mie verweisen, *) theils, insofern sie nach der Geburt einer ärztlichen Behandlung unterliegen können, bei den Krankheiten der Neugebornen noch näher abhandeln. Hier bleiben sonach nur diejenigen einzelnen Krankheitsformen, welche im Fetus, so wie nach der Geburt, auch bei ursprünglich regelmäßiger Bildung eintreten können, etwas ausführlicher durchzugehen übrig. (Von den abnormen Lagen desselben, welche nicht mit zu den Krankheiten des Fetus gerechnet werden können, wird bei der abnormen Geburt die Rede seyn).
§. 1129.
Man wird aber diese Krankheiten, wie auch schon von Oehler**) geschehen ist, am zweckmäßigsten in solche wel- che die äußern Bildungsorgane des Fetus besonders umän- dern, und in solche welche im Kindeskörper selbst ihren Sitz nehmen, eintheilen müßen. Zu den erstern gehören die re- gelwidrigen Zustände welche in den Verhältnißen des Mut- terkuchens, der Eihäute, des Nabelstranges und Fruchtwassers eintreten können. Was den Mutterkuchen betrifft, so finden sich außer den bei den regelwidrigen Geburten näher zu betrachtenden Insertionen desselben an und auf dem Muttermund, auch Ablagerungen fester ei- weißstoffiger, ja selbst kalkiger Substanz in demsel- ben, welches gewöhnlich mit abnorm fester Verbindung zwi- schen Uterus und Placenta begleitet ist, und so die Ursache zu Zögerungen des Abgangs der Nachgeburt wird.
§. 1130.
Nücksichtlich der Eihäute sind vorzüglich die abnor- men Verdickungen derselben zu erwähnen, welche als An-
*)Besonders ist hier die wissenschaftlich geordnete Uebersicht der ur- sprünglichen Mißbildungen in F. Meckels Handbuche der patho- logischen Anatomie. 2 Thle. Leipz. 1812 -- 16 zu empfehlen.
**)Prolegomena in embryonis humani pathologiam. Lips.
mie verweiſen, *) theils, inſofern ſie nach der Geburt einer aͤrztlichen Behandlung unterliegen koͤnnen, bei den Krankheiten der Neugebornen noch naͤher abhandeln. Hier bleiben ſonach nur diejenigen einzelnen Krankheitsformen, welche im Fetus, ſo wie nach der Geburt, auch bei urſpruͤnglich regelmaͤßiger Bildung eintreten koͤnnen, etwas ausfuͤhrlicher durchzugehen uͤbrig. (Von den abnormen Lagen deſſelben, welche nicht mit zu den Krankheiten des Fetus gerechnet werden koͤnnen, wird bei der abnormen Geburt die Rede ſeyn).
§. 1129.
Man wird aber dieſe Krankheiten, wie auch ſchon von Oehler**) geſchehen iſt, am zweckmaͤßigſten in ſolche wel- che die aͤußern Bildungsorgane des Fetus beſonders umaͤn- dern, und in ſolche welche im Kindeskoͤrper ſelbſt ihren Sitz nehmen, eintheilen muͤßen. Zu den erſtern gehoͤren die re- gelwidrigen Zuſtaͤnde welche in den Verhaͤltnißen des Mut- terkuchens, der Eihaͤute, des Nabelſtranges und Fruchtwaſſers eintreten koͤnnen. Was den Mutterkuchen betrifft, ſo finden ſich außer den bei den regelwidrigen Geburten naͤher zu betrachtenden Inſertionen deſſelben an und auf dem Muttermund, auch Ablagerungen feſter ei- weißſtoffiger, ja ſelbſt kalkiger Subſtanz in demſel- ben, welches gewoͤhnlich mit abnorm feſter Verbindung zwi- ſchen Uterus und Placenta begleitet iſt, und ſo die Urſache zu Zoͤgerungen des Abgangs der Nachgeburt wird.
§. 1130.
Nuͤckſichtlich der Eihaͤute ſind vorzuͤglich die abnor- men Verdickungen derſelben zu erwaͤhnen, welche als An-
*)Beſonders iſt hier die wiſſenſchaftlich geordnete Ueberſicht der ur- ſpruͤnglichen Mißbildungen in F. Meckels Handbuche der patho- logiſchen Anatomie. 2 Thle. Leipz. 1812 — 16 zu empfehlen.
**)Prolegomena in embryonis humani pathologiam. Lips.
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mie verweiſen, *) theils, inſofern ſie nach der Geburt einer
aͤrztlichen Behandlung unterliegen koͤnnen, bei den Krankheiten
der Neugebornen noch naͤher abhandeln. Hier bleiben ſonach
nur diejenigen einzelnen Krankheitsformen, welche im Fetus,
ſo wie nach der Geburt, auch bei urſpruͤnglich regelmaͤßiger
Bildung eintreten koͤnnen, etwas ausfuͤhrlicher durchzugehen
uͤbrig. (Von den abnormen Lagen deſſelben, welche nicht
mit zu den Krankheiten des Fetus gerechnet werden koͤnnen,
wird bei der abnormen Geburt die Rede ſeyn).
§. 1129.
Man wird aber dieſe Krankheiten, wie auch ſchon von
Oehler **) geſchehen iſt, am zweckmaͤßigſten in ſolche wel-
che die aͤußern Bildungsorgane des Fetus beſonders umaͤn-
dern, und in ſolche welche im Kindeskoͤrper ſelbſt ihren Sitz
nehmen, eintheilen muͤßen. Zu den erſtern gehoͤren die re-
gelwidrigen Zuſtaͤnde welche in den Verhaͤltnißen des Mut-
terkuchens, der Eihaͤute, des Nabelſtranges und Fruchtwaſſers
eintreten koͤnnen. Was den Mutterkuchen betrifft, ſo
finden ſich außer den bei den regelwidrigen Geburten naͤher
zu betrachtenden Inſertionen deſſelben an und auf
dem Muttermund, auch Ablagerungen feſter ei-
weißſtoffiger, ja ſelbſt kalkiger Subſtanz in demſel-
ben, welches gewoͤhnlich mit abnorm feſter Verbindung zwi-
ſchen Uterus und Placenta begleitet iſt, und ſo die Urſache
zu Zoͤgerungen des Abgangs der Nachgeburt wird.
§. 1130.
Nuͤckſichtlich der Eihaͤute ſind vorzuͤglich die abnor-
men Verdickungen derſelben zu erwaͤhnen, welche als An-
*) Beſonders iſt hier die wiſſenſchaftlich geordnete Ueberſicht der ur-
ſpruͤnglichen Mißbildungen in F. Meckels Handbuche der patho-
logiſchen Anatomie. 2 Thle. Leipz. 1812 — 16 zu empfehlen.
**) Prolegomena in embryonis humani pathologiam. Lips.
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/309>, abgerufen am 03.12.2024.
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