austreiben, und hütet sich dieselben zu zeitig zu lösen. -- 6) Vorzüglich achtet man endlich darauf, daß der Kopf des Kindes nicht etwa in der Richtung des geraden, son- dern stets in der Richtung eines der beiden schiefen Durch- messer in den Beckeneingang hereintrete.
Anmerkung. Es ist immer, vorzüglich aber bei Erstgebärenden, bei Personen mit nicht allzuweiten Becken, oder bei einem starken Kinde, sehr rathsam, sämmtliche Geburten bei welchen der Kopf zuletzt ins Becken eintritt, nicht auf dem gewöhnlichen Geburts- bett, sondern auf dem später zu beschreibenden Wendungs- lager oder Querbett, abwarten zu lassen. -- Nicht selten nämlich, und besonders in den erwähnten Fällen, kann es geschehen, daß der Kopf, oder auch schon die Arme, bei ihrem Eintritte in das Becken sich feststellen, und das Kind, weil es sich in Gefahr befindet abzusterben, künstlich entwickelt werden muß; eben so kann dieß auch wegen Mangel an Wehen, Blutung u. s. w. nöthig werden. Da nun aber die sodann nöthig wer- denden künstlichen Hülflleistungen, als das Anlegen der Zange, das Lösen der Arme, u. s. w. auf dem gewöhnlichen Lager sich nicht füglich vornehmen lassen, und bei dem Herumwenden der Gebärenden auf ein Querbett zu dieser Zeit erst, man zu lange aufge- halten werden, und der rechte Zeitpunkt der Hülfleistung versäumt werden würde, so ist es zweckmäßig das La- ger lieber gleich anfänglich mit für einen solchen Zweck einzurichten.
§. 956.
Rücksichtlich der einzelnen zur zweiten Klasse gehörigen Geburten bemerken wir noch Folgendes: -- 1) Bei der Steisgeburt muß zuvörderst in Rücksicht der Geschlechts- theile des Kindes ebenfalls die Untersuchung mit großer Be- hutsamkeit angestellt werden, ferner beim Durchschneiden der Steisfläche die Unterstützung des Dammes eben so wie bei der Kopfgeburt Statt finden. -- Kommen die Füße herab
austreiben, und huͤtet ſich dieſelben zu zeitig zu loͤſen. — 6) Vorzuͤglich achtet man endlich darauf, daß der Kopf des Kindes nicht etwa in der Richtung des geraden, ſon- dern ſtets in der Richtung eines der beiden ſchiefen Durch- meſſer in den Beckeneingang hereintrete.
Anmerkung. Es iſt immer, vorzuͤglich aber bei Erſtgebaͤrenden, bei Perſonen mit nicht allzuweiten Becken, oder bei einem ſtarken Kinde, ſehr rathſam, ſaͤmmtliche Geburten bei welchen der Kopf zuletzt ins Becken eintritt, nicht auf dem gewoͤhnlichen Geburts- bett, ſondern auf dem ſpaͤter zu beſchreibenden Wendungs- lager oder Querbett, abwarten zu laſſen. — Nicht ſelten naͤmlich, und beſonders in den erwaͤhnten Faͤllen, kann es geſchehen, daß der Kopf, oder auch ſchon die Arme, bei ihrem Eintritte in das Becken ſich feſtſtellen, und das Kind, weil es ſich in Gefahr befindet abzuſterben, kuͤnſtlich entwickelt werden muß; eben ſo kann dieß auch wegen Mangel an Wehen, Blutung u. ſ. w. noͤthig werden. Da nun aber die ſodann noͤthig wer- denden kuͤnſtlichen Huͤlflleiſtungen, als das Anlegen der Zange, das Loͤſen der Arme, u. ſ. w. auf dem gewoͤhnlichen Lager ſich nicht fuͤglich vornehmen laſſen, und bei dem Herumwenden der Gebaͤrenden auf ein Querbett zu dieſer Zeit erſt, man zu lange aufge- halten werden, und der rechte Zeitpunkt der Huͤlfleiſtung verſaͤumt werden wuͤrde, ſo iſt es zweckmaͤßig das La- ger lieber gleich anfaͤnglich mit fuͤr einen ſolchen Zweck einzurichten.
§. 956.
Ruͤckſichtlich der einzelnen zur zweiten Klaſſe gehoͤrigen Geburten bemerken wir noch Folgendes: — 1) Bei der Steisgeburt muß zuvoͤrderſt in Ruͤckſicht der Geſchlechts- theile des Kindes ebenfalls die Unterſuchung mit großer Be- hutſamkeit angeſtellt werden, ferner beim Durchſchneiden der Steisflaͤche die Unterſtuͤtzung des Dammes eben ſo wie bei der Kopfgeburt Statt finden. — Kommen die Fuͤße herab
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austreiben, und huͤtet ſich dieſelben zu zeitig zu loͤſen. —
6) Vorzuͤglich achtet man endlich darauf, daß der Kopf
des Kindes nicht etwa in der Richtung des geraden, ſon-
dern ſtets in der Richtung eines der beiden ſchiefen Durch-
meſſer in den Beckeneingang hereintrete.
Anmerkung. Es iſt immer, vorzuͤglich aber bei
Erſtgebaͤrenden, bei Perſonen mit nicht allzuweiten
Becken, oder bei einem ſtarken Kinde, ſehr rathſam,
ſaͤmmtliche Geburten bei welchen der Kopf zuletzt ins
Becken eintritt, nicht auf dem gewoͤhnlichen Geburts-
bett, ſondern auf dem ſpaͤter zu beſchreibenden Wendungs-
lager oder Querbett, abwarten zu laſſen. — Nicht ſelten
naͤmlich, und beſonders in den erwaͤhnten Faͤllen, kann
es geſchehen, daß der Kopf, oder auch ſchon die Arme,
bei ihrem Eintritte in das Becken ſich feſtſtellen, und
das Kind, weil es ſich in Gefahr befindet abzuſterben,
kuͤnſtlich entwickelt werden muß; eben ſo kann dieß
auch wegen Mangel an Wehen, Blutung u. ſ. w.
noͤthig werden. Da nun aber die ſodann noͤthig wer-
denden kuͤnſtlichen Huͤlflleiſtungen, als das Anlegen
der Zange, das Loͤſen der Arme, u. ſ. w. auf dem
gewoͤhnlichen Lager ſich nicht fuͤglich vornehmen laſſen,
und bei dem Herumwenden der Gebaͤrenden auf ein
Querbett zu dieſer Zeit erſt, man zu lange aufge-
halten werden, und der rechte Zeitpunkt der Huͤlfleiſtung
verſaͤumt werden wuͤrde, ſo iſt es zweckmaͤßig das La-
ger lieber gleich anfaͤnglich mit fuͤr einen ſolchen Zweck
einzurichten.
§. 956.
Ruͤckſichtlich der einzelnen zur zweiten Klaſſe gehoͤrigen
Geburten bemerken wir noch Folgendes: — 1) Bei der
Steisgeburt muß zuvoͤrderſt in Ruͤckſicht der Geſchlechts-
theile des Kindes ebenfalls die Unterſuchung mit großer Be-
hutſamkeit angeſtellt werden, ferner beim Durchſchneiden der
Steisflaͤche die Unterſtuͤtzung des Dammes eben ſo wie bei
der Kopfgeburt Statt finden. — Kommen die Fuͤße herab
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/213>, abgerufen am 03.12.2024.
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