des
Kopfs Veranlaſſung und es iſt dabei wegen des Druckes gegen
den hinter dem Schambogen liegenden Nabelſtrang der Tod
des Kindes meiſtens unvermeidlich. — Man muß hierbei vor
allen Dingen die Lage des Kopfs verbeſſern, da bei einem
ausgetragenen Kinde der laͤngſte Kopfdurchmeſſer von 5 Zoll
ſich uͤber dem geraden Durchmeſſer des Beckeneinganges von
4 Zoll befindet, und folglich die gewaltſame Durchfuͤhrung
des Kopfs in dieſer Lage voͤllig unmoͤglich iſt, und ſicher
roh fortgeſetzte Verſuche dieſer Art hierbei oͤfters zum Abreiſſen
des Halſes gefuͤhrt haben moͤgen. — Ich habe nun unter
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heres Verfahren den Kopf in dieſe ſchlechte Stellung gebracht
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/358>, abgerufen am 23.11.2024.
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