Durchmesser, bei der dritten Lage kommt die rechte, bei der vierten Lage die linke Hüfte unter den Schambogen zu ste- hen. Allein bei der Drehung der Schultern könnte man nun erwarten, daß jetzt von neuem die Brustfläche nach vorwärts sich kehren werde, welches indeß fast nie geschieht, indem, wenn nur die Geburt nicht durch unvorsichtige Eingriffe, z. B. durch Ziehen an den Füßen des Kindes u. s. w. ge- stört wird, für die obern Kindestheile durchaus das Ver- hältniß des nach vorn gekehrten Rückens vortheilhafter ist, und daher der Regel nach, die Wendung gewöhnlich wie bei erster und zweiter Lage erfolgt, so daß also auch hier die Bauchfläche nach rückwärts gekehrt, und dadurch eine für Mutter und Kind glückliche Beendigung der Geburt möglich gemacht wird. -- Die Drehung des Rumpfs also, wobei, indem er sich durch das Becken bewegt, die Brustfläche nach dem Schambogen gerichtet ist, darf man stets als wider die eigentliche Regel und als ungünstig betrachten, obwohl doch zuweilen, sobald nur die Schulterbreite in dieser Lage nicht verweilt, sondern sich wieder, um den Kopf in den schiefen Durchmesser zu richten, in den geraden Durchmesser stellt, ebenfalls der Durchgang der obern Kindeshälfte, wenn auch schwieriger, beendigt werden kann.
Zweite Ordnung. Kniegeburt (Partus genubus praeviis).
§. 843.
Bei der Lage des Kindes, wo die Kniee zuerst in das Becken treten, hat man zu unterscheiden: zunächst, ob wirk- lich beide Kniee, oder ob nur ein einziges Knie in das Be- cken kommt (das erste giebt die ganze, das zweite die halbe Kniegeburt), und ferner, ob der Rücken des Kindes nach vorn oder nach hinten gekehrt sey, (welches an der Richtung der Kniekehlen zu erkennen ist). Wegen der voll- ständigern Erweiterung der Geburtstheile sieht man es lieber, wenn nur ein Knie vorliegt, und der andere Schenkel am Rumpfe, wie bei einer Steislage (welcher dadurch die Lage ähnlich wird) hinauf geschlagen bleibt. Rücksichtlich des
Durchmeſſer, bei der dritten Lage kommt die rechte, bei der vierten Lage die linke Huͤfte unter den Schambogen zu ſte- hen. Allein bei der Drehung der Schultern koͤnnte man nun erwarten, daß jetzt von neuem die Bruſtflaͤche nach vorwaͤrts ſich kehren werde, welches indeß faſt nie geſchieht, indem, wenn nur die Geburt nicht durch unvorſichtige Eingriffe, z. B. durch Ziehen an den Fuͤßen des Kindes u. ſ. w. ge- ſtoͤrt wird, fuͤr die obern Kindestheile durchaus das Ver- haͤltniß des nach vorn gekehrten Ruͤckens vortheilhafter iſt, und daher der Regel nach, die Wendung gewoͤhnlich wie bei erſter und zweiter Lage erfolgt, ſo daß alſo auch hier die Bauchflaͤche nach ruͤckwaͤrts gekehrt, und dadurch eine fuͤr Mutter und Kind gluͤckliche Beendigung der Geburt moͤglich gemacht wird. — Die Drehung des Rumpfs alſo, wobei, indem er ſich durch das Becken bewegt, die Bruſtflaͤche nach dem Schambogen gerichtet iſt, darf man ſtets als wider die eigentliche Regel und als unguͤnſtig betrachten, obwohl doch zuweilen, ſobald nur die Schulterbreite in dieſer Lage nicht verweilt, ſondern ſich wieder, um den Kopf in den ſchiefen Durchmeſſer zu richten, in den geraden Durchmeſſer ſtellt, ebenfalls der Durchgang der obern Kindeshaͤlfte, wenn auch ſchwieriger, beendigt werden kann.
Zweite Ordnung. Kniegeburt (Partus genubus praeviis).
§. 843.
Bei der Lage des Kindes, wo die Kniee zuerſt in das Becken treten, hat man zu unterſcheiden: zunaͤchſt, ob wirk- lich beide Kniee, oder ob nur ein einziges Knie in das Be- cken kommt (das erſte giebt die ganze, das zweite die halbe Kniegeburt), und ferner, ob der Ruͤcken des Kindes nach vorn oder nach hinten gekehrt ſey, (welches an der Richtung der Kniekehlen zu erkennen iſt). Wegen der voll- ſtaͤndigern Erweiterung der Geburtstheile ſieht man es lieber, wenn nur ein Knie vorliegt, und der andere Schenkel am Rumpfe, wie bei einer Steislage (welcher dadurch die Lage aͤhnlich wird) hinauf geſchlagen bleibt. Ruͤckſichtlich des
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><divn="8"><p><pbfacs="#f0148"n="124"/>
Durchmeſſer, bei der dritten Lage kommt die rechte, bei der<lb/>
vierten Lage die linke Huͤfte unter den Schambogen zu ſte-<lb/>
hen. Allein bei der Drehung der Schultern koͤnnte man nun<lb/>
erwarten, daß jetzt von neuem die Bruſtflaͤche nach vorwaͤrts<lb/>ſich kehren werde, welches indeß faſt nie geſchieht, indem,<lb/>
wenn nur die Geburt nicht durch unvorſichtige Eingriffe,<lb/>
z. B. durch Ziehen an den Fuͤßen des Kindes u. ſ. w. ge-<lb/>ſtoͤrt wird, fuͤr die obern Kindestheile durchaus das Ver-<lb/>
haͤltniß des nach vorn gekehrten Ruͤckens vortheilhafter iſt,<lb/>
und daher der Regel nach, die Wendung gewoͤhnlich wie bei<lb/>
erſter und zweiter Lage erfolgt, ſo daß alſo auch hier die<lb/>
Bauchflaͤche nach ruͤckwaͤrts gekehrt, und dadurch eine fuͤr<lb/>
Mutter und Kind gluͤckliche Beendigung der Geburt moͤglich<lb/>
gemacht wird. — Die Drehung des Rumpfs alſo, wobei,<lb/>
indem er ſich durch das Becken bewegt, die Bruſtflaͤche nach<lb/>
dem Schambogen gerichtet iſt, darf man ſtets als wider die<lb/>
eigentliche Regel und als unguͤnſtig betrachten, obwohl doch<lb/>
zuweilen, ſobald nur die Schulterbreite in dieſer Lage nicht<lb/>
verweilt, ſondern ſich wieder, um den Kopf in den ſchiefen<lb/>
Durchmeſſer zu richten, in den geraden Durchmeſſer ſtellt,<lb/>
ebenfalls der Durchgang der obern Kindeshaͤlfte, wenn auch<lb/>ſchwieriger, beendigt werden kann.</p></div></div><lb/><divn="7"><head>Zweite Ordnung. <hirendition="#g">Kniegeburt</hi> (<hirendition="#aq">Partus genubus praeviis</hi>).</head><lb/><divn="8"><head>§. 843.</head><lb/><p>Bei der Lage des Kindes, wo die Kniee zuerſt in das<lb/>
Becken treten, hat man zu unterſcheiden: zunaͤchſt, ob wirk-<lb/>
lich beide Kniee, oder ob nur ein einziges Knie in das Be-<lb/>
cken kommt (das erſte giebt die ganze, das zweite die<lb/>
halbe Kniegeburt), und ferner, ob der Ruͤcken des Kindes<lb/>
nach vorn oder nach hinten gekehrt ſey, (welches an der<lb/>
Richtung der Kniekehlen zu erkennen iſt). Wegen der voll-<lb/>ſtaͤndigern Erweiterung der Geburtstheile ſieht man es lieber,<lb/>
wenn nur ein Knie vorliegt, und der andere Schenkel am<lb/>
Rumpfe, wie bei einer Steislage (welcher dadurch die Lage<lb/>
aͤhnlich wird) hinauf geſchlagen bleibt. Ruͤckſichtlich des<lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[124/0148]
Durchmeſſer, bei der dritten Lage kommt die rechte, bei der
vierten Lage die linke Huͤfte unter den Schambogen zu ſte-
hen. Allein bei der Drehung der Schultern koͤnnte man nun
erwarten, daß jetzt von neuem die Bruſtflaͤche nach vorwaͤrts
ſich kehren werde, welches indeß faſt nie geſchieht, indem,
wenn nur die Geburt nicht durch unvorſichtige Eingriffe,
z. B. durch Ziehen an den Fuͤßen des Kindes u. ſ. w. ge-
ſtoͤrt wird, fuͤr die obern Kindestheile durchaus das Ver-
haͤltniß des nach vorn gekehrten Ruͤckens vortheilhafter iſt,
und daher der Regel nach, die Wendung gewoͤhnlich wie bei
erſter und zweiter Lage erfolgt, ſo daß alſo auch hier die
Bauchflaͤche nach ruͤckwaͤrts gekehrt, und dadurch eine fuͤr
Mutter und Kind gluͤckliche Beendigung der Geburt moͤglich
gemacht wird. — Die Drehung des Rumpfs alſo, wobei,
indem er ſich durch das Becken bewegt, die Bruſtflaͤche nach
dem Schambogen gerichtet iſt, darf man ſtets als wider die
eigentliche Regel und als unguͤnſtig betrachten, obwohl doch
zuweilen, ſobald nur die Schulterbreite in dieſer Lage nicht
verweilt, ſondern ſich wieder, um den Kopf in den ſchiefen
Durchmeſſer zu richten, in den geraden Durchmeſſer ſtellt,
ebenfalls der Durchgang der obern Kindeshaͤlfte, wenn auch
ſchwieriger, beendigt werden kann.
Zweite Ordnung. Kniegeburt (Partus genubus praeviis).
§. 843.
Bei der Lage des Kindes, wo die Kniee zuerſt in das
Becken treten, hat man zu unterſcheiden: zunaͤchſt, ob wirk-
lich beide Kniee, oder ob nur ein einziges Knie in das Be-
cken kommt (das erſte giebt die ganze, das zweite die
halbe Kniegeburt), und ferner, ob der Ruͤcken des Kindes
nach vorn oder nach hinten gekehrt ſey, (welches an der
Richtung der Kniekehlen zu erkennen iſt). Wegen der voll-
ſtaͤndigern Erweiterung der Geburtstheile ſieht man es lieber,
wenn nur ein Knie vorliegt, und der andere Schenkel am
Rumpfe, wie bei einer Steislage (welcher dadurch die Lage
aͤhnlich wird) hinauf geſchlagen bleibt. Ruͤckſichtlich des
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/148>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.